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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08   

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https://dejure.org/2011,2419
BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08 (https://dejure.org/2011,2419)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - IX ZR 162/08 (https://dejure.org/2011,2419)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08 (https://dejure.org/2011,2419)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 BGB, § 675 Abs 1 BGB
    Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Der durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigte Mandant ist nicht zum Ausgleich des entstandenen Steuerschadens durch ein mit neuen Risiken ausgestatteten Kompensationsgeschäft verpflichtet; Verpflichtung eines durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigten ...

  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2; BGB § 675 Abs. 1
    Verpflichtung eines durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigten Mandanten zum Ausgleich des entstandenen Steuerschadens durch ein mit neuen Risiken ausgestattetes Kompensationsgeschäft; Anrechnung des Mitverschuldens eines Mandanten i.R.e. Steuerberatervertrages im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerliche Fehlberatung: kein Kompensationsgeschäft nötig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Schadensminderungspflicht des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kompensationsgeschäft bei steuerlicher Fehlberatung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 978
  • WM 2011, 1529
  • DB 2011, 1633
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    a) Der rechtliche Berater, der seinem Auftraggeber wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat diesen durch die Schadensersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen Beraters stünde (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93, NJW 1995, 449, 451; vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, WM 2006, 927 Rn. 33; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/09, WM 2008, 946 Rn. 24).

    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (BGH, Urteil vom 20. November 1997 - IX ZR 286/96, WM 1998, 142 f.; vom 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999, 1000; vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, aaO; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/09, aaO).

    Es geht bei dem Gesamtvermögensvergleich nicht um Einzelpositionen, sondern um eine Gegenüberstellung der hypothetischen und der tatsächlichen Vermögenslage (BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, aaO; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/09, aaO).

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 132/08

    Haftung des Rechtsanwalts/Steuerberaters: Mitverschulden des Auftraggebers an

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Dies kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn Warnungen oder ohne weiteres erkennbare Umstände, die gegen die Richtigkeit des von dem Berater eingenommenen Standpunkts sprechen, nicht genügend beachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1977 - VIII ZR 211/75, WM 1977, 334, 337; vom 25. November 1981 - IVa ZR 286/80, NJW 1982, 1095, 1096; Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZR 132/08, Rn. 2, hierzu D. Fischer, aaO, S. 2601).

    Auch kann ein Mandant nach dem ihm obliegenden Gebot der Wahrung des eigenen Interesses gehalten sein, seinen Berater über eine fundierte abweichende Auskunft, die er von einer sachkundigen Person erhalten hat, zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZR 132/08, aaO).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09

    Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Dies gilt namentlich im Verhältnis des steuerlichen Beraters zu seinem Mandanten (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 14; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 43; Zugehör, aaO Rn. 1235; D. Fischer, DB 2010, 2600, 2601).

    Der Berater, der seine Vertragspflicht zur sachgerechten Beratung verletzt hat, kann deshalb gegenüber dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Mandanten nach Treu und Glauben regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe ein Mitverschulden, weil er sich auf die Beratung verlassen und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - IX ZR 142/99, WM 2000, 1591, 1595; vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, aaO).

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Die Schadensminderungsobliegenheit des § 254 Abs. 2 BGB ist ein Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, der dann eingreift, wenn der Geschädigte Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder Minderung ergreifen würde (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1951 - III ZR 83/51, BGHZ 4, 170, 174; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 254 Rn. 36).

    Der danach gebotene Abgrenzungsmaßstab ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1951, aaO, S. 176; Palandt/Grüneberg, aaO, § 254 Rn. 36).

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Dies gilt namentlich im Verhältnis des steuerlichen Beraters zu seinem Mandanten (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 14; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 43; Zugehör, aaO Rn. 1235; D. Fischer, DB 2010, 2600, 2601).

    Selbst wenn ein Mandant über steuerrechtliche Kenntnisse verfügt, muss er darauf vertrauen können, dass der beauftragte Berater die anstehenden steuerrechtlichen Fragen fehlerfrei bearbeitet, ohne dass eine Kontrolle notwendig ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - IX ZR 216/92, NJW 1993, 2747, 2750; vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, NJW 2000, 1263, 1265; vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141, 1143 Rn. 21; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, aaO).

  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Der Berater, der seine Vertragspflicht zur sachgerechten Beratung verletzt hat, kann deshalb gegenüber dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Mandanten nach Treu und Glauben regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe ein Mitverschulden, weil er sich auf die Beratung verlassen und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - IX ZR 142/99, WM 2000, 1591, 1595; vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, aaO).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00

    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (BGH, Urteil vom 20. November 1997 - IX ZR 286/96, WM 1998, 142 f.; vom 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999, 1000; vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, aaO; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/09, aaO).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 147/69

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Gewinns; Anrechnung des Ertrages

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darf nämlich ein eigenes Verhalten des Geschädigten, zu dem er nicht aufgrund seiner Schadensabwendungs- und -minderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) verpflichtet ist, wegen des Grundsatzes, dass überpflichtmäßige Anstrengungen des Geschädigten den Schädiger nicht entlasten sollen, weder in die Schadensberechnungsbilanz eingestellt werden, noch braucht der Geschädigte es sich im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen zu lassen (BGH, Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 147/69, BGHZ 55, 329, 332 ff; vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 396; Palandt/Grüneberg, aaO Vorbem v § 249 Rn. 70).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 238/06

    Rechtsfolgen unbefugter steuerlicher Beratung durch einen Unternehmensberater

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    a) Im Falle eines Beratungsvertrages kann dem zu Beratenden regelmäßig nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH, Urteil vom 6. Februar 2003 - IX ZR 77/02, WM 2003, 1138, 1141; vom 20. März 2008 - IX ZR 238/06, WM 2008, 950 Rn. 17; Zugehör, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 1235).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
    Unter besonderen Umständen kann allerdings ausnahmsweise auch im Rahmen eines Beratungsfehlers ein Mitverschulden des Mandanten in Erwägung zu ziehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1987 - IVa ZR 122/85, BGHZ 100, 117, 125; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, WM 2010, 1493 Rn. 21, zVb in BGHZ 186, 152).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

  • BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 211/75

    Voraussetzungen für das Erlöschen einer Bürgschaftsverpflichtung - Anforderungen

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 30.11.2017 - I ZR 143/16

    Haftung des Versicherungsmaklers: Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines

    Bei einem Beratungsvertrag kann der zu beratenden Person allerdings regelmäßig nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, sie hätte das, worüber sie ihr Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen ohne fremde Hilfe selbst erkennen können (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 14; Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, WM 2011, 1529 Rn. 12; Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 37).

    Selbst wenn eine zu beratende Person über einschlägige Kenntnisse verfügt, muss sie darauf vertrauen können, dass der von ihr beauftragte Berater die anstehenden Fragen fehlerfrei bearbeitet, ohne dass eine Kontrolle notwendig ist (vgl. - jeweils zur Steuerberaterhaftung - BGH, WM 2010, 993 Rn. 14; WM 2011, 1529 Rn. 12; BGHZ 193, 297 Rn. 37).

    Der Berater, der seine Vertragspflicht zur sachgerechten Beratung verletzt hat, kann deshalb gegenüber dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Mandanten nach Treu und Glauben regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe ein Mitverschulden, weil er sich auf die Beratung verlassen und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (BGH, WM 2010, 993 Rn. 14; WM 2011, 1529 Rn. 12).

    Von diesem Grundsatz Abweichendes kann etwa gelten, wenn der Mandant Warnungen oder ohne weiteres erkennbare Umstände, die gegen die Richtigkeit des vom Berater eingenommenen Standpunkts sprechen, nicht genügend beachtet oder den Berater nicht über eine fundierte abweichende Auskunft unterrichtet, die er von einer sachkundigen Person erhalten hat (BGH, WM 2011, 1529 Rn. 13).

  • OLG Braunschweig, 12.02.2020 - 11 U 142/18

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei der Erstellung von

    Es werde insofern auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2011 (Az.: IX ZR 162/08) verwiesen.

    Hierbei ist grundsätzlich die gesamte Schadensentwicklung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen in die Schadensberechnung miteinzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011 - IX ZR 162/08 -, juris Rn. 16).

    Im Fall eines Beratungsvertrages kann dem zu Beratenden regelmäßig nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011 - IX ZR 162/08 -, juris Rn. 12).

    Dies gilt namentlich im Verhältnis des steuerlichen Beraters zu seinem Mandanten (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011, a. a. O.).

    Die steuerliche Beratung eines ihm anvertrauten Mandats obliegt allein dem Steuerberater (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011, a. a. O.).

    Selbst wenn ein Mandant über steuerrechtliche Kenntnisse verfügt, muss er darauf vertrauen können, dass der beauftragte Berater die anstehenden steuerrechtlichen Fragen fehlerfrei bearbeitet, ohne dass eine Kontrolle notwendig ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011, a. a. O.).

    Nur unter besonderen Umständen kann ausnahmsweise auch im Rahmen eines Beratungsfehlers ein Mitverschulden des Mandanten in Erwägung zu ziehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011 - IX ZR 162/08 -, juris Rn. 13).

    Dies kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn Warnungen oder ohne weiteres erkennbare Umstände, die gegen die Richtigkeit des von dem Berater eingenommenen Standpunkts sprechen, nicht genügend beachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011, a. a. O.).

    Auch kann ein Mandant nach dem ihm obliegenden Gebot der Wahrung des eigenen Interesses gehalten sein, seinen Berater über eine fundierte abweichende Auskunft, die er von einer sachkundigen Person erhalten hat, zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2011, a. a. O.).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung

    Ihm kann jedoch nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden, dazu - weiterhin - spekulative Risiken einzugehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, WM 2011, 1529 Rn. 18).
  • BGH, 06.02.2018 - II ZR 17/17

    Beitritt eines Anlegers als Kommanditist einer Anlagegesellschaft aufgrund

    Die Schadensminderungsobliegenheit des § 254 Abs. 2 BGB ist ein Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, der dann eingreift, wenn der Geschädigte Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder Minderung ergreifen würde (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, WM 2011, 1529 Rn. 17).

    Ein eigenes Verhalten des Geschädigten, zu dem er nicht aufgrund seiner Schadensabwendungs- und -minderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) verpflichtet ist, darf wegen des Grundsatzes, dass überobligationsmäßige Anstrengungen den Schädiger nicht entlasten sollen, weder in die Schadensberechnungsbilanz eingestellt werden, noch braucht der Geschädigte es sich im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, WM 2011, 1529 Rn. 17).

  • LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19

    Schadensersatzhaftung der Daimler AG für einen Diesel-Pkw mit einer unzulässigen

    Dies ist dann der Fall, wenn der Geschädigte diejenigen Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder -minderung ergreifen würde (BGH, Urteil vom 17.3.2011 - IX ZR 162/08, WM 2011, 1529 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2015 - IX ZR 167/13

    Steuerberaterhaftung: Kompensation steuerlicher Nachteile des fehlerhaft

    Es geht bei dem Gesamtvermögensvergleich nicht um Einzelpositionen, sondern um eine Gegenüberstellung der hypothetischen und der tatsächlichen Vermögenslage (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, WM 2011, 1529 Rn. 16).
  • OLG Schleswig, 15.09.2022 - 5 U 132/22

    Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wertpapierkredits

    Die Schadensminderungsobliegenheit des § 254 Abs. 2 BGB ist ein Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, der dann eingreift, wenn der Geschädigte Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder Minderung ergreifen würde (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, Rn. 17).

    Ein eigenes Verhalten des Geschädigten, zu dem er nicht aufgrund seiner Schadensabwendungs- und -minderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) verpflichtet ist, darf wegen des Grundsatzes, dass überpflichtmäßige Anstrengungen des Geschädigten den Schädiger nicht entlasten sollen, weder in die Schadensberechnungsbilanz eingestellt werden, noch braucht der Geschädigte es sich im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen zu lassen (BGH, Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 147/69, Rn. 17; Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, Rn. 25; Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, Rn. 17).

    Der danach gebotene Abgrenzungsmaßstab ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, Rn. 17).

    Der Geschädigte ist danach regelmäßig nicht gehalten, den entstandenen Schaden durch ein teures, mit neuen Risiken ausgestattetes Kompensationsgeschäft auszugleichen (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, Rn. 18; Grüneberg in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 254 Rn. 47).

  • LG Berlin, 21.07.2016 - 67 S 82/16

    Eigentumswohnungskaufvertrag: Verzögerungsschaden durch pflichtwidrige

    Diese überschießende Zinsdifferenz steht in ihrer Gesamtheit einem Schadenseintritt, für den auf den Schluss der mündlichen Verhandlung abzustellen ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 17. März 2011 - IX ZR 162/08, DStRE 2012, 133 Tz. 16), auch hinsichtlich des über 50.000,00 EUR valutierenden weiteren Darlehensvertrages entgegen, selbst wenn die insoweit kurzzeitig zu entrichtenden Bereitstellungszinsen den Darlehenszinssatz geringfügig überstiegen.
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der

    Dies ist unter den Gesichtspunkten der Zumutbarkeit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben im Rahmen einer Gesamtschau zu bewerten (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08, juris Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Denn im Falle eines Beratungsvertrages kann dem zu Beratenden regelmäßig nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW-RR 1986, 1348, 1349; MDR 2011, 978 Tz. 12).

    Der Berater, der seine Vertragspflicht zur sachgerechten Beratung verletzt hat, kann deshalb gegenüber dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Mandanten nach Treu und Glauben regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe ein Mitverschulden, weil er sich auf die Beratung verlassen und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (BGH MDR 2011, 978 Tz. 12 m.w.N.).

    Nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen ist im Rahmen eines Beratungsfehlers ein Mitverschulden des Mandanten in Erwägung zu ziehen, nämlich wenn Warnungen oder ohne weiteres ersichtliche Umstände, die gegen die Richtigkeit des vom Beraters eingenommenen Standpunkts sprechen, nicht genügend beachtet werden (BGH MDR 2011, 978 Tz. 13).

  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 45/19

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten aus Amtshaftung wegen rechtswidriger

  • AG Aachen, 23.02.2021 - 106 C 10/19

    Fehlerhafte podologische Behandlung - Schadensersatz

  • OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 150/14

    Ersatzfähiger Schaden für einen durch Verkehrsunfall verletzten Fachanwalt (hier:

  • LG Mannheim, 02.09.2014 - 1 O 113/13

    Steuerberaterhaftung: Berechnung der Schadenshöhe bei verspätetem Einspruch gegen

  • LG Dortmund, 24.04.2020 - 25 O 410/17

    (Kein) Schadensersatz wegen Falschberatung durch Steuerberater

  • LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12

    Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap

  • OLG Celle, 08.07.2015 - 4 U 156/14

    Rechte des Grundstückseigentümers bei Verzicht des Grundschuldgläubigers auf die

  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12

    Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden

  • AG Ingolstadt, 18.02.2016 - 10 C 2291/15

    Unfall: Sind Kosten des Abschleppens zur Vertrauenswerkstatt ersatzfähig?

  • OLG Brandenburg, 14.03.2019 - 5 U 30/18

    Regressansprüche gegen den beratenden Rechtsanwalt wegen fehlender Zusicherung

  • LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 9 O 182/17

    Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII

  • AG Rosenheim, 12.05.2017 - 8 C 90/17
  • OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • LG Flensburg, 12.04.2018 - 4 O 113/17

    Pflicht zum Schadensersatz eines Steuerberaters bei fehlerhafter Beratung zur

  • OLG München, 16.07.2014 - 20 U 4218/13

    Ansprüche des Käufers wegen Lieferung mangelhaften Hopfens

  • LG Frankfurt/Main, 10.12.2020 - 24 O 163/20

    Reisevertrag/ Reiserücktritt / Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten /

  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 6/13

    Haftung einer Steuerberatungsgesellschaft: Schadensersatz wegen fehlerhafter

  • LG Saarbrücken, 14.02.2020 - 12 O 90/18

    (Unzulässige Abschalteinrichtung: Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB

  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 16 U 5/18

    Erforderliche Darlegungen zum Insolvenzverschleppungsschaden

  • AG Geldern, 06.11.2014 - 17 C 360/11

    Zahlung eines Honorars aus einem Anwaltsvertrag i.R.d. Mandatierung einer sog.

  • OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 U 69/11

    Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Steuerberaters

  • LG Frankfurt/Main, 23.03.2023 - 14 O 218/22
  • LG Stuttgart, 02.03.2022 - 27 O 299/17

    Pflichtverletzungen und Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im

  • KG, 12.06.2018 - 9 U 11/16

    Kausalität des Mitverschuldens bei unterlassener Löschung eines Grundpfandrechts

  • LG Köln, 21.06.2013 - 2 O 667/05

    Inanspruchnahme des Alleinerben eines verstorbenen Wirtschaftsprüfers und

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2018 - 5 W 25/18

    Rechtsanwaltshaftung: Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Pfändung einer

  • LG Stuttgart, 23.03.2022 - 27 O 75/21

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausfuhrlieferungen; Schlechterfüllung des

  • LG Hagen, 22.04.2020 - 3 O 49/18
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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2010 - IX ZR 162/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12735
BGH, 23.09.2010 - IX ZR 162/08 (https://dejure.org/2010,12735)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 162/08 (https://dejure.org/2010,12735)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - IX ZR 162/08 (https://dejure.org/2010,12735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der Feststellungen eines Berufungsgerichts für ein Beschwerdeverfahren mangels eines Tatbestandsberichtigungsantrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 1 S. 1
    Bindungswirkung der Feststellungen eines Berufungsgerichts für ein Beschwerdeverfahren mangels eines Tatbestandsberichtigungsantrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 162/08
    Die von ihr angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts sind mangels eines von der Beklagten gestellten Tatbestandsberichtigungsantrages für das Beschwerdeverfahren bindend (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2009 - IX ZR 78/07, WM 2009, 662, 663 Rn. 13; v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 206/08, WM 2010, 136, 137 Rn. 11).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 162/08
    Das Berufungsgericht hat im Rahmen tatrichterlicher Würdigung des Prozessstoffes eine konkrete Beratungspflicht der Beklagten festgestellt; dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141, 1142 Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 162/08
    Die von ihr angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts sind mangels eines von der Beklagten gestellten Tatbestandsberichtigungsantrages für das Beschwerdeverfahren bindend (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2009 - IX ZR 78/07, WM 2009, 662, 663 Rn. 13; v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 206/08, WM 2010, 136, 137 Rn. 11).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZR 189/10

    Hinsichtlich einer Beweiswürdigung erhobene Rüge eines Willkürverstoßes

    Die Klägerin hat, wie das Berufungsgericht in den Urteilsgründen festgehalten hat, ihren Sachvortrag hinsichtlich des Auftragsinhalts umgestellt, so dass die hierauf gestützte Gehörsverletzung mangels eines von der Klägerin geführten Tatbestandsberichtigungsverfahrens nicht durchgreift (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 206/08, WM 2010, 136 Rn. 11; Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZR 162/08, Rn. 3, n. v.).
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