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BGH, 13.05.1971 - IX ZR 148/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 1004
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 13.05.1965 - BT-Drs IV/3423
Auszug aus BGH, 13.05.1971 - IX ZR 148/70
Die Vorschriften sollen den Antragsteller zwingen, den angemeldeten Anspruch innerhalb bestimmter Frist zu konkretisieren, weil die mangelnde Begründung, etwa bei Globalanmeldungen, sich als schwerwiegendes Hindernis für die Abwicklung der Entschädigungsverfahren herausgestellt hat (so Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung, BTDrucks. IV/3423 S. 18).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 18 (8) R 199/05
Auferlegung der Kosten eines Gerichtsverfahrens einer Behörde bei unterlassenen …
Das außer Betracht zu lassen, verbieten die Maximen der Amtermittlung nach den §§ 20, 23 SGBX zu Lasten von traumatisierten überlebenden (wie schon der Bundesgerichtshof - BGH -in ständiger Rechtssprechung schon am Beispiel des parallelen Amtsermittlung in den Entschädigungsverfahren der 1960 er Jahre gemäß § 144 des Bundesentschädigungsgesetzes - BEG- klargestellt hat Urteil vom 31.1.1980 - IX ZR 46/79 - Urteil. vom 19.05.1981 - IX ZR 13/80 - Urteil vom 13.05.1971 - IX ZR 148/70-; Beschluss vom 17.10.1996 - SI ZB 42/96 - JURIS.). - BGH, 11.11.1971 - IX ZR 174/70
Rechtsmittel
Ob dessen Rechtsauffassung falsch oder richtig ist, und ob die von solchen rechtlichen Erwägungen beeinflußte Sachverhaltsschilderung eine Entschädigung rechtfertigen könnte, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - IX ZR 148/70, zur Veröffentlichung vorgesehen).