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   BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04   

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https://dejure.org/2004,664
BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04 (https://dejure.org/2004,664)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2004 - IX ZB 52/04 (https://dejure.org/2004,664)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2004 - IX ZB 52/04 (https://dejure.org/2004,664)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Verhältnis zur Vergütung eines endgültigen Insolvenzverwalters; Einheitliche Vergütung von Insolvenzverwaltern bei gleicher Belastung erschwerender Umstände; Beendigung der Bestellung eines vorläufigen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des Vorläufigen Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsVV § 3 Abs. 1, §§ 10, 11 Abs. 1 Satz 2 und 3
    Gleiche Vergütungszuschläge für vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsVV § 3 Abs. 1; ; InsVV § 10; ; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 2; ; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 1 § 10 § 11 Abs. 1 S. 2, 3
    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei vergleichbaren erschwerenden Umständen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zuschläge zur Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2448
  • MDR 2005, 477
  • NZI 2005, 106
  • WM 2005, 45
  • Rpfleger 2005, 157
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    Dementsprechend sieht § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV vor, daß die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten soll (zur Berechnung vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, NZI 2004, 251, 252).

    b) Anders kann es sich indessen mit den erschwerenden Umständen im Sinne von § 3 Abs. 1 InsVV verhalten, die nach den §§ 10, 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV für den vorläufigen Insolvenzverwalter entsprechend zu berücksichtigen sind und denen durch Veränderung des Regelsatzes Rechnung zu tragen ist (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, NZI 2004, 251, 253).

    Dennoch ist der angefochtene Beschluß insgesamt aufzuheben, weil die Festsetzung der Vergütung nur einheitlich erfolgen kann (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 aaO).

    Die Bemessung der Zuschläge unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der jeweils entfalteten Tätigkeit ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 aaO).

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    c) Führt der vorläufige Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Schuldners fort und wird hierdurch nicht die Masse entsprechend größer, rechtfertigen die durch die Fortführung verursachten Erschwernisse in analoger Anwendung des § 3 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1 InsVV eine den Regelsatz übersteigende Vergütung (vgl. BGHZ 146, 165, 178; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO).
  • LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 312/01

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung anhand

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, die Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigt, regelmäßig nur ein Bruchteil der für den endgültigen Verwalter anerkannten Zuschläge anzusetzen ist (so LG Braunschweig ZInsO 2001, 552, 553; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611; LG Neubrandenburg ZInsO 2003, 26, 27; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 72 und § 11 Rn. 74; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2000 Rn. 189; ebenso zur Konkursordnung LG Göttingen ZInsO 1998, 189, 190) oder ob die Zuschläge - unter der Voraussetzung, daß sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden - ebenso hoch wie bei dem endgültigen Verwalter zu bemessen sind (OLG Frankfurt/Main ZIP 2001, 1016, 1018; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 16; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 InsVV Rn. 22; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 11 InsVV 2003 S. 74 f).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    Dies gilt insbesondere für den einen Normalfall abgeltenden Regelsatz, der bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter regelmäßig 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, NZI 2003, 547, 548; vgl. nunmehr auch Art. 1 Ziff. 4 der Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004, BGBl. I, 2569) und den das Landgericht antragsgemäß auch in dieser Höhe festgesetzt hat.
  • OLG Frankfurt, 07.05.2001 - 26 W 9/01

    Rechtsgrundlagen für die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, die Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigt, regelmäßig nur ein Bruchteil der für den endgültigen Verwalter anerkannten Zuschläge anzusetzen ist (so LG Braunschweig ZInsO 2001, 552, 553; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611; LG Neubrandenburg ZInsO 2003, 26, 27; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 72 und § 11 Rn. 74; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2000 Rn. 189; ebenso zur Konkursordnung LG Göttingen ZInsO 1998, 189, 190) oder ob die Zuschläge - unter der Voraussetzung, daß sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden - ebenso hoch wie bei dem endgültigen Verwalter zu bemessen sind (OLG Frankfurt/Main ZIP 2001, 1016, 1018; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 16; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 InsVV Rn. 22; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 11 InsVV 2003 S. 74 f).
  • LG Göttingen, 19.06.1998 - 10 T 9/98

    Anforderungen an die Sicherung und Feststellung der Masse; Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, die Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigt, regelmäßig nur ein Bruchteil der für den endgültigen Verwalter anerkannten Zuschläge anzusetzen ist (so LG Braunschweig ZInsO 2001, 552, 553; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611; LG Neubrandenburg ZInsO 2003, 26, 27; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 72 und § 11 Rn. 74; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2000 Rn. 189; ebenso zur Konkursordnung LG Göttingen ZInsO 1998, 189, 190) oder ob die Zuschläge - unter der Voraussetzung, daß sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden - ebenso hoch wie bei dem endgültigen Verwalter zu bemessen sind (OLG Frankfurt/Main ZIP 2001, 1016, 1018; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 16; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 InsVV Rn. 22; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 11 InsVV 2003 S. 74 f).
  • LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Vergütung eines vorläufigen

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, die Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigt, regelmäßig nur ein Bruchteil der für den endgültigen Verwalter anerkannten Zuschläge anzusetzen ist (so LG Braunschweig ZInsO 2001, 552, 553; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611; LG Neubrandenburg ZInsO 2003, 26, 27; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 72 und § 11 Rn. 74; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2000 Rn. 189; ebenso zur Konkursordnung LG Göttingen ZInsO 1998, 189, 190) oder ob die Zuschläge - unter der Voraussetzung, daß sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden - ebenso hoch wie bei dem endgültigen Verwalter zu bemessen sind (OLG Frankfurt/Main ZIP 2001, 1016, 1018; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 16; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 InsVV Rn. 22; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 11 InsVV 2003 S. 74 f).
  • LG Neubrandenburg, 26.11.2002 - 4 T 257/02

    Angemessene Berücksichtigung von vergütungsrechtlichen Erhöhungskriterien in der

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, die Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigt, regelmäßig nur ein Bruchteil der für den endgültigen Verwalter anerkannten Zuschläge anzusetzen ist (so LG Braunschweig ZInsO 2001, 552, 553; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611; LG Neubrandenburg ZInsO 2003, 26, 27; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 72 und § 11 Rn. 74; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2000 Rn. 189; ebenso zur Konkursordnung LG Göttingen ZInsO 1998, 189, 190) oder ob die Zuschläge - unter der Voraussetzung, daß sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden - ebenso hoch wie bei dem endgültigen Verwalter zu bemessen sind (OLG Frankfurt/Main ZIP 2001, 1016, 1018; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 16; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 InsVV Rn. 22; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 11 InsVV 2003 S. 74 f).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Belasten erschwerende Zustände den vorläufigen Sachwalter in gleicher Weise, wie sie den endgültigen Sachwalter beschweren würden, wenn erst er diese Aufgabe hätte wahrnehmen müssen, sind die deswegen zu gewährenden Zuschläge, da die Berechnungsgrundlage übereinstimmt, in gleicher Höhe zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2004 - IX ZB 52/04, ZIP 2004, 2448; vom 1. März 2007 - IX ZB 277/05, ZInsO 2010, 1855 Rn. 12).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Dies gilt auch im Verhältnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zu seiner Tätigkeit als Sachverständiger (BGH, Beschl. v. 22. April 2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448) und entspricht auch dem Grundsatz, dass die Vergütungen des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters gleich zu bemessen sind, wenn sich deren Tätigkeit qualitativ und quantitativ nicht unterscheidet (BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, NZI 2004, 626, 627 f; v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2005, 106; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, WM 2006, 530, 532, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Dann kann es auch Grundlage eines Vergütungsanspruchs sein (vgl. BGH, Beschl. v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2005, 106).

    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Verwalters gleich zu bemessen sind, wenn sich deren Tätigkeiten quantitativ und qualitativ nicht unterscheiden (BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, NZI 2004, 626, 627 f; v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2005, 106).

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Belasten erschwerende Zustände den vorläufigen Sachwalter in gleicher Weise, wie sie den endgültigen Sachwalter beschweren würden, wenn erst er diese Aufgabe hätte wahrnehmen müssen, sind die deswegen zu gewährenden Zuschläge, da die Berechnungsgrundlage übereinstimmt, in gleicher Höhe zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2004 - IX ZB 52/04, ZIP 2004, 2448; vom 1. März 2007 - IX ZB 277/05, ZInsO 2010, 1855 Rn. 12).
  • LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters;

    im Normalfall regelmäßig 25% der Vergütung des InsolvenzverW.s betrage (BGH ZInsO 2004, 1350 ).

    zu einem Zuschlag führen würden (BGH ZInsO 2004, 1350 ).

    Stets betont der BGH, dass auch bei den Zuschlägen nach § 3 InsVV keine pauschalisierte Anwendung in Betracht kommt, weshalb er auch keine Festlegung trifft, in welchem Umfang und welcher Tatbestand eine Erhöhung rechtfertigen könnte, vielmehr sei dies eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH ZInsO 2004, 909 ; BGH ZInsO 2004, 1350 ; Keller NZI 2004, 470).

    zu einem Zuschlag führen würden (BGH ZInsO 2004, 1350 ).

    eher höher als für den InsolvenzverW.." (BGH ZInsO 2004, 1350 ).

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die

    b) Der Senat ist in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen, für die Fortführung eines Betriebes mit 19 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von acht Wochen, die zu keiner Masseanreicherung geführt hat, sei ein Zuschlag auf die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters von mindestens 15 v.H. zu gewähren (BGH, Beschl. v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2005, 106, 107).

    Selbst wenn sich die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters insoweit nicht nennenswert unterscheiden, weil die Betriebsfortführung den vorläufigen Insolvenzverwalter ähnlich belastet wie den endgültigen Insolvenzverwalter (vgl. BGHZ 165, 266, 274; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, NZI 2004, 626, 627 f; v. 4. November 2004 aaO; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206), erreicht die Mehrvergütung, die sich für den weiteren Beteiligten zu 1 aus der erhöhten Berechnungsgrundlage ergibt, bei weitem nicht die Größenordnung der Mehrvergütung, die ihm zustände, hätte er keine Massemehrung erreicht.

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Das Erfordernis einer solchen Vergleichsberechnung gilt für die Vergütung des vorläufigen Verwalters in gleicher Weise wie für den Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren (BGH, Beschluss vom 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2005, 106, 106 f; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 11 Rn. 120).
  • LG Bochum, 14.06.2007 - 10 T 35/07

    Anforderungen an das sich Befassen des Insolvenzverwalters mit

    Denn die Zuschläge für Umstände, welche die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erschweren, sind auch dann mit dem gleichen Hundertsatz wie bei dem endgültigen Insolvenzverwalter zu bemessen, falls diese Umstände sich nicht von denen unterscheiden, die bei dem endgültigen Insolvenzverwalter zu einem Zuschlag führen würden (vgl. BGH, NZI 2005, 106).

    Allgemein wird im Rahmen des eröffneten Verfahrens die Fortführung eines Unternehmens mit mehr als 10 und bis zu 100 Arbeitnehmern zwischen drei Monaten bis zu einem Jahr mit einem Zuschlag von 50% bis 75% angesetzt (vgl. LG Dresden, ZVI 2005, 564; Eickmann, in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 3 InsVV Rn. 44; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, a.a.O., § 3 Rn. 72; Nowak, in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 3 InsVV Rn. 23; Wischemeyer, NZI 2005, 534; vgl. auch AG Chemnitz, ZIP 2001, 1473; LG Potdam, ZIP 2005, 914: 30% bei 33 Arbeitnehmern und Verfahrensdauer von 2, 5 Monaten; vgl. auch bei vorläufiger Insolvenzverwaltung: LG Traunstein, ZInsO 2004, 1198 von Zuschlag 30%; LG Dresden, ZIP 2005, 1745, Zuschlag von 50% bei 50 Arbeitnehmern; vgl. auch BGH, ZIP 2006, 1008; BGH, NZI 2005, 106).

    Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes rechtfertigt grundsätzlich einen Zuschlag (vgl. BGH, NZI 2005, 106; BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, Az. IX ZB 120/06, Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes rechtfertigt einen Zuschlag in der Regel nur, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen sind).

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

    Andernfalls sind entsprechend niedrigere Prozentzuschläge anzusetzen (vgl. für den vorläufigen Insolvenzverwalter BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003, aaO; v. 8. Juli 2004 aaO; v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, z.V.b.).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZB 158/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats, der schon in früheren Entscheidungen an der Gewährung eines auf die Betriebsfortführung gestützten Zuschlags an vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt keinen Anstoß genommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2005, 106 m. Anm. Nowak; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, NZI 2006, 235, 236).
  • LG Bamberg, 09.02.2005 - 3 T 128/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berücksichtigung von mit

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 55/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei langer Verfahrensdauer, Übertragung der

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 101/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Bearbeitung von

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03

    Feststellung der Insolvenzmasse nach Rücknahme des Insolvenzantrags

  • LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütungsanspruch des schwachen vorläufigen

  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 182/04

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Vorfinanzierung von

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 292/04

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 181/06

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Übergehen von

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 277/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

  • LG Traunstein, 25.05.2005 - 4 T 1374/05

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung der

  • LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 29/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Gewährung von Zuschlägen zur

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 71/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Gewährung von Zuschlägen zur

  • LG Münster, 18.02.2013 - 5 T 490/12

    Vorläufiges Insolvenzverfahren, Zuschlag, Betriebsfortführung,

  • LG Potsdam, 14.03.2005 - 5 T 21/05

    Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

  • LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Zuschlag bei einer

  • LG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

  • LG Traunstein, 12.12.2006 - 4 T 983/06

    Anforderungen an die Gewährung einer Zuschlagsvergütung bei erheblicher

  • AG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

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