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   BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91   

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https://dejure.org/1992,2552
BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91 (https://dejure.org/1992,2552)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - IX ZB 87/91 (https://dejure.org/1992,2552)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - IX ZB 87/91 (https://dejure.org/1992,2552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausschlußfrist - Entzogene Gegenstände - Verschulden des Anspruchstellers - Widereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRüG § 30 b; GG Art. 14, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßige Ausschlußfrist nach Bundesrückerstattungsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1334
  • MDR 1992, 913
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
    Zwar wird das Wiedergutmachungsrecht von dem Grundgedanken beherrscht, daß es einen Ausgleich für ein zugefügtes Staatsunrecht schaffen soll (BVerfGE 27, 297, 306).

    Der Wiedergutmachungsgedanke ist allein aus dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip abzuleiten (BVerfGE 27, 297, 306; 84, 90, 126 und dazu unten b).

    Das gilt auch im Wiedergutmachungsrecht, obwohl hierin dem Prinzip der materiellen Gerechtigkeit größeres Gewicht zukommt (BVerfGE 27, 297, 306).

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
    Gegenüber dem Vertrauen des Rückerstattungsberechtigten auf den Fortbestand seiner Anmeldung ist deshalb eine Regelung verfassungsrechtlich nicht zu mißbilligen, die durch das Erfordernis einer "Konkretisierung" der geltend gemachten Ansprüche die ordnungsgemäße und endgültige Abwicklung der Wiedergutmachung in angemessener Zeit fördern soll (vgl. BVerfGE 53, 115, 132 f; BVerfG, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 1 BvR 1276/78; ferner Beschl. v. 9. Oktober 1981 - 2 BvR 1398/80).
  • BVerfG, 10.01.1979 - 1 BvR 1276/78
    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
    Gegenüber dem Vertrauen des Rückerstattungsberechtigten auf den Fortbestand seiner Anmeldung ist deshalb eine Regelung verfassungsrechtlich nicht zu mißbilligen, die durch das Erfordernis einer "Konkretisierung" der geltend gemachten Ansprüche die ordnungsgemäße und endgültige Abwicklung der Wiedergutmachung in angemessener Zeit fördern soll (vgl. BVerfGE 53, 115, 132 f; BVerfG, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 1 BvR 1276/78; ferner Beschl. v. 9. Oktober 1981 - 2 BvR 1398/80).
  • BGH, 08.01.2004 - IX ZB 87/03

    Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits

    Denn auch den Verfolgten gegenüber rechtfertigt es das rechtsstaatliche Prinzip der Rechtssicherheit, sie in Rückerstattungsverfahren aus der Beachtung von Fristen und Förmlichkeiten nicht zu entlassen (BGH, Beschl. v. 21. Mai 1992 - IX ZB 87/91, NJW-RR 1992, 1334, 1336 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. März 1983 - 2 BvR 225/83, zur Versäumung der Antragsfrist nach den Zweitverfahrensrichtlinien zum Bundesentschädigungsgesetz).
  • BGH, 10.06.1999 - IX ZB 19/99

    Anmeldefristen nach dem Rückerstattungsgesetz für die Britische Zone und nach §

    Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlußfristen, gegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgesehen ist (vgl. ORG Berlin RzW 1972, 454, 456; KG RzW 1960, 491, 492; Salpeter RzW 1960, 148 f) und auch nicht etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen vorgesehen werden mußte (vgl. KG RzW 1972, 251, 252; auch BGH, Beschl. v. 21. Mai 1992 - IX ZB 87/91, LM [H.4/1993] BRüG § 30 b Nr. 1).
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