Rechtsprechung
BGH, 08.05.2008 - IX ZB 54/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Angabe des Wertes eines Grundstücks als Pflicht i.R.d. Offenlegung des unbeweglichen Vermögens der Insolvenzschuldnerin eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Beurteilung der Nichtvorlage von 1995 bzw. 1998 erstellten Wertgutachten von Grundstücken hinsichtlich eines im ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verletzung rechtlichen Gehörs; Keine Wertangaben im Vermögensverzeichnis; Angaben zu Wohnungskosten und Mietereinkünften im Insolvenzverfahren; Restschuldbefreiung
- Judicialis
InsO § 6 Abs. 2; ; InsO § 7; ; InsO § 289 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6; ; InsO § 305; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 807
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6 § 305 Abs. 1 Nr. 3
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und …
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - IX ZB 54/07
Damit ist das Beschwerdegericht - wie auch die Rechtsbeschwerde einräumt - im Grundsatz der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97 Rn. 8). - BGH, 09.12.2004 - IX ZB 132/04
Verschulden des Insolvenzschuldners bei Nichtangabe eines Vermögensgegenstandes; …
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - IX ZB 54/07
Wo die Wesentlichkeitsgrenze verläuft, beurteilt sich auch nach dem jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2004 - IX ZB 132/04, ZInsO 2005, 146). - BGH, 20.12.2007 - IX ZB 189/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Falschangaben des Schuldners zu seinen …
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - IX ZB 54/07
Davon abgesehen kann der Vorwurf grober Fahrlässigkeit auch entfallen, wenn der Schuldner meint, gepfändete Einkünfte nicht angeben zu müssen, weil sie nicht mehr seinem Zugriff unterliegen (BGH, Beschl. v. 20. Dezember 2007 - IX ZB 189/06, NZI 2008, 195, 196 Rn. 12). - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - IX ZB 54/07
Art. 103 Abs. 1 GG gibt keinen Anspruch darauf, dass sich das Gericht mit Vorbringen einer Partei in der Weise auseinandersetzt, die sie selbst für richtig hält (BVerfGE 80, 269, 286).