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BGH, 17.02.2000 - IX ZB 98/99 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 533, 516, 518
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Unvollständigkeit der Berufungsschrift - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Auszug aus BGH, 17.02.2000 - IX ZB 98/99
Nachdem der von der Anwaltsgehilfin erstellte erste Entwurf der Berufungsschrift drei Fehler enthalten hatte, die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels bedeutsam waren, und trotz handschriftlicher Verbesserung durch die Prozeßbevollmächtigte der zweite Entwurf immer noch einen dieser Fehler aufgewiesen hatte, der gleichermaßen berichtigt worden war, hätte die Prozeßbevollmächtigte des Klägers den dritten, aus zwei Sätzen bestehenden Entwurf anläßlich der Unterschrift insgesamt auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81, VersR 1981, 1126, 1127; v. 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92, VersR 1993, 79; v. 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263, 264). - BGH, 18.10.1994 - XI ZB 10/94
Überwachungspflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Korrektur von Fehlern …
Auszug aus BGH, 17.02.2000 - IX ZB 98/99
Nachdem der von der Anwaltsgehilfin erstellte erste Entwurf der Berufungsschrift drei Fehler enthalten hatte, die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels bedeutsam waren, und trotz handschriftlicher Verbesserung durch die Prozeßbevollmächtigte der zweite Entwurf immer noch einen dieser Fehler aufgewiesen hatte, der gleichermaßen berichtigt worden war, hätte die Prozeßbevollmächtigte des Klägers den dritten, aus zwei Sätzen bestehenden Entwurf anläßlich der Unterschrift insgesamt auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81, VersR 1981, 1126, 1127; v. 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92, VersR 1993, 79; v. 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263, 264). - BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83
Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 17.02.2000 - IX ZB 98/99
Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, daß der am 23. September 1999 eingegangenen Berufungsschrift der gemäß § 518 ZPO notwendige Inhalt gefehlt hat, weil daraus die richtige Berufungsbeklagte bis zum Ablauf der Berufungsfrist nicht erkennbar war (vgl. BGH, Urt. v. 6. Februar 1985 - I ZR 235/83, VersR 1985, 570). - BGH, 06.05.1992 - XII ZB 39/92
Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines wegen Fehlerhaftigkeit zum …
Auszug aus BGH, 17.02.2000 - IX ZB 98/99
Nachdem der von der Anwaltsgehilfin erstellte erste Entwurf der Berufungsschrift drei Fehler enthalten hatte, die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels bedeutsam waren, und trotz handschriftlicher Verbesserung durch die Prozeßbevollmächtigte der zweite Entwurf immer noch einen dieser Fehler aufgewiesen hatte, der gleichermaßen berichtigt worden war, hätte die Prozeßbevollmächtigte des Klägers den dritten, aus zwei Sätzen bestehenden Entwurf anläßlich der Unterschrift insgesamt auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81, VersR 1981, 1126, 1127; v. 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92, VersR 1993, 79; v. 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263, 264).
- BGH, 17.02.2000 - IX ZR 98/99
Berufungsfrist - Berufungsschrift - Inhalt - Zulässigkeit - Rechtsmittel - Frist …
IX ZB 98/99.