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   BGH, 07.07.2011 - IX ZR 100/08   

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https://dejure.org/2011,9441
BGH, 07.07.2011 - IX ZR 100/08 (https://dejure.org/2011,9441)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - IX ZR 100/08 (https://dejure.org/2011,9441)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - IX ZR 100/08 (https://dejure.org/2011,9441)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann liegt eine die Verjährung hemmende "Verhandlung” zwischen Gläubiger und Schuldner im Sinne von § 203 BGB vor?

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Verjährungshemmung: Zum Begriff der verjährungshemmenden "Verhandlungen" und zum Verhandlungsgegenstand im Falle eines behaupteten Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs gemäß § 203 Abs. 1 BGB im Falle des Führens von Verhandlungen über die Grundlagen dieses Anspruchs; Begriff von Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB

  • rewis.io

    Verjährungshemmung: Zum Begriff der verjährungshemmenden "Verhandlungen" und zum Verhandlungsgegenstand im Falle eines behaupteten Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • ra.de
  • rewis.io

    Verjährungshemmung: Zum Begriff der verjährungshemmenden "Verhandlungen" und zum Verhandlungsgegenstand im Falle eines behaupteten Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 203 Abs. 1; BGB a.F. § 639 Abs. 2
    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs gemäß § 203 Abs. 1 BGB im Falle des Führens von Verhandlungen über die Grundlagen dieses Anspruchs; Begriff von Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 100/08
    Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen Seite die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein (BGH; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 180/04, WM 2007, 801 Rn. 32 mwN; vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04

    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 100/08
    Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen Seite die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein (BGH; Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 180/04, WM 2007, 801 Rn. 32 mwN; vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

    Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen Seite die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - IX ZR 100/08, GI aktuell 2012, 96 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19

    Verjährung von Vergütungsansprüchen - positive Kenntnis - grob fahrlässige

    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH 8. Dezember 2011 - V ZR 110/11 - Rn. 2; 7. Juli 2011 - IX ZR 100/08 - Rn. 2; 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08 - Rn. 16, 8.
  • LG Göttingen, 19.02.2015 - 6 S 90/13

    Pferdekaufvertrag - Abkürzung der Verjährungsfrist auf weniger als ein Jahr

    Vielmehr genügen Erklärungen, die den Gläubiger zu der Annahme berechtigen, der Schuldner lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs ein (BGH, Beschluss v. 07.07.2011, IX ZR 100/08, Rn. 2 nach Juris).
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