Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2004 - IX ZB 71/03 |
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Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Arbeitsanweisung entspricht den Anforderungen an die Organisation der Fristeneintragung
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2004, 1552
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 10.05.2006 - XII ZB 42/05
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Wiedereinsetzung versagenden Beschluss
Jedoch dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (st. Rspr. BGH Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552 m.w.N.). - BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08
Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig …
Zunächst hätte das Berufungsgericht seine Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch nicht auf die vom ihm beanstandete Lückenhaftigkeit des Beklagtenvorbringens stützen dürfen, ohne vorher auf bestehende Bedenken hinzuweisen und dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, Unklarheiten auch nach Ablauf der in § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO geregelten Frist auszuräumen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06, NJW 2007, 3212, Tz. 5, 8; vom 19. Juni 2006 - II ZB 25/05, NJW-RR 2006, 1501, Tz. 9, 13; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03, FamRZ 2004, 1552, unter [II 2] b, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.03.2009 - XII ZB 150/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Dabei können allerdings erkennbar unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch über die Frist nach §§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO hinaus erläutert oder vervollständigt werden ( BGH Beschlüsse vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552 und vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01 - BGH-Report 2002, 434).In diesen Fällen darf das Gericht nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die sorgfaltswidrige Alternative nicht entkräftet worden sei, und muss auf eine Aufklärung hinwirken (vgl. BGH Beschlüsse vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03 -FamRZ 2004, 1552 m.w.N. und vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01 - BGH-Report 2002, 434).
- BGH, 18.01.2006 - XII ZB 224/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist und der …
d) Dies kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz auch nicht mehr nachgeholt werden, da es sich insoweit nicht lediglich um eine Erläuterung oder Vervollständigung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist gemachter unklarer oder ungenauer Angaben handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552), sondern neuen Vortrag darstellen würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2002 - I ZB 28/01 - BGHReport 2002, 1114 f.). - BGH, 22.01.2009 - IX ZB 3/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Berücksichtigung neuen Vorbringens …
Zulässig ist nur die Ergänzung von fristgerecht gemachten, aber erkennbar unklaren oder unvollständigen Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war (BGH, Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZB 71/03, FamRZ 2004, 1552;… v. 10. Mai 2006 - XII ZB 42/05, NJW 2006, 2269, Rn. 10; st.Rspr.;… Zöller/Greger, ZPO 27. Aufl. § 236 Rn. 6a und § 238 Rn. 7). - BGH, 10.08.2005 - XII ZB 224/04
Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der Berufungsschrift
Dies kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz auch nicht mehr nachgeholt werden, da es sich insoweit nicht lediglich um eine Erläuterung oder Vervollständigung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist gemachter unklarer oder ungenauer Angaben handeln (vgl. BGH, 4. März 2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552), sondern neuen Vortrag darstellen würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2002 - I ZB 28/01 - BGHReport 2002, 1114 f.). - BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …
Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen bloß ergänzendem Vortrag und unzulässigem Nachschieben neuer Wiedereinsetzungsgründe ist nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der Senat zu eigen macht, ob "lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO (auf den Verwaltungsprozess übertragen: § 86 Abs. 3 VwGO) geboten gewesen wäre, nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden" (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10 - NJW-RR 2011, 1284; Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552). - KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
Wiedereinsetzungsverfahren nach Berufungsfristversäumung: Berücksichtigung …
Grundsätzlich können im Rahmen des Antrages auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Prozesshandlung erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch nach Ablauf der Antragsfrist ergänzt werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6.5.1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284; Beschluss vom 4.3.2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552; Beschluss vom 10.5.2006 - XII ZB 42/05 - NJW 2006, 2269; Beschluss vom 19.6.2006 - II - ZB 25/05 - NJW-RR 2006, 1501).
