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BGH, 20.03.1997 - IX ZR 125/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Revision
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99
Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund …
festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet sei, an den Kläger alle von ihm zu tragenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten aus den Klageverfahren vor dem Landgericht München (24 O 11584/92), dem Oberlandesgericht München (15 U 3948/93) sowie dem Bundesgerichtshof (IX ZR 121/94 und IX ZR 125/96) zu ersetzen.Die Rechtskraft im Vorprozeß sei erst aufgrund des abschließenden Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1997 (IX ZR 125/96) eingetreten.