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   BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08   

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https://dejure.org/2010,9661
BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08 (https://dejure.org/2010,9661)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - IX ZR 136/08 (https://dejure.org/2010,9661)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - IX ZR 136/08 (https://dejure.org/2010,9661)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Grenzen des Aufklärungsermessens des Gerichts bei der Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität im Hinblick auf das einseitige Folgen eines von einem Prozessbeteiligten benannten Zeugen ohne Vernehmung des vom Prozessgegner angebotenen Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 287 Abs. 1 S. 3
    Überschreitung der Grenzen des Aufklärungsermessens des Gerichts bei der Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität im Hinblick auf das einseitige Folgen eines von einem Prozessbeteiligten benannten Zeugen ohne Vernehmung des vom Prozessgegner angebotenen Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratungsfehler bei Grundstückserschließung durch Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots verstößt auch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen - hier des Beklagten - zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655; BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, NJW-RR 2007, 500, 501 Rn. 9).

    Die Vorschrift des § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtfertigt es nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf die nach Sachlage unerlässlichen Erkenntnisse zu verzichten (BGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 - I ZR 266/02, NJW 2006, 615, 616 f bei Rn. 28; Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, aaO Rn. 10).

    Hiervon wird auch in der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wenn für das hypothetische Verhalten des Mandanten bei fehlerhafter Rechtsberatung auf die Erhebung der gebotenen Beweismittel nach § 287 Abs. 1 Satz 3 ZPO verwiesen wird (BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472, 474 unter IV. 1; Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, aaO).

  • BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01

    Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08
    Der Beweisantritt zu einer Haupttatsache darf auch im Rahmen von § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aufgrund der Würdigung von Indiztatsachen übergangen werden (BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 183/01, WM 2002, 1004, 1006 unter II. 3. c).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Sachvortrags und Beweisangebots verstößt auch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen - hier des Beklagten - zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655; BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, NJW-RR 2007, 500, 501 Rn. 9).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08
    Die Vorschrift des § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtfertigt es nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf die nach Sachlage unerlässlichen Erkenntnisse zu verzichten (BGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 - I ZR 266/02, NJW 2006, 615, 616 f bei Rn. 28; Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, aaO Rn. 10).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - IX ZR 136/08
    Hiervon wird auch in der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wenn für das hypothetische Verhalten des Mandanten bei fehlerhafter Rechtsberatung auf die Erhebung der gebotenen Beweismittel nach § 287 Abs. 1 Satz 3 ZPO verwiesen wird (BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472, 474 unter IV. 1; Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03, aaO).
  • BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs

    Dementsprechend durfte das Berufungsgericht weder den Vortrag weiterer Einzeltatsachen zu der als Haupttatsache behaupteten Annahmeerklärung verlangen noch deren Erheblichkeit aufgrund einer Würdigung weiterer Indizien verneinen und dadurch den Beweisantritt zur Haupttatsache aufgrund der Würdigung von Indiztatsachen übergehen (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, juris Rn. 12; vom 30. September 2010 - IX ZR 136/08, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10 f.; jeweils mwN).
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