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   BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02   

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https://dejure.org/2005,5187
BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02 (https://dejure.org/2005,5187)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2005 - IX ZR 147/02 (https://dejure.org/2005,5187)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 147/02 (https://dejure.org/2005,5187)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Grundsatz des Eintritt der Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers nach anwaltlichem Fehlverhalten in einem Verfahren in der Regel erst mit der ersten nachteiligen ...

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 249
    Zeitpunkt des Schadenseintritts bei anwaltlicher Pflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Schadeneintritt und Verjährung

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02
    In den beiden weiteren von der Beschwerde für diese Annahme herangezogenen Fällen (BGH, Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 354/98, WM 2000, 969, 970; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960) hat der Senat lediglich ausgesprochen, dass der Schaden jedenfalls - spätestens - mit der die Berufung oder die Nichtzulassungsbeschwerde verwerfenden Entscheidung entstand, aber alles dafür spreche, dass - worauf es in diesen Fällen nicht ankam - der Schaden bereits jeweils mit Ablauf der versäumten Begründungsfrist entstanden war.
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93

    Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02
    Der bei der Steuerberaterhaftung geltende Grundsatz, dass die Verjährung regelmäßig erst mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides beginnt, ist auf die Haftung des Rechtsanwalts nicht übertragbar (BGH, Urt. v. 7. Februar 1995 - X ZR 32/93, NJW 1995, 2039, 2041).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02
    Die Höhe des Schadens muss noch nicht beziffert werden können und es muss auch noch nicht feststehen, dass der Schaden bestehen bleibt und somit endgültig wird (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH, Urt. v. 24. Januar 2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1423 f).
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02
    Die Höhe des Schadens muss noch nicht beziffert werden können und es muss auch noch nicht feststehen, dass der Schaden bestehen bleibt und somit endgültig wird (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH, Urt. v. 24. Januar 2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1423 f).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02
    Die Höhe des Schadens muss noch nicht beziffert werden können und es muss auch noch nicht feststehen, dass der Schaden bestehen bleibt und somit endgültig wird (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH, Urt. v. 24. Januar 2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1423 f).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02
    In den beiden weiteren von der Beschwerde für diese Annahme herangezogenen Fällen (BGH, Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 354/98, WM 2000, 969, 970; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960) hat der Senat lediglich ausgesprochen, dass der Schaden jedenfalls - spätestens - mit der die Berufung oder die Nichtzulassungsbeschwerde verwerfenden Entscheidung entstand, aber alles dafür spreche, dass - worauf es in diesen Fällen nicht ankam - der Schaden bereits jeweils mit Ablauf der versäumten Begründungsfrist entstanden war.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 24 U 190/14

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit der Pfändung einer Forderung;

    Die Höhe des Schadens muss noch nicht beziffert werden können und es muss auch noch nicht feststehen, dass der Schaden bestehen bleibt und somit endgültig wird (BGH v. 20.10.2005, IX ZR 147/02, Rn. 5 mwN, juris).

    Bei einer unterlassenen Pfändungsmaßnahme tritt ein Schaden des Auftraggebers aber erst ein, wenn eine Pfändung nicht mehr erfolgreich durchgeführt werden kann (vgl. BGH v. 20.10.2005, IX ZR 147/02, Rn. 6).

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05

    Berechnung des Schadens bei anwaltlicher Pflichtverletzung

    b) Eine entscheidungserhebliche Grundsatzfrage stellt sich ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 147/02, zitiert nach juris).

    Diese bestehen nicht, weil das Berufungsurteil, soweit die Widerklage abgewiesen worden ist, im Ergebnis richtig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Oktober 2005, aaO).

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZR 4/10

    Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Schadenseintrittszeitpunkts als

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Beschluss vom 20. Oktober 2005 (IX ZR 147/02, BRAK-Mitt. 2006, 24 Rn. 3) lediglich darauf hingewiesen, dass es keinen in der ständigen Rechtsprechung bekräftigten Grundsatz gibt, wonach sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach einem anwaltlichen Fehlverhalten erst mit der ersten nachteiligen Gerichtentscheidung verschlechtert.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07

    Rechtsanwaltshaftung: Verletzung anwaltlicher Pflichten wegen verspäteter

    In diesem Zusammenhang gibt es keinen in höchstrichterlicher Rechtsprechung bekräftigten Grundsatz, wonach sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach anwaltlichem Fehlverhalten in einem Verfahren in der Regel erst mit der ersten nachteiligen Gerichtsentscheidung verschlechtert (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 147/02).
  • OLG Koblenz, 21.01.2013 - 3 U 740/12

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an Darlegung einer

    Im ersten Fall tilgt der Angewiesene mit der Zahlung an den Empfänger eine eigene, gegenüber dem Anweisenden bestehende Verbindlichkeit (BGH, Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 147/02 - NZI 2009, 56 f. = MDR 2009, 1906 f. = WM 2008, 2224 f. unter Bezugnahme auf MünchKomm-BGB/Hüffer, 4. Auflage. § 787 Rn. 2; Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB 3. Auflage, 2012 § 787 Rn. 1).
  • LG Köln, 07.08.2014 - 36 O 125/13
    Es muss durch die Verletzungshandlung eine - als Schaden anzusehende - Verschlechterung der Vermögenslage eintreten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen muss, ob der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (vgl. BGH vom 23.03.1987, II ZR 190/86; BGH vom 20.10.2005, IX ZR 147/02).
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