Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2008 - IX ZR 123/07   

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https://dejure.org/2008,11428
BGH, 29.05.2008 - IX ZR 123/07 (https://dejure.org/2008,11428)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2008 - IX ZR 123/07 (https://dejure.org/2008,11428)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - IX ZR 123/07 (https://dejure.org/2008,11428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287 § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende Kausalität eines Beratungsfehlers mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 123/07
    Diese tatbestandliche Feststellung kann nur mit Hilfe eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO), jedoch nicht im Rahmen eines Rechtsmittels angegriffen werden (BGH, Urt. v. 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2008 - IX ZR 123/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13940
BGH, 17.07.2008 - IX ZR 123/07 (1) (https://dejure.org/2008,13940)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - IX ZR 123/07 (1) (https://dejure.org/2008,13940)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - IX ZR 123/07 (1) (https://dejure.org/2008,13940)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 123/07
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt indes keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 123/07
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt indes keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33).
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