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   BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84   

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https://dejure.org/1984,1263
BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84 (https://dejure.org/1984,1263)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1984 - IX ZR 14/84 (https://dejure.org/1984,1263)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84 (https://dejure.org/1984,1263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkaufsschulung als freiwillige Weiterbildung oder Fortbildung im ausgeübten Beruf durch einen "Verkaufstrainer" in einem Kurzseminar als Dienstleistung höherer Art - Übertragung einer Dienstleistung höherer Art auf Grund besonderen Vertrauens - Zulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 627 Abs. 1
    Begriff der Vertrauensstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Verkaufstrainer -, Dienstvertrag, Vertrauensstellung, Sonderkündigungsrecht, Verkaufstraining, Verkaufsseminar, Begriff Vertrauensstellung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 373
  • MDR 1985, 403
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58

    Rechtsnatur eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84
    Auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 31, 224, 228) stellte, insoweit übereinstimmend mit dem Reichsgericht, darauf ab, daß es sich um Dienste höherer Art handeln müsse, die aufgrund besonderen Vertrauens nicht nur in die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auch zu der Person selbst (dort eines Architekten) übertragen zu werden pflegen (vgl. auch BAG AP Nr. 6 zu § 419 BGB "Betriebsnachfolge").
  • OLG Celle, 19.06.1981 - 3 U 30/81

    Zahlungsverpflichtung für einen Heilpraktiker-Anwärter-Lehrgang bei

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84
    Erforderlich ist - davon geht das Berufungsgericht aus -, daß die Dienste im allgemeinen, ihrer Art nach, nur zufolge besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen (RGZ aaO; BGHZ aaO, OLG Celle NJW 1981, 2762 [OLG Celle 19.06.1981 - 3 U 30/81]).
  • RG, 20.05.1913 - III 373/12

    Bauleitender Architekt; Kündigung

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84
    Schon das Reichsgericht (RGZ 82, 285, 286; vgl. weiter RGZ 146, 116, 117) hat darin einen Hinweis auf ein im allgemeinen bestehendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstberechtigten und Dienstverpflichteten gesehen, das nicht bei allen Diensten höherer Art vorliegen muß, und sich dafür auf die Verhandlungen der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen, wonach das Kündigungsrecht nur in Frage kommen solle, "wenn eine ganz bestimmte Leistung den Gegenstand des Vertrages bildet, deren Ausführung eine besondere persönliche Beziehung zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber voraussetzt" (Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich 2. Bd. Protokolle E § 566 (G 626-628) S. 913).
  • RG, 24.10.1908 - I 53/08

    Kommissionsagent; Vertrauensdienstverhältnis

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84
    Beim typischen "Vertrauensdienstverhältnis" (vgl. dazu RGZ 69, 363) wie z.B. zum Rechtsanwalt, Arzt, Steuerberater, Architekt usw. ist solche Werbung sogar untersagt, weil die besondere Vertrauenswürdigkeit zum Berufsbild gehört und eine erfolgreiche Berufsausübung voraussetzt.
  • RG, 11.12.1934 - III 111/34

    1. Zum Begriff des dauernden Dienstverhältnisses mit festen Bezügen. 2. Ist die

    Auszug aus BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84
    Schon das Reichsgericht (RGZ 82, 285, 286; vgl. weiter RGZ 146, 116, 117) hat darin einen Hinweis auf ein im allgemeinen bestehendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstberechtigten und Dienstverpflichteten gesehen, das nicht bei allen Diensten höherer Art vorliegen muß, und sich dafür auf die Verhandlungen der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen, wonach das Kündigungsrecht nur in Frage kommen solle, "wenn eine ganz bestimmte Leistung den Gegenstand des Vertrages bildet, deren Ausführung eine besondere persönliche Beziehung zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber voraussetzt" (Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich 2. Bd. Protokolle E § 566 (G 626-628) S. 913).
  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 101/14

    Fristlose Kündigung eines Vertrages über betriebsärztliche Leistungen

    Denn die Tätigkeit eines Arztes fällt typischerweise unter § 627 Abs. 1 BGB (so bereits Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, II. Band, S. 913; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84, NJW 1986, 373, 374).

    Hierbei kommt es allerdings nicht darauf an, ob im konkreten Fall diese Voraussetzung vorliegt, sondern ob die Dienste im Allgemeinen, ihrer Art nach, nur infolge besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Oktober 1984 aaO S. 373; Senat, Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 95/11, NJW 2011, 3575 Rn. 9; siehe auch bereits RGZ 146, 116, 117).

  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11

    Kündigung des Dienstvertrages bei Vertrauensstellung: Beauftragung eines

    Bei der Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis der vorbezeichneten Art vorliegt, kommt es, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, entscheidend darauf an, ob die versprochenen qualifizierten Dienste im Allgemeinen, ihrer Art nach, nur kraft besonderen Vertrauens in die Person des Dienstverpflichteten übertragen werden; hierbei ist auf die typische Lage, nicht auf das im konkreten Einzelfall entgegengebrachte Vertrauen abzustellen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84, NJW 1986, 373 mwN; RGZ 146, 116, 117).

    Dieser besteht darin, dass die Freiheit der persönlichen Entschließung eines jeden Vertragsteils bei ganz auf persönliches Vertrauen ausgerichteten Dienstverhältnissen im weitesten Ausmaß gewährleistet werden soll; die Entschließungsfreiheit des Dienstberechtigten tritt nur dort zurück, wo der Dienstverpflichtete auf längere Sicht eine ständige Tätigkeit zu entfalten hat und hierfür eine auf Dauer vereinbarte feste Entlohnung erhält, so dass auf dessen Seite ein schutzwürdiges und überwiegendes Vertrauen auf Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz begründet wird (s. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1984 aaO; vom 13. Januar 1993 aaO S. 506 und vom 11. Februar 2010 aaO S. 1521 Rn. 19 f; BAG aaO S. 3454 Rn. 17).

  • OLG Bremen, 11.10.2013 - 2 U 61/13

    Pflicht zur Entrichtung des Entgelts bei vorzeitiger Kündigung eines

    Erforderlich ist zudem, dass die qualifizierten Dienste im Allgemeinen ihrer Art nach üblicherweise nur aufgrund besonderen, das heißt persönlichen Vertrauens übertragen werden, wobei auf die typische Lage, nicht auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist (BGH NJW 86, 373; 2011, 3575).
  • BGH, 10.11.2016 - III ZR 193/16

    Vertrag über eine Therapie zur Gewichtsabnahme: Wirksamkeit der fristlosen

    aa) Dieses Tatbestandsmerkmal setzt voraus, dass sich das Vertrauen über die fachliche Kompetenz hinaus auch auf die Person des Vertragspartners erstreckt und der Ausführung der Tätigkeit eine persönliche Beziehung (Bindung) zwischen den Vertragspartnern zu Grunde liegt (Senatsurteil vom 13. November 2014 - III ZR 101/14, BGHZ 203, 180 Rn. 13 mwN; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84, NJW 1986, 373).

    Hierbei kommt es allerdings nicht darauf an, ob diese Voraussetzung im konkreten Fall vorliegt, sondern ob die Dienste im Allgemeinen, ihrer Art nach nur kraft besonderen persönlichen Vertrauens in die Person des Dienstverpflichteten übertragen zu werden pflegen (Senatsurteile vom 13. November 2014, aaO und vom 22. September 2011 - III ZR 95/11, NJW 2011, 3575 Rn. 9, jeweils mwN; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1984 aaO).

  • OLG Brandenburg, 26.03.2021 - 4 U 26/21

    Wirksamkeit der Kündigung eines Kinderbetreuungsvertrages durch die

    Das auch ohne Vorliegens eines wichtigen Grundes bestehende Kündigungsrecht nach § 627 BGB soll nur in Frage kommen, "wenn eine ganz bestimmte Leistung den Gegenstand des Vertrages bildet, deren Ausführung eine besondere persönliche Beziehung zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber voraussetzt" (Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich 2. Bd. Protokolle E § 566 (G 626 - 628) S. 913) es muss sich um Dienste höherer Art handeln, die aufgrund besonderen Vertrauens nicht nur in die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auch zu der Person selbst übertragen zu werden pflegen (so BGH, Urteil vom 18.10.1984 - IX ZR 14/84 - Rdnr. 13).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03

    Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für die ersten

    Ferner sollte in erster Linie fachliches Wissen ohne typische Bindung an die Person des Lehrenden vermittelt werden (vgl. BGH, NJW 1986, 373; Wolf/Horn/Lindacher-Wolf, aaO., § 9 AGBG, Rdnr. U5).
  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Bei derartigen, ganz auf persönliches Vertrauen gestellten und zudem lockeren, nicht auf eine ständige Tätigkeit gerichteten Dienstverhältnissen soll die Freiheit der persönlichen Entschließung eines jeden Teils im weitesten Ausmaß gewahrt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84 - NJW 1986, 373).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 4 U 183/21

    Fortbestehen eines Privatschulvertrages Begriff des dauernden Dienstverhältnisses

    Das auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes bestehende Kündigungsrecht nach § 627 BGB soll nur in Frage kommen, "wenn eine ganz bestimmte Leistung den Gegenstand des Vertrages bildet, deren Ausführung eine besondere persönliche Beziehung zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber voraussetzt" (Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich 2. Bd. Protokolle E § 566 (G 626 - 628) S. 913); es muss sich um Dienste höherer Art handeln, die aufgrund besonderen Vertrauens nicht nur in die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auch zu der Person selbst übertragen zu werden pflegen (so BGH, Urteil vom 18.10.1984 - IX ZR 14/84 - Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 24 U 211/18

    Ansprüche eines Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros wegen Begleitung

    Hierbei ist auf die typische Lage und nicht auf das im konkreten Einzelfall entgegengebrachte Vertrauen abzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 2011 - III ZR 95/11, Rz. 9; vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84).

    Bei derartigen, ganz auf persönliches Vertrauen gestellten und zudem lockeren, nicht auf eine ständige Tätigkeit gerichteten Dienstverhältnissen soll die Freiheit der persönlichen Entschließung eines jeden Teils im weitesten Ausmaß gewahrt werden (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 1998 - III ZR 226/97, Rz. 19 und vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 U 1012/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Löschungsanspruch gem § 84

    Zudem umfasste die vereinbarte Dienstleistung einen Teilbereich der ärztlichen Tätigkeit, welche üblicherweise ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Vertragsgrundlage hat (vgl. BGH 09.06.2011 - III ZR 203/10, juris; BGH 18.10.1984 - IX ZR 14/84, juris), unter anderem auch deshalb, weil sie den Umgang mit besonders sensiblen Daten des Betroffenen erfordert.
  • BGH, 13.01.1993 - VIII ZR 112/92

    Keine "festen Bezüge" bei schwankenden Entgelten

  • BGH, 19.11.1998 - III ZR 261/97

    Frist für die außerordentliche Kündigung selbständiger Dienstverhältnisse

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2013 - L 8 U 541/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Anwendbarkeit des § 220 Abs

  • LSG Bayern, 13.06.2013 - L 17 U 239/11

    Ein Beratungsarzt des Unfallversicherungsträgers ist bei Vorliegen eines

  • OLG Karlsruhe, 22.04.1994 - 10 U 69/93
  • AG Sinzig, 14.01.1986 - 4 C 312/85

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei einer Mehrheit von Vermietern;

  • LG Detmold, 19.09.2014 - 1 O 191/13

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Berater- und

  • LG Saarbrücken, 26.02.2016 - 13 S 178/15

    Dienstvertrag: Vertragliche Einordnung der "Durchführung einer

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2022 - 24 U 45/21

    Ansprüche des Dienstverpflichteten nach Kündigung eines Vertrages über die

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - 10 U 18/09

    Höhe des Honorars bei fristloser Kündigung eines Beratungsvertrages während einer

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2009 - 10 U 43/09

    Ein dauerndes Dienstverhältnis i.S.d.§ 627 BGB erfordert keine Dienstleistung

  • LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08

    Haftung für Kursgebühren anderer Teilnehmer eines Kurses analog § 179 BGB bei

  • KG, 26.11.1997 - 23 U 5873/95
  • LG Itzehoe, 25.10.1994 - 1 S 80/94

    Kündigung eines Dienstvertragesüber ein sogenanntes "Chef-Elite-Training" wegen

  • LG München I, 05.02.1992 - 14 S 11 715/91
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