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BGH, 21.06.2007 - IX ZR 165/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anfechtung der Grundstücksübertragung als unentgeltliche Leistung des Schuldners
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AnfG § 4 Abs. 1
Begriff der Unentgeltlichkeit einer Verfügung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstücksübertragung: Unentgeltlichkeit der Verfügung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.12.2002 - 3 O 289/02
- OLG Köln, 21.07.2004 - 2 U 56/03
- BGH, 21.06.2007 - IX ZR 165/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90
Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil
Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZR 165/04
Es wird im Gegenteil auf die einschlägige Senatsrechtsprechung nebst einer zustimmenden Kommentierungsstelle hingewiesen, nach der die Unentgeltlichkeit der Verfügung nicht schon deshalb bejaht werden kann, weil die vereinbarte - werthaltige - Gegenleistung ausgeblieben ist (vgl. BGHZ 113, 393, 397; 141, 96, 100;… BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97, WM 1999, 394, 395). - BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98
Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung
Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZR 165/04
Es wird im Gegenteil auf die einschlägige Senatsrechtsprechung nebst einer zustimmenden Kommentierungsstelle hingewiesen, nach der die Unentgeltlichkeit der Verfügung nicht schon deshalb bejaht werden kann, weil die vereinbarte - werthaltige - Gegenleistung ausgeblieben ist (vgl. BGHZ 113, 393, 397; 141, 96, 100;… BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97, WM 1999, 394, 395). - BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97
Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung
Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZR 165/04
Es wird im Gegenteil auf die einschlägige Senatsrechtsprechung nebst einer zustimmenden Kommentierungsstelle hingewiesen, nach der die Unentgeltlichkeit der Verfügung nicht schon deshalb bejaht werden kann, weil die vereinbarte - werthaltige - Gegenleistung ausgeblieben ist (vgl. BGHZ 113, 393, 397; 141, 96, 100; BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97, WM 1999, 394, 395).
- BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung
Sie betrifft den hier nicht vorliegenden Fall, in dem Entgeltlichkeit vereinbart ist, die geschuldete - werthaltige - Leistung aber nicht erbracht wird, was allein die Unentgeltlichkeit noch nicht begründet (vgl. BGH 21. Juni 2007 - IX ZR 165/04 -) . - LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11
Retention-Vereinbarung
Die ausgleichende Leistung muss vereinbart sein (BGH v. 21.1. 1999 - IX ZR 429/97, NJW 1999, 1033; BGH v. 21.6. 2007 - IX ZR 165/04, juris;… MünchKomm-InsO/ Kirchhof , a.a.O., Rz. 17b), ohne dass sie eine Gegenleistung i.S.v. §§ 320 ff BGB darstellen müsste. - LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11
Retention-Vereinbarung
Die ausgleichende Leistung muss vereinbart sein (BGH v. 21.1. 1999 - IX ZR 429/97, NJW 1999, 1033; BGH v. 21.6. 2007 - IX ZR 165/04, juris;… MünchKomm-InsO/ Kirchhof , a.a.O., Rz. 17b), ohne dass sie eine Gegenleistung i.S.v. §§ 320 ff BGB darstellen müsste.