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   BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04   

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https://dejure.org/2004,7190
BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04 (https://dejure.org/2004,7190)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - IX ZB 6/04 (https://dejure.org/2004,7190)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 6/04 (https://dejure.org/2004,7190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftgung (GmbH) bei Abweisung eines vorangegangenen Insolvenzantrags mangels Masse; Vollbeendigung einer GmbH mit vollständiger Vermögenslosigkeit

  • Judicialis

    InsO § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 11 Abs. 3 § 26
    Zulässigkeit eine erneuten Insolvenzantrags nach rechtskräftiger Abweisung eines Eigenantrags mangels Masse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 225
  • NZG 2005, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04
    Eine Vollbeendigung tritt erst ein, wenn die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (BGHZ 48, 303, 307; 53, 264, 266).
  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66

    Einziehung des KPD-Vermögens

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04
    Eine Vollbeendigung tritt erst ein, wenn die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (BGHZ 48, 303, 307; 53, 264, 266).
  • BGH, 09.11.2021 - II ZB 1/21

    Zurückweisung der auf Eintragung der Löschung der aufgelösten GmbH gerichteten

    a) Das Beschwerdegericht hat zutreffend gesehen, dass die Eintragung der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nach § 74 Abs. 1 Satz 2 GmbHG erst nach der Beendigung der Liquidation erfolgen kann und diese Voraussetzung nicht vorliegt, wenn noch verteilbares Vermögen vorhanden ist (BGH, Urteil vom 5. April 1979 - II ZR 73/78, BGHZ 74, 212, 213 für den Verein; Beschluss vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 6/04, NZG 2005, 278; KG, DR 1941, 2130; Scholz/K. Schmidt/Scheller, GmbHG, 12. Aufl., § 74 Rn. 3;Wicke, GmbHG, 4. Aufl., § 74 Rn. 2; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 74 Rn. 2; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 74 Rn. 2 f.).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 129/04

    Voraussetzungen und Umfang der Unterbilanzhaftung

    Dementsprechend ist der Kläger als Gläubiger der Gesellschaft darauf verwiesen, im Wege der Forderungspfändung den Anspruch der Beklagten zu 2 gegen die Beklagte zu 1 aus der Unterbilanzhaftung geltend machen bzw. einen Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens gegen die Beklagte zu 2 zu stellen (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 6/04, NZG 2005, 278).
  • OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist;

    Diese Rechtsprechung ist im Lichte älterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu sehen, in denen der Bundesgerichtshof noch orientiert am Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift eine ausdrückliche Erwähnung der Einwilligung gefordert hatte (BGH, Beschluss vom 22.03.2005 - XI ZB 36/04, und Beschluss vom 09.11.2004 - IX ZB 6/04.
  • LG Hamburg, 06.05.2016 - 326 T 28/16

    Insolvenzverfahren: Eröffnung des Verfahrens gegen eine gelöschte Gesellschaft

    Für den Fall der gelöschten Gesellschaft ist darzulegen, dass noch verteilbares Vermögen vorhanden ist (BGH, ZInsO 2005, 144).
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