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   BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98   

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https://dejure.org/1998,5905
BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98 (https://dejure.org/1998,5905)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1998 - IX ZB 88/98 (https://dejure.org/1998,5905)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - IX ZB 88/98 (https://dejure.org/1998,5905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 234; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2; ZPO § 519
    Unzulässige Bezugnahme einer Berufungsbegründung zum OLG auf Schriftsatz eines beim OLG nicht zugelassenen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung der versäumten Prozeßhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 337
  • VersR 2000, 337 337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZB 1/93

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98
    Durch Bezugnahme können im Anwaltsprozeß nach ständiger Rechtsprechung nur solche Schriftstücke zum Inhalt bestimmender Schriftsätze - dazu gehört die Berufungsbegründung - gemacht werden, die von einem beim angerufenen Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben worden sind (BGHZ 111, 339, 344 f m.w.N., auch zu den wenigen, hier nicht vorliegenden Ausnahmen; BGH, Beschl. v. 14. Juli 1993 - IV ZB 1/93, NJW-RR 1994, 569; Urt. v. 24. Februar 1994 - VII ZR 127/93, NJW 1994, 1481).

    Tatsächlich gab es insoweit nichts zu "genehmigen"; der von Rechtsanwalt H. unterschriebene Schriftsatz vom 3. August 1998 war nicht schon vorher - mit der Folge der Unwirksamkeit der Berufungsbegründung - von diesem beim Berufungsgericht eingereicht worden, sondern sollte lediglich als gleichzeitig mit dem Schriftsatz vom 7. August 1998 eingegangene Anlage zu dessen Bestandteil gemacht werden (vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen prozeßrechtlichen Genehmigung auch BGH, Beschl. v. 14. Juli 1993 aaO).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98
    Durch Bezugnahme können im Anwaltsprozeß nach ständiger Rechtsprechung nur solche Schriftstücke zum Inhalt bestimmender Schriftsätze - dazu gehört die Berufungsbegründung - gemacht werden, die von einem beim angerufenen Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben worden sind (BGHZ 111, 339, 344 f m.w.N., auch zu den wenigen, hier nicht vorliegenden Ausnahmen; BGH, Beschl. v. 14. Juli 1993 - IV ZB 1/93, NJW-RR 1994, 569; Urt. v. 24. Februar 1994 - VII ZR 127/93, NJW 1994, 1481).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 127/93

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98
    Durch Bezugnahme können im Anwaltsprozeß nach ständiger Rechtsprechung nur solche Schriftstücke zum Inhalt bestimmender Schriftsätze - dazu gehört die Berufungsbegründung - gemacht werden, die von einem beim angerufenen Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben worden sind (BGHZ 111, 339, 344 f m.w.N., auch zu den wenigen, hier nicht vorliegenden Ausnahmen; BGH, Beschl. v. 14. Juli 1993 - IV ZB 1/93, NJW-RR 1994, 569; Urt. v. 24. Februar 1994 - VII ZR 127/93, NJW 1994, 1481).
  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts: Genehmigung von Schriftsätzen eines

    Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar ein nicht von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichneter Schriftsatz innerhalb der für die Prozeßhandlung geltenden Frist durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt genehmigt werden (BGHZ 111, 139, 345 ff; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92, FamRZ 1993, 695).
  • OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03

    Unzulässigkeit der Berufung bei Unterzeichnung durch angestellten, nicht

    Durch Bezugnahme können im Anwaltsprozess nach ständiger Rechtsprechung nur solche Schriftstücke zum Inhalt bestimmender Schriftsätze über die Berufung und Berufungsbegründung gemacht werden, die von einem beim angerufen Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben worden sind (BGH Beschluss vom 10.12.1998 - IX ZB 88/98, VersR 2000, 337, 338 m.w.N.).
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