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   BGH, 08.11.2007 - IX ZR 100/05   

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BGH, 08.11.2007 - IX ZR 100/05 (https://dejure.org/2007,9500)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - IX ZR 100/05 (https://dejure.org/2007,9500)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - IX ZR 100/05 (https://dejure.org/2007,9500)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 24.04.2015 - 20 U 8/15

    Haftung des Rechtsanwalts wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Die nach den vorzitierten Grundsätzen vom Anwalt zu erbringende Beratung und Belehrung kann im Einzelfall allenfalls dann entbehrlich sein, wenn er erkennt, dass der Mandant die mit der Angelegenheit verbundenen Risiken und Gefahren kennt und diesbezüglich nicht belehrungsbedürftig ist, sondern auch ohne weitere Belehrung eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann (BGH, Beschluss vom 08.11.2007, IX ZR 100/05, dokumentiert in juris; BGH VersR 1992, 827).
  • OLG Köln, 28.10.2014 - 19 U 21/14

    Anwaltliche Pflichten bei Verteidigung des Betroffenen gegen eine

    Ist der Mandant - wie hier - durch einen zweifelsohne als fachkundig zu bezeichnenden T beraten und kann der Anwalt aufgrund der sich aus der Korrespondenz mit diesem zu Tage tretenden Sachkunde annehmen, dass der Mandant erkennbar mit den gegebenen Rechtsproblemen, deren Relevanz und den möglichen Auswirkungen tatsächlicher Unsicherheiten in zuverlässiger Weise hinreichend vertraut ist und damit über die Bedeutung und Auswirkungen seiner Entscheidungen und Weisungen nicht im Unklaren sein kann, bedarf es keiner weitergehenden Beratung (vgl. BGH , Beschl. vom 08.11.2007 - IX ZR 100/05 - BeckRS 2007, 18811, Fahrendorf , a. a. O., Rn. 558; Borgmann , a. a. O., Rn. 83; Zugehör /Fischer/Vill/Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rn. 621; Vollkommer/Greger/Heinemann , a. a. O., § 12 Rn. 10).
  • LG Bonn, 19.12.2014 - 15 O 420/13

    Anwaltshaftung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Behauptet der Anwalt, eine Belehrung sei entbehrlich gewesen, weil der Mandant die Rechtslage gekannt habe, ist er hierfür darlegungs- und beweispflichtig (Zugehör, a.a.O, Rn. 621, unter Hinweis auf BGH NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1993, 1320, 1322; BGH v 08.11.2007, IX ZR 100/05).
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   BGH, 13.12.2007 - IX ZR 100/05 (1)   

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BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - IX ZR 100/05 (1) (https://dejure.org/2007,11256)
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