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   BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10   

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BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10 (https://dejure.org/2011,8558)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - IX ZR 140/10 (https://dejure.org/2011,8558)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - IX ZR 140/10 (https://dejure.org/2011,8558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen einer Partei in einer mit der Rechtsauffassung der Partei übereinstimmenden Weise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen einer Partei in einer mit der Rechtsauffassung der Partei übereinstimmenden Weise

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10
    Aus dem Prozessgrundrecht folgt auch keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZR 62/07, DStRE 2009, 328 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10
    Wird das angefochtene Urteil durch zwei voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich beider Begründungen Zulassungsgründe nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ZR 82/02, BGHZ 153, 254, 255 f; zur Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10
    Wird das angefochtene Urteil durch zwei voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich beider Begründungen Zulassungsgründe nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ZR 82/02, BGHZ 153, 254, 255 f; zur Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10
    Wird das angefochtene Urteil durch zwei voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich beider Begründungen Zulassungsgründe nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ZR 82/02, BGHZ 153, 254, 255 f; zur Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409).
  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz für Betriebsschließung eines

    Dies führt dazu, für weitere die Entscheidung tragende Begründungen die für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung erforderliche Entscheidungserheblichkeit zu verneinen, weil in diesem Fall eine Klärung der gegebenenfalls zulassungsrelevanten Frage nicht zu erwarten ist (vgl. zur Rechtslage bei der Nichtzulassungsbeschwerde BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - IX ZR 296/19, ZInsO 2021, 1764 Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZR 140/10, juris Rn. 5; vgl. zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72 [juris Rn. 7]; MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl. § 543 Rn. 26 m.w.N.; vgl. ferner BAG, BAGE 91, 93 [juris Rn. 14] sowie BVerwG, NJ 1995, 382 [juris Rn. 6]).
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   BGH, 09.08.2011 - IX ZR 140/10   

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BGH, Entscheidung vom 09. August 2011 - IX ZR 140/10 (https://dejure.org/2011,13267)
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