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   BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16   

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https://dejure.org/2017,29116
BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16 (https://dejure.org/2017,29116)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2017 - IX ZB 69/16 (https://dejure.org/2017,29116)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - IX ZB 69/16 (https://dejure.org/2017,29116)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 InsO, § 213 InsO, § 1 Abs 1 S 2 InsVV, Art 4 Abs 2 Buchst b aF EGV 1346/2000, Art 43 Abs 1 BGBEG
    Insolvenzverwaltervergütung: Schätzwert der Masse bei Einstellung des Insolvenzverfahrens; Miteigentumsanteil des Schuldners an einem im Ausland belegenen Grundstück

  • IWW

    § 213 Abs. 1 InsO, § ... 213 InsO, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV, § 47 InsO, § 35 InsO, § 1 Abs. 1 InsVV, Art. 22 Abs. 1 EuInsVO, Art. 22 EuInsVO, Art. 14 EuInsVO, Art. 4 Abs. 1 EuInsVO, § 32 Abs. 1 InsO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 287 ZPO, § 66 InsO, Art. 4 Abs. 2 lit. b) EuInsVO, § 35 Abs. 1 InsO, Art. 5 EuInsVO, Art. 43 Abs. 1 EGBGB, Art. 4 Abs. 1 EGBGB, Art. 8 EuInsVO, § 3 Abs. 1 lit. a) InsVV

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 35, 63 Abs. 1 S. 2, 213; ZPO § 287; InsVV § 1 Abs. 1 S. 2; EGBGB Art. 43 Abs. 1; EuInsVO Art. 4 Abs. 2 lit. b
    Insolvenzverfahren: Miteigentumsanteil des Schuldners an einem Grundstück im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung der Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Bestandteil der Masse für den Schätzwert der Masse; Einstellung des Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger; Erfassung eines Miteigentumsanteils des Schuldners an einem im Ausland belegenen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 35, 213; InsVV § 1 Abs. 1 Satz 2; EuInsVO a. F. Art. 4 Abs. 2 lit. b; EGBGB Art. 43 Abs. 1
    Insolvenzrechtliche Verwertung eines (streitigen) Miteigentumsanteils des Schuldners an einem im Ausland belegenen Grundstück

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Feststellung der Massezugehörigkeit eines Gegenstands zum Zwecke der Festsetzung der Vergütung nach bereits erfolgter Verfahrenseinstellung

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Schätzwert der Masse bei Einstellung des Insolvenzverfahrens; Miteigentumsanteil des Schuldners an einem im Ausland belegenen Grundstück

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vergütung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Feststellung der Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Bestandteil der Masse für den Schätzwert der Masse; Einstellung des Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger; Erfassung eines Miteigentumsanteils des Schuldners an einem im Ausland belegenen ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Feststellung der Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Bestandteil der Masse für den Schätzwert der Masse; Einstellung des Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger; Erfassung eines Miteigentumsanteils des Schuldners an einem im Ausland belegenen ...

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverwaltervergütung: Schätzwert der Masse bei Einstellung des Insolvenzverfahrens; Miteigentumsanteil des Schuldners an einem im Ausland belegenen Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Feststellung der Massezugehörigkeit eines Gegenstands für Festsetzung der Vergütung durch das Insolvenzgericht nach Verfahrenseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1627
  • ZIP 2017, 63
  • MDR 2017, 1146
  • NZI 2017, 770
  • WM 2017, 1618
  • Rpfleger 2017, 650
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Wird das Insolvenzverfahren vorzeitig - bevor die Verwertungsmaßnahmen abgeschlossen oder aufgenommen worden sind - beendet, sind im Rahmen der Vergütungsbemessung auch die noch nicht verwerteten Massegegenstände Teil der Berechnungsgrundlage (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZIP 2007, 1070 Rn. 20 mwN).

    Entscheidend ist dabei das Verwertungsergebnis, das ohne die vorzeitige Beendigung des Verfahrens erzielt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO).

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 150/11

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Einstellung des

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Forderungen, die in die Masse fallen und dort noch vorhanden sind, sind mit ihrem Verkehrswert zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sich der Verwalter mit ihnen befasst hat; ob die Forderung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden könnte oder verjährt, ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12 mwN; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 150/11, ZInsO 2013, 309 Rn. 9).

    Voraussetzung ist daher stets, dass diese Gegenstände vom Verwalter hätten realisiert werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325 unter 2.a.; vom 9. Februar 2012, aaO Rn. 10).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Soweit sie nicht verwertet worden sind, sind sie mit ihrem Verkehrswert oder einem fiktiven Verwertungsbetrag zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, WM 2005, 1663 unter III.1.).
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 230/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ermittlung des Wertes

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Voraussetzung ist daher stets, dass diese Gegenstände vom Verwalter hätten realisiert werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325 unter 2.a.; vom 9. Februar 2012, aaO Rn. 10).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 145/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung bei Verfahrensaufhebung nach Bestätigung

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Forderungen, die in die Masse fallen und dort noch vorhanden sind, sind mit ihrem Verkehrswert zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sich der Verwalter mit ihnen befasst hat; ob die Forderung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden könnte oder verjährt, ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12 mwN; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 150/11, ZInsO 2013, 309 Rn. 9).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Das Beschwerdegericht hat die Berechnungsgrundlage von Amts wegen festzustellen (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, ZIP 2016, 1981 Rn. 83).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-557/13

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Die Vorfrage, ob der Schuldner tatsächlich Eigentümer bestimmter Sachen ist, ist jedoch selbständig anzuknüpfen (Schmidt/Brinkmann, InsO, 19. Aufl., Art. 4 EuInsVO Rn. 21; MünchKomm-InsO/Reinhart, 3. Aufl., § 335 Rn. 57; vgl. auch MünchKomm-InsO/Reinhart, 3. Aufl., Art. 5 EuInsVO 2000 Rn. 7 f; EuGH, ZIP 2015, 1030 Rn. 27 zu Art. 5 EuInsVO).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16

    Grundbuch: Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16
    Nach dem im Streitfall anwendbaren deutschen Recht (Art. 4 Abs. 1 EuInsVO aF) gibt eine Eintragung eines Insolvenzvermerks gemäß § 32 Abs. 1 InsO nur deklaratorisch die eingetretene Verfügungsbeschränkung des Schuldners wieder (OLG Hamm, OLGZ 1970, 487, 490; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 1881, 1883; Jaeger/Schilken, InsO, § 32 Rn. 28; MünchKomm-InsO/Schmahl/Busch, 3. Aufl., § 33 Rn. 62) und soll insbesondere den grundbuchrechtlichen Verkehrsschutz ausschalten (Jaeger/Schilken, aaO Rn. 3).
  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 3/16

    Erfüllung der Formerfordernisse einer Auflassung vor einem nicht in Deutschland

    Dingliches Recht an einem Grundstück im Sinne dieser Vorschriften ist auch ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück (für die korrespondierende Regelung in Art. 43 EGBGB: BGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - IX ZB 69/16, WM 2017, 1618 Rn. 19).
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