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   BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15   

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https://dejure.org/2017,13734
BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15 (https://dejure.org/2017,13734)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - IX ZB 90/15 (https://dejure.org/2017,13734)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - IX ZB 90/15 (https://dejure.org/2017,13734)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV, § 55 Abs 2 InsO
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Fortführung des Schuldnerbetriebs

  • IWW

    § 55 Abs. 2 InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV, § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebs des Schuldners durch den vorläufigen Insolvenzverwalter; Zugrundelegung des daraus erzielten Überschusses; Ermittlung des Überschuss aus der Betriebsfortführung durch eine ...

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Fortführung des Schuldnerbetriebs

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung bei Betriebsfortführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebs des Schuldners durch den vorläufigen Insolvenzverwalter; Zugrundelegung des daraus erzielten Überschusses; Ermittlung des Überschuss aus der Betriebsfortführung durch eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Fortführung des Schuldnerbetriebs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Fortführung des Schuldner-Betriebs anhand des erzielten Überschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 38
  • ZIP 2017, 979
  • NZI 2017, 544
  • WM 2017, 963
  • Rpfleger 2017, 476
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 5/13

    Grundlagen für die Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung:

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15
    Nur eine solche Betrachtung wird dem mit der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV verfolgten Zweck gerecht, die Verwaltervergütung im Falle der Betriebsfortführung an deren Erfolg zu orientieren und nicht allein auf die erzielten Einnahmen abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 5/13, ZIP 2015, 230 Rn. 18).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15
    In diese Rechnung sind auf der einen Seite alle Einnahmen und Forderungen, andererseits alle Ausgaben und Verbindlichkeiten aufzunehmen, die durch die Betriebsfortführung entstanden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob die Forderungen oder Verbindlichkeiten bereits erfüllt worden sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZIP 2007, 785 Rn. 15; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, ZInsO 2011, 1519 Rn. 9).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15
    b) Im Einklang mit diesen Grundsätzen, die nicht nur im eröffneten Verfahren, sondern auch für eine Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren gelten (BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 13), haben der weitere Beteiligte und ihm folgend das Insolvenzgericht die aus der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren herrührenden, aber erst im eröffneten Verfahren eingezogenen Forderungen und beglichenen Verbindlichkeiten dem Eröffnungsverfahren zugeordnet und bei der Berechnung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung den in diesem Verfahrensabschnitt erzielten Fortführungsüberschuss unter Berücksichtigung der damals noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten einbezogen.
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für die

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - IX ZB 90/15
    In diese Rechnung sind auf der einen Seite alle Einnahmen und Forderungen, andererseits alle Ausgaben und Verbindlichkeiten aufzunehmen, die durch die Betriebsfortführung entstanden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob die Forderungen oder Verbindlichkeiten bereits erfüllt worden sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZIP 2007, 785 Rn. 15; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, ZInsO 2011, 1519 Rn. 9).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 23/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung bei Betriebsfortführung im

    Wie der Senat mit Beschluss vom 2. März 2017 (IX ZB 90/15, zVb) entschieden hat, ist in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des im eröffneten Verfahren tätigen Insolvenzverwalters nur der Überschuss einzubeziehen, der durch die Fortführung des Betriebs des Schuldners im Eröffnungsverfahren erzielt worden ist.
  • BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer

    In diese Rechnung sind auf der einen Seite alle Einnahmen und Forderungen, andererseits alle Ausgaben und Verbindlichkeiten aufzunehmen, die durch die Betriebsfortführung entstanden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob die Forderungen oder Verbindlichkeiten bereits erfüllt worden sind (BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - IX ZB 90/15, NZI 2017, 544 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 42/20

    Rechtfertigung eines Abschlags von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters

    In die Überschussrechnung sind dabei alle Einnahmen und Forderungen und andererseits alle Ausgaben und Verbindlichkeiten aufzunehmen, die aus der Betriebsfortführung entstanden sind, ohne dass es darauf ankäme, ob die Forderungen oder Verbindlichkeiten bereits erfüllt wurden (BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - IX ZB 90/15, NZI 2017, 544 Rn. 7; vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 72/18, ZIP 2020, 279 Rn. 10).
  • LG Berlin, 29.04.2021 - 84 T 152/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei der Tätigkeit eines vorläufigen

    Gemäß §§ 65 InsO, 1 Abs. 2 Nr. 4 lit. b) InsVV ist davon der Betrag von 364, 95 ? abzuziehen, mit dem der Beteiligte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine aus der Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren stammende Verbindlichkeit beglichen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 2. März 2017 - IX ZB 90/15 -, NZI 2017, 544 [545]).

    Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof nicht beanstandet, dass der Insolvenzverwalter die im eröffneten Verfahren eingezogenen Forderungen aus der vorläufigen Verwaltung in die Berechnungsgrundlage eingestellt hat, sondern nur gefordert, dass die im eröffneten Verfahren beglichenen Verbindlichkeiten aus der vorläufigen Verwaltung von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 2. März 2017 - IX ZB 90/15 -, NZI 2017, 544 [545]).

  • AG Potsdam, 02.12.2019 - 35 IN 200/00

    Zur Bestimmung der Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage für die

    Insoweit setzt der Insolvenzverwalter die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend der Entscheidungen BGH, Beschl. v. 02.03.2017 - IX ZB 90/15 und BGH, Beschl. v. 06.04.2017 - IX ZB 23/16, um, wonach im Eröffnungsverfahren begründete, aber bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichene Masseverbindlichkeiten regelmäßig vom Wert der Insolvenzmasse abzuziehen sind.
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