Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - IX ZR 104/07   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anfechtungsrelevanter Zeitpunkt für Anfechtung des Erwerbs der Aufrechnungslage bei befristeter oder bedingter Forderung

  • NWB SteuerXpert START

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; § 140 Abs. 3, § 142

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 140 Abs. 3, § 142
    Zur Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage bei bedingten oder befristeten Forderungen

  • streifler.de

    Anfechtbarkeit und Unzulässigkeit von Aufrechnungen - Abschluß der rechtsbegründenden Tatumstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage bei Vorliegen zumindest einer bedingt oder befristet entstandenen Forderung; Werthaltigkeit oder Möglichkeit der tatsächlichen Befriedigung der Forderung des Gläubigers als Voraussetzung der Berücksichtigung einer Forderung i.R.d. Aufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilrecht

  • ZIP-online.de

    Zur Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage bei bedingten oder befristeten Forderungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung bei Aufrechnung mit bedingten Forderungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage bei bedingten oder befristeten Forderungen ist Zeitpunkt der Entstehung maßgeblich

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage bei bedingten oder befristeten Forderungen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die verfehlte und überflüssige Anwendung des § 140 Abs.3 InsO auf aufschiebend bedingte oder befristete Forderungen in der Rechtsprechung des BGH" von Univ.-Prof. (pens.) Dr. Eberhard von Olshausen, original erschienen in: ZIP 2010, 2073 - 2077.

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 682
  • MDR 2010, 837
  • NZI 2010, 985
  • WM 2010, 711
  • BB 2010, 837
  • DB 2010, 6
  • DB 2010, 945



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Wird zitiert von ... (17)  

  • OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03  

    Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage in der Insolvenz des

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, der Schlussurteile des Senats vom 9. Juni 2004 und vom 16. Mai 2007 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - und vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens sowie der beiden Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof - IX ZR 141/04 und IX ZR 104/07 - werden der Beklagten auferlegt.

    Auf die von dem Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Schlussurteil des Senats vom 16. Mai 2007 durch Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als.

    Wegen aller weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den gesamten vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien in beiden Rechtszügen gewechselten Schriftsätze einschließlich aller Anlagen zu diesen Schriftsätzen, auf das Urteil des Landgerichts vom 24. Juni 2003, auf die Beschlüsse des Senats vom 14. Januar 2004 und 3. März 2004, das Schlussurteil des Senats vom 9. Juni 2004, auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 (1 BvR 785/04 sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 (IX ZR 141/01), das Schlussurteil des Senats vom 16. Mai 2007 und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die diesbezüglichen, vom Senat geteilten Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Revisionsentscheidung vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - verwiesen:.

    Da die Zahlungseinstellung ein tatsächliches Verhalten des Schuldners ist, setzt sie auch nicht dessen Fähigkeit zu wirksamem rechtsgeschäftlichem Handeln voraus (BGH, Urt. vom 11.02.2010 - IX ZR 104/07; veröffentlicht in ZinsO 2010, 673).

    Ausnahmen von den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Feststellung der Zahlungseinstellung im Anfechtungsprozess aufgestellt hat, sind auch auf dem Gebiet der Telekommunikation nicht anzuerkennen (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 a.a.O.).

    Bewertet er das ihm vollständig bekannte Tatsachenbild falsch, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er diesen Schluss nicht gezogen hat (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - Rn. 46 f. m.w.N.).

    Der danach gegebenen Kenntnis der Beklagten von der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin steht eine Patronatserklärung der B - die überdies nicht wirksam war - nicht entgegen; insoweit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - (Tz. 48 f.) Bezug genommen.

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09  

    Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei insolventer Tankstelle

    Um ein Bargeschäft annehmen zu können, muss die Gegenleistung jedoch Bestandteil des schuldnerischen Aktivvermögens werden (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711, 715 Rn. 36; Uhlenbruck/Hirte, aaO § 142 Rn. 12).

    Dessen unbeschadet kann die Beklagte nicht verlangen, rechtlich so gestellt zu werden, wie wenn sie die Kraftstoffe und Motoröle an die Schuldnerin verkauft, diese sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung weiter veräußert und vor oder nach der Veräußerung, jedenfalls noch in einem unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Lieferung (vgl. BGH, Urt. v. 11. Februar 2010, aaO S. 714 Rn. 31), den Kaufpreis im Rahmen eines Bargeschäfts (§ 142 InsO) an die Beklagte entrichtet hätte.

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10  

    Insolvenzecht - Wann stellt der Schuldner seine Zahlungen ein?

    Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2007, aaO Rn. 29; Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 42).

    Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt nicht vor, wenn es dem Schuldner über mehrere Monate nicht gelingt, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei W o-chen auszugleichen und die rückständigen Beträge insgesamt so erheblich sind, dass von lediglich geringfügigen Liquiditätslücken keine Rede sein kann (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 43).

    Die sich immer wieder erneuernden Forderungsrückstände widerlegen die Bewertung des Berufungsgerichts, dass kein wesentlicher Teil der Verbindlichkeiten betroffen war und es sich um lediglich geringfügige Liquiditätslücken handelte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402; vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 43).

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  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 9/10  

    Gesellschaftsrecht - Patronatserklärung der Muttergesellschaft an den Gläubiger

    Allein eine Patronatserklärung beseitigt jedoch nicht die Kenntnis von Umständen, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 48).

    Darum scheidet ein Wegfall der Kenntnis der Beklagten von vornherein aus (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, aaO Rn. 48).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08  

    Insolvenzrecht - Kann Baubehörde mit Steuerschulden aufrechnen?

    Ist hingegen zumindest eine der gegenseitigen durch Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen befristet oder von einer Bedingung abhängig, so kommt es für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage nach § 140 Abs. 3 InsO nicht darauf an, wann die Aufrechnung zulässig wurde, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem die spätere Forderung entstand und damit das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet wurde (BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, 395 f; vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 13).

    bb) Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils in einem einen Fakturierungs- und Inkassovertrag betreffenden Fall entschieden, dass es für die Beurteilung der Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO darauf ankommt, wann die Forderung des Schuldners durch Inanspruchnahme von dessen Leistungen werthaltig geworden ist (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010, aaO).

  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 119/10  

    Insolvenzrecht - Insolvenzverschleppung und Beweisvereitelung

    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichen worden sind, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, ZIP 2011, 1416 Rn. 12; Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, ZIP 2010, 682 Rn. 42, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/09  

    Zwangsvollstreckung - Scheckübergabe an GV: Rechtshandlung des Schuldners?

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung durfte das beklagte Land schon deshalb nicht von bloßen Zahlungsstockungen ausgehen, weil der in den Steuerrückständen zum Ausdruck kommende Liquiditätsengpass der Schuldnerin nicht innerhalb von drei Wochen geschlossen werden konnte, sondern vielmehr in den Jahren 2004 und 2005 noch stetig angestiegen ist, und allein die rückständigen Steuerschulden auch so erheblich waren, dass von einer lediglich geringfügigen Liquiditätslücke nicht die Rede sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 139 ff; vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 43; vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 12).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09  

    Insolvenzrecht - Nachweis der Zahlungsunfähigkeit

    Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - IX ZR 231/04, WM 2007, 1616 Rn. 29; vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 42; vom 30. Juni 2011, aaO Rn. 12).
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZR 24/12  
    Für eine erfolgreiche Anfechtung muss diese Person dann allerdings gerade der Anfechtungsgegner sein (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 39).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2012 - 4 U 212/11  
    Dies gilt selbst dann, wenn die tatsächlich noch geleisteten Zahlungen beträchtlich sind, diese aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Urt. v. 11.2.2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711; WM 2007, 1616).

    Eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung kann nur durch eine allgemeine Wiederaufnahme der Zahlungen überwunden werden (BGHZ 149, 178, 186 f.; Urt. v. 11.2.2010 - IX ZR 104/07, MDR 2010, 837).

  • OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10  

    Bauvertrag - AG zahlt nach § 16 Abs. 6 VOB/B an NU: Zahlungseinstellung des

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 37/08  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 183/09  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 36/10  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Köln, 28.06.2010 - 3 U 200/09  

    Anfechtbarkeit der Erlangung einer Aufrechnungsmöglichkeit

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 12 U 34/11  
  • LG Düsseldorf, 22.02.2011 - 35 O 5/07  
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