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   BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13   

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https://dejure.org/2014,940
BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13 (https://dejure.org/2014,940)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - IX ZR 116/13 (https://dejure.org/2014,940)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13 (https://dejure.org/2014,940)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 1 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO
    Insolvenzanfechtung der Rückführung von Gesellschafterdarlehen: Anfechtungsrechtliche Behandlung von kurzfristigen Überbrückungskrediten; Abgrenzung zu Kontokorrentverhältnissen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gläubigerbenachteiligung durch einzelne Kreditrückführungen in einem echten Kontokorrent mit vereinbarter Kreditobergrenze

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzanfechtung der Rückführung eines Überbrückungsdarlehens des Gesellschafters

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung der Rückführung von Gesellschafterdarlehen: Anfechtungsrechtliche Behandlung von kurzfristigen Überbrückungskrediten; Abgrenzung zu Kontokorrentverhältnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2
    Gläubigerbenachteiligung durch einzelne Kreditrückführungen in einem echten Kontokorrent mit vereinbarter Kreditobergrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Überbrückungsdarlehn des Gesellschafters - und seine Rückführung in der Krise der GmbH

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Staffelkrediten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 785
  • NZI 2014, 309
  • WM 2014, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 229/12

    Insolvenzanfechtung: Rückzahlung zurückgewährter Gesellschafterdarlehen an die

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13
    Von dieser Vorschrift werden die hier in Rede stehenden Überbrückungsdarlehen erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 708 Rn. 14; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn. 29).

    Anfechtbar sind solche Kreditrückführungen daher nicht in ihrer Summe, sondern bis zu der eingeräumten Kreditobergrenze (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 16; vom 4. Juli 2013, aaO Rn. 33).

    Ebenso kann es sich bei wechselseitigen Aus- und Einzahlungen auf ein Gesellschaftskonto handeln, das der Gesellschafter gegenüber der Bank besichert hat (BGH, Urteil vom 4. Juli 2013, aaO Rn. 35).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 7/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13
    Von dieser Vorschrift werden die hier in Rede stehenden Überbrückungsdarlehen erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 708 Rn. 14; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn. 29).

    Anfechtbar sind solche Kreditrückführungen daher nicht in ihrer Summe, sondern bis zu der eingeräumten Kreditobergrenze (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 16; vom 4. Juli 2013, aaO Rn. 33).

    a) Mehrere Gesellschafterdarlehen können als Kontokorrentkredit zu behandeln sein, wenn die der Gesellschaft fortlaufend gewährten Kredite durch ihre gleichbleibenden Bedingungen, ihre kurze Dauer, den mit ihrer Ausreichung verfolgten Zweck und das zwischen den Vertragspartnern bestehende Gesellschaftsverhältnis nach der Art eines Kontokorrentkredits miteinander verbunden sind (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 17).

  • BGH, 27.06.2019 - IX ZR 167/18

    Insolvenzanfechtung von darlehnsgleichen Leistungen im Rahmen eines

    Erforderlich ist, dass mehrere Gesellschafterdarlehen, mit denen der Gesellschaft fortlaufend Kredit gewährt wird, durch ihre gleichbleibenden Bedingungen, den mit ihrer Ausreichung verfolgten Zweck und das zwischen den Vertragspartnern bestehende Gesellschaftsverhältnis nach der Art eines Kontokorrentkredits miteinander verbunden sind (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 708 Rn. 17; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 229/12, BGHZ 198, 77 Rn. 34 f; Beschluss vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13, WM 2014, 329 Rn. 4).
  • KG, 07.12.2018 - 14 U 132/17

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung

    Anfechtbar sind solche Kreditrückführungen daher nicht in ihrer Summe, sondern bis zu der eingeräumten Kreditobergrenze (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13, ZIP 2014, 785-786, Rn. 2 nach juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07. März 2013 - IX ZR 7/12, ZIP 2013, 734-737, Rn. 16).

    So können bspw. mehrere Gesellschafterdarlehen als Kontokorrentkredit zu behandeln sein, wenn die der Gesellschaft fortlaufend gewährten Kredite durch ihre gleichbleibenden Bedingungen, ihre kurze Dauer, den mit ihrer Ausreichung verfolgten Zweck und das zwischen den Vertragspartnern bestehende Gesellschaftsverhältnis nach der Art eines Kontokorrentkredits miteinander verbunden sind (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13, ZIP 2014, 785-786, Rn. 3-4 nach juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07. März 2013 - IX ZR 7/12, ZIP 2013, 734-737, Rn. 17).

  • OLG München, 03.07.2018 - 5 U 2701/17

    Anfechtbare Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Rückgängigmachung der

    Dabei komme es nicht darauf an, ob zwischen den Beklagten und der Schuldnerin ein Höchstbetrag vereinbart worden sei, da der BGH in den Entscheidungen IX ZR 116/13 und IX ZR 229/12 das Vorliegen kontokorrentähnlicher Verhältnisse eingehend geprüft habe, obwohl in beiden Fällen definitiv keine feste Obergrenze vereinbart gewesen sei.

    3) Der Beschluss des BGH vom 16.1.2014, IX ZR 116/13, betraf zwei Einzelkredite.

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