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   BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10   

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https://dejure.org/2012,37984
BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10 (https://dejure.org/2012,37984)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2012 - IX ZB 95/10 (https://dejure.org/2012,37984)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10 (https://dejure.org/2012,37984)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 InsO, § 5 InsVV
    Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter: Kürzung der Vergütung um nicht erforderliche Rechtsanwaltskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Insolvenzverwalters bei in Auftrag gegebener außergerichtlicher Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen

  • zvi-online.de

    InsVV § 5 Abs. 1
    Zur Berechtigung des Insolvenzverwalters, einen externen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung einfach festzustellender Anfechtungsansprüche zu beauftragen

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter: Kürzung der Vergütung um nicht erforderliche Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Vergütung eines Insolvenzverwalters bei in Auftrag gegebener außergerichtlicher Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Externe anwaltliche Hilfe bei der Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10
    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, sind im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle bei außergerichtlicher Erledigung mit der Regelvergütung abgegolten (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 11; anders beim Treuhänder: BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, ZInsO 2012, 1138 Rn. 11 f).

    Einen solchen wird ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen, sofern sie nicht vom Anfechtungsgegner zu tragen sind, der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9; vom 8. März 2012, aaO Rn. 12).

    Für die abschließende vorprozessuale Prüfung gilt dies in gleicher Weise nur für rechtlich und tatsächlich schwierige Anfechtungsfragen (BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10
    Das Insolvenzgericht ist berechtigt und verpflichtet zu prüfen, ob die Beauftragung Externer berechtigt war (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36).

    Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich war, hat es die Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag zu kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004, aaO S. 37).

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Vergütungszuschlag für

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10
    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, sind im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle bei außergerichtlicher Erledigung mit der Regelvergütung abgegolten (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 11; anders beim Treuhänder: BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, ZInsO 2012, 1138 Rn. 11 f).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10
    Einen solchen wird ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen, sofern sie nicht vom Anfechtungsgegner zu tragen sind, der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9; vom 8. März 2012, aaO Rn. 12).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    (a) Die Tätigkeiten des Zeugen K.     sind nach den getroffenen Feststellungen dem Beklagten als Insolvenzverwalter zu- und auf seinen Vergütungsanspruch anzurechnen, weil der Zeuge bei diesem beschäftigt und für Tätigkeiten eingeschaltet war, die zu den allgemeinen Geschäften eines Insolvenzverwalters gehören (vgl. für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 11; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZVI 2013, 167 Rn. 4; anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Prozesskostenhilfe im Anfechtungsrechtsstreit BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 Rn. 9).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Einen unmittelbaren Abzug von der Vergütung hat der Senat nur für Beträge anerkannt, die der Verwalter unberechtigt für die Bezahlung externer Fachleute aus der Masse entnommen hat (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, NZI 2005, 103, 104; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZInsO 2013, 152 Rn. 7; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, NZI 2013, 1014 Rn. 27).
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Kommt es zu dem Ergebnis, dass keine besonderen Aufgaben vorlagen, weil insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36 f; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 167/07, BeckRS 2008, 14059 Rn. 9 f; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20 f; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZInsO 2013, 152 Rn. 7).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 161/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Zuschlag für die

    Im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, einfach zu erstellende Steuererklärungen sind, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden müssen, mit der Regelvergütung abgegolten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZInsO 2013, 152 Rn. 4, 7 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - L 28 BA 42/21

    Betriebsprüfung - Ad-hoc-Betriebsprüfung - Verwaltungsakte - VA-Befugnis -

    Der Bundesgerichtshof kam in einer Entscheidung betreffend das Insolvenzverfahren zu der Einschätzung, dass relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters gehörten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10 - juris Rn. 4).
  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 27/18

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer

    Ebenso gehört die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen zu den Regelaufgaben jeden Insolvenzverwalters (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 11; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZInsO 2013, 152 Rn. 4).

    Für die abschließende vorprozessuale Prüfung gilt dies in gleicher Weise nur für rechtlich und tatsächlich schwierige Anfechtungsfragen (BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO; vom 14. November 2012, aaO).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2023 - 3 U 46/21

    Auslagen, Honorarvereinbarung

    Eine nicht gerechtfertigte Beauftragung von Anwälten auf Kosten der Masse ist im Rahmen des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters durch eine Kürzung der Vergütung auszugleichen (BGH, Beschluss vom 04.12.2014 - IX ZB 60/13, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 95/10, juris Rn. 7; Nerlich/Römermann/Stephan, 41. EL April 2020 Rn. 5, InsVV § 4 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 27 U 52/13

    Umfang der Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters

    Es lässt sich auch nicht beurteilen, ob der der Beauftragung des Rechtsanwalts zugrunde liegende Sachverhalt rechtlich oder tatsächlich als nicht schwierig einzustufende Fragen enthielt (siehe hierzu: BGH ZInsO 2013, 152).

    Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung eine Befugnis an, dass in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren überhaupt die Berechtigung besteht, dass Entnahmen geprüft werden, ein Abzug von der Vergütung erfolgen kann und die Entscheidung nicht dem ordentlichen Rechtsweg vorbehalten ist (BGH NZI 2005, 103 ff, juris Rn.3-6; BGH, ZinsO 2012, 928 ff, juris Rn.20 f.; BGH, ZinsO 2013, 152, juris Rn.7).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 12 W 9/18

    Entscheidung des Landgerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch bei angenommener

    Warum Anlass bestand, mit der außergerichtlichen Geltendmachung zusätzlich eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, nachdem der Anfechtungsgegner mit der Zahlung in Verzug gesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.11.2012 - IX ZB 95/10, Rn. 5, juris) hat der Antragsteller nicht vorgetragen.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 12 W 8/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines

    Gegen die Prozessbezogenheit und damit eine mögliche Erstattungsfähigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren spricht auch, dass die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen zu den Regelaufgaben jeden Insolvenzverwalters gehört, die normalerweise mit der Regelvergütung abgegolten ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.11.2012 - IX ZB 95/10, ZInsO 2013, 152 Rn. 4).
  • FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Prüfung der

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