Rechtsprechung
BGH, 08.11.2007 - IX ZR 100/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eines Entfallens der Belehrungsbedürftigkeit des Mandanten aufgrund einer Information durch die Gegenseite als grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage
- Anwaltsblatt
BGH §§ 675, 611
Keine überspannten Belehrungspflichten - Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675 § 280
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Keine überspannten Belehrungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.01.2004 - 10 O 120/03
- OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 12 U 25/04
- BGH, 08.11.2007 - IX ZR 100/05
- BGH, 13.12.2007 - IX ZR 100/05
Papierfundstellen
- AnwBl 2008, 377
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 24.04.2015 - 20 U 8/15
Haftung des Rechtsanwalts wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer …
Die nach den vorzitierten Grundsätzen vom Anwalt zu erbringende Beratung und Belehrung kann im Einzelfall allenfalls dann entbehrlich sein, wenn er erkennt, dass der Mandant die mit der Angelegenheit verbundenen Risiken und Gefahren kennt und diesbezüglich nicht belehrungsbedürftig ist, sondern auch ohne weitere Belehrung eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann (BGH, Beschluss vom 08.11.2007, IX ZR 100/05, dokumentiert in juris; BGH VersR 1992, 827). - OLG Köln, 28.10.2014 - 19 U 21/14
Anwaltliche Pflichten bei Verteidigung des Betroffenen gegen eine …
Ist der Mandant - wie hier - durch einen zweifelsohne als fachkundig zu bezeichnenden T beraten und kann der Anwalt aufgrund der sich aus der Korrespondenz mit diesem zu Tage tretenden Sachkunde annehmen, dass der Mandant erkennbar mit den gegebenen Rechtsproblemen, deren Relevanz und den möglichen Auswirkungen tatsächlicher Unsicherheiten in zuverlässiger Weise hinreichend vertraut ist und damit über die Bedeutung und Auswirkungen seiner Entscheidungen und Weisungen nicht im Unklaren sein kann, bedarf es keiner weitergehenden Beratung (vgl. BGH , Beschl. vom 08.11.2007 - IX ZR 100/05 - BeckRS 2007, 18811, Fahrendorf , a. a. O., Rn. 558;… Borgmann , a. a. O., Rn. 83;… Zugehör /Fischer/Vill/Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rn. 621;… Vollkommer/Greger/Heinemann , a. a. O., § 12 Rn. 10). - LG Bonn, 19.12.2014 - 15 O 420/13
Anwaltshaftung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer …
Behauptet der Anwalt, eine Belehrung sei entbehrlich gewesen, weil der Mandant die Rechtslage gekannt habe, ist er hierfür darlegungs- und beweispflichtig (…Zugehör, a.a.O, Rn. 621, unter Hinweis auf BGH NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1993, 1320, 1322; BGH v 08.11.2007, IX ZR 100/05).
Rechtsprechung
BGH, 13.12.2007 - IX ZR 100/05 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Gegenvorstellung
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.01.2004 - 10 O 120/03
- OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 12 U 25/04
- BGH, 08.11.2007 - IX ZR 100/05
- BGH, 13.12.2007 - IX ZR 100/05 (1)