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BGH, 15.12.2005 - IX ZB 79/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsgründe für Rechtsbeschwerde
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2; ; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hagen, 13.11.2003 - 103 IN 148/01
- LG Hagen, 12.03.2004 - 3 T 698/03
- BGH, 15.12.2005 - IX ZB 79/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02
Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZB 79/04
Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162).Beruht die Beschwerdeentscheidung auf zwei selbständig tragenden Begründungen, ist die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde unzulässig, wenn nur gegen eine der beiden Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 aaO).
- BGH, 06.07.2006 - IX ZB 281/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren
Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nur die Zulässigkeitsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung gemäß § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschl. v. 15. Dezember 2005 - IX ZB 79/04).