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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2009 - IX ZR 112/08   

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https://dejure.org/2009,1527
BGH, 24.03.2009 - IX ZR 112/08 (https://dejure.org/2009,1527)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2009 - IX ZR 112/08 (https://dejure.org/2009,1527)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2009 - IX ZR 112/08 (https://dejure.org/2009,1527)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 166 Abs. 2
    Keine Abbedingung des Einziehungsrechts des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen

  • Wolters Kluwer

    Befreiende Leistung eines Schuldners trotz Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zedenten und beabsichtigter Verwertung der Forderung durch den Insolvenzverwalter an den Zessionar bei offener Sicherungsabtretung einer Vereinbarung zwischen Zessionar und Schuldner

  • zvi-online.de

    InsO § 166 Abs. 2
    Keine Abdingbarkeit des Einziehungsrechts des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen

  • Judicialis

    InsO § 166 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 166 Abs. 2
    Befreiende Leistung eines Schuldners trotz Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zedenten und beabsichtigter Verwertung der Forderung durch den Insolvenzverwalter an den Zessionar bei offener Sicherungsabtretung einer Vereinbarung zwischen Zessionar und Schuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einziehungsrecht bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungshalber abgetretene Forderungen in der Insolvenz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertlose Forderungsabtretung bei Insolvenz des Sicherungsgebers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 768
  • MDR 2009, 766
  • NZI 2009, 312
  • WM 2009, 814
  • NZG 2009, 500
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Rechtshandlungen zwischen ihm und dem Ermächtigten muss der Ermächtigende ebenso gegen sich gelten lassen, als wenn er sie selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit dem Schuldner vorgenommen hätte (RGZ 73, 306, 309; RGRK/Weber, BGB, 12. Aufl., § 398 Rn. 165; vgl. zu § 166 Abs. 2 InsO BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - IX ZR 112/08, WM 2009, 814 Rn. 4).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 65/08

    Alleinige Befugnisse des Insolvenzverwalters zur Einziehung und Verwertung der

    Diese Wertung entspricht derjenigen, die der Senat zu der Frage eingenommen hat, ob das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen abdingbar ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24. März 2009 - IX ZR 112/08, ZIP 2009, 768 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2009 - IX ZR 112/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12042
BGH, 28.04.2009 - IX ZR 112/08 (1) (https://dejure.org/2009,12042)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2009 - IX ZR 112/08 (1) (https://dejure.org/2009,12042)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2009 - IX ZR 112/08 (1) (https://dejure.org/2009,12042)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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