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   BGH, 03.11.2005 - IX ZR 128/04   

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https://dejure.org/2005,12757
BGH, 03.11.2005 - IX ZR 128/04 (https://dejure.org/2005,12757)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2005 - IX ZR 128/04 (https://dejure.org/2005,12757)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2005 - IX ZR 128/04 (https://dejure.org/2005,12757)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 177/22

    Zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Verfahren nach §

    Denn die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Urteil vom 10.05.2005, IX ZR 128/04; BGH, Beschluss vom 14.02.2006, VI ZB 44/05 ausdrücklich BAG, Urteil vom 26.06.1986, 2 AZR 358/85 Rdnr. 17 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • LAG Hamm, 31.10.2023 - 7 TaBV 59/23

    Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs ("beBPo") zur Einreichung

    Denn die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Urteil vom 10.05.2005, IX ZR 128/04; BGH, Beschluss vom 14.02.2006, VI ZB 44/05; ausdrücklich BAG, Urteil vom 26.06.1986, 2 AZR 358/85 Rdnr. 17 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 11 Sa 706/08

    Berufungsbegründung - Frist - Entwurf - Unterschrift des Prozessbevollmächtigten

    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsbegründung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (BGH vom 10.05.2005, IX ZR 128/04).
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