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   BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17   

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https://dejure.org/2018,13454
BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17 (https://dejure.org/2018,13454)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2018 - IX ZB 72/17 (https://dejure.org/2018,13454)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - IX ZB 72/17 (https://dejure.org/2018,13454)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 15/17

    Berufungsverfahren: Behandlung einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Das gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsmittel, die unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, MDR 2013, 481 Rn. 11; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, juris Rn 12 mwN; Urteil vom 25. Oktober 2017 - VIII ZR 135/16, juris Rn. 14 mwN).

    Die Annahme, ein entsprechender Schriftsatz sei nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt, ist in solchen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder sonst aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt; denn im Allgemeinen will keine Partei die mit einer Fristversäumung verbundenen Nachteile in Kauf nehmen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017, aaO Rn. 14 f mwN; Urteil vom 25. Oktober 2017, aaO Rn. 16 f mwN).

    Klarstellende Parteierklärungen nach Ablauf der Begründungsfrist bleiben grundsätzlich unberücksichtigt (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017, aaO Rn. 14; Urteil vom 25. Oktober 2017, aaO Rn. 16).

  • BGH, 25.10.2017 - VIII ZR 135/16

    Berufungsbegründung: Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags verbunden mit

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Das gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsmittel, die unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, MDR 2013, 481 Rn. 11; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, juris Rn 12 mwN; Urteil vom 25. Oktober 2017 - VIII ZR 135/16, juris Rn. 14 mwN).

    Die Annahme, ein entsprechender Schriftsatz sei nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt, ist in solchen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder sonst aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt; denn im Allgemeinen will keine Partei die mit einer Fristversäumung verbundenen Nachteile in Kauf nehmen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017, aaO Rn. 14 f mwN; Urteil vom 25. Oktober 2017, aaO Rn. 16 f mwN).

    Klarstellende Parteierklärungen nach Ablauf der Begründungsfrist bleiben grundsätzlich unberücksichtigt (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017, aaO Rn. 14; Urteil vom 25. Oktober 2017, aaO Rn. 16).

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZR 209/10

    Insolvenzanfechtung: Berechnung des Rückgewähranspruchs gegen einen

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Vielmehr ist im Zweifel dasjenige gewollt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 209/10, WM 2011, 2237 Rn. 7 mwN; vom 7. April 2016 - IX ZR 216/14, WM 2016, 982 Rn. 11 mwN).

    Spätere Prozessvorgänge können jedoch als Auslegungsmittel herangezogen werden (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 209/10, WM 2011, 2237 Rn. 7 mwN).

  • BFH, 22.11.2017 - V S 18/17

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Die Prozesshandlung einer Partei, die von einer unzulässigen Bedingung abhängig gemacht wird, ist daher unwirksam (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 106/16, MDR 2017, 1019 Rn. 11 mwN; vgl. auch BFH, BFH/NV 2018, 225 Rn. 16).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    a) Der Senat hat die prozessualen Erklärungen des Beklagten im Schriftsatz vom 14. Februar 2017 selbst zu würdigen und unter Heranziehung aller für das Beschwerdegericht erkennbaren Umstände und unter Beachtung der durch die gewählten Formulierungen bestehenden Auslegungsgrenzen zu ermitteln, welcher Sinn ihnen aus objektiver Sicht beizumessen ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 86/10, WM 2012, 519 Rn. 11; Urteil vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, FamRZ 2008, 43 Rn. 11).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Entscheidung über einen mit einem Stundungsantrag

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    a) Der Senat hat die prozessualen Erklärungen des Beklagten im Schriftsatz vom 14. Februar 2017 selbst zu würdigen und unter Heranziehung aller für das Beschwerdegericht erkennbaren Umstände und unter Beachtung der durch die gewählten Formulierungen bestehenden Auslegungsgrenzen zu ermitteln, welcher Sinn ihnen aus objektiver Sicht beizumessen ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 86/10, WM 2012, 519 Rn. 11; Urteil vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, FamRZ 2008, 43 Rn. 11).
  • BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12

    Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung:

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Das gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsmittel, die unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, MDR 2013, 481 Rn. 11; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, juris Rn 12 mwN; Urteil vom 25. Oktober 2017 - VIII ZR 135/16, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 07.04.2016 - IX ZR 216/14

    Insolvenz des Versicherungsnehmers: Rechtsfolgen der Freigabe einer

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Vielmehr ist im Zweifel dasjenige gewollt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 209/10, WM 2011, 2237 Rn. 7 mwN; vom 7. April 2016 - IX ZR 216/14, WM 2016, 982 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Eine Partei, die nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Rechtsmittels aufzukommen, muss unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht einreichen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - IX ZA 9/17, MDR 2017, 970 Rn. 4 mwN; vom 25. Juli 2017 - X ZA 2/17, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 106/16

    Berufungsverfahren: Bedingte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
    Die Prozesshandlung einer Partei, die von einer unzulässigen Bedingung abhängig gemacht wird, ist daher unwirksam (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 106/16, MDR 2017, 1019 Rn. 11 mwN; vgl. auch BFH, BFH/NV 2018, 225 Rn. 16).
  • BGH, 25.07.2017 - X ZA 2/17

    Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des

  • LG Hagen, 17.07.2020 - 7 S 68/19

    Unmöglichkeit, Stückschuld, Verjährung, Schadensersatz statt der Leistung

    Die Kammer habe bei ihrer Einschätzung die Entscheidung des BGH vom 03.05.2018 (Az.: IX ZB 72/17) nicht beachtet, wonach bei einer bedingten Einlegung der Berufungseinlegung wie im vorliegenden Fall die Berufung unzulässig sei.

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des BGH vom 03.05.2018 (Az.: IX ZB 72/17) verhilft den Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg.

    Die Entscheidung wiederholt dieselben Rechtsgrundsätze, die den Hinweisen der Kammer in der Terminbestimmung zugrunde liegen (vgl. BGH BeckRS 2018, 9386 Rn. 6).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 Sa 298/17

    Haftungsausschluss für Personenschäden - Vorsatz

    Die Annahme, ein entsprechender Schriftsatz sei nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt, ist in solchen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder sonst aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt; denn im Allgemeinen will keine Partei die mit einer Fristversäumung verbundenen Nachteile in Kauf nehmen (vgl. BGH 03.05.2018 - IX ZB 72/17 - Rn. 6 mwN; BGH 30.05.2017 - VIII ZB 15/17 - Rn. 15 mwN).
  • OLG Jena, 21.01.2019 - 2 U 6/19

    Berufung: Zulässigkeit einer an die Gewährung von Prozesskostenhilfe geknüpften

    Das gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsmittel, die unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2018 - IX ZB 72/17 -, Rn. 4, juris).

    Spätere Prozessvorgänge können jedoch als Auslegungsmittel herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2018 - IX ZB 72/17 -, Rn. 6, juris).

    Die Ermittlung des Sinnes der prozessualen Erklärung hat unter Beachtung der durch die gewählten Formulierungen bestehenden Auslegungsgrenzen (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2018 - IX ZB 72/17 -, Rn. 6, juris) zu erfolgen.

    Eine Partei, die nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Rechtsmittels aufzukommen, muss unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht einreichen (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2018 - IX ZB 72/17 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Köln, 17.06.2021 - 9 U 37/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließung wegen des

    Das gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsmittel, die unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden (BGH NJW 1995, 2563 [2564]; BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZB 72/17 -, BeckRS 2018, 9386; Zöller-Heßler, ZPO, 33. Auf.

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt, denn im Allgemeinen will keine Partei die mit einer Fristversäumung verbundenen Nachteile in Kauf nehmen (BGH NJW 2002, 1352; BGH NJW-RR 2007, 1565 [1566]; BGH NJW-RR 2010, 278; BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZB 72/17 -, BeckRS 2018, 9386).

  • OLG Dresden, 07.09.2020 - 13 U 1427/20
    Die mit Schriftsatz vom 20.07.2020 am letzten Tag der Rechtsmittelfrist eingelegte Berufung ist unzulässig, weil sie unter die Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt ist (BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZB 72/17, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Die Prozesshandlung einer Partei, die von einer unzulässigen Bedingung abhängig gemacht wird, ist unwirksam (BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZB 72/17, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Spätere Prozessvorgänge können nur als Auslegungsmittel herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - IX ZB 72/17, Rn. 6, zitiert nach juris).

  • BGH, 16.11.2020 - IX ZB 49/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde

    Das gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsmittel, die unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - IX ZB 72/17, ZInsO 2018, 1379 Rn. 4 mwN).

    Den Schriftsatz vom 20. Juli 2020, mit dem die Klägerin "die Berufung unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe erhoben" hat, hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei als bedingte Berufungseinlegung ausgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018, aaO Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Neben den nicht eindeutigen Erklärungen des Antragstellers sowie seinen Ausführungen zur Begründung seines Rechtsschutzanliegens hat der Verfassungsgerichtshof dabei auch in Rechnung gestellt, dass eine unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegte Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre, weil Prozesshandlungen aus Gründen der Rechtssicherheit nicht an außerprozessuale Bedingungen geknüpft werden dürfen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 10. November 2020 - VerfGH 70/20.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 13. April 2021 - VerfGH 141/20.VB-3, n. v., S. 6 des Beschlussabdrucks; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 32.79, BVerwGE 59, 302 = juris, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 = juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - IX ZB 72/17, ZInsO 2018, 1379 = juris, Rn. 4; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - II S 6/09 (PKH), juris, Rn. 14).
  • OLG Schleswig, 18.12.2018 - 7 U 148/18

    Berufungsverfahren: Auslegung einer Berufungseinlegung unter der Bedingung der

    Eine "bedingte Berufung" (unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe) ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 03.05.2018, Az.: IX ZB 72/17).
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