Rechtsprechung
BGH, 22.09.1988 - IX ZR 168/87 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses - Rückzahlung eines gezahlten Ordnungsgeldes - Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Ausnutzung eines Urteils - Rückwirkende Aufhebung eines Unterlassungstitels - Unwirksamkeit eines rechtskräftigen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Voraussetzungen der Rückzahlung gezahlter Ordnungsgelder
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 890
Klage gegen den Fiskus auf Rückzahlung eines Ordnungsgeldes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1530
- MDR 1989, 59
- DB 1989, 110
- Rpfleger 1989, 34
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 22.09.1988 - IX ZR 168/87
Die Schadensersatzpflicht aus § 826 BGB berührt nicht den Bestand einer erschlichenen gerichtlichen Entscheidung (BGHZ 50, 115, 118), sondern verpflichtet nur zum Ersatz des Schadens, der sich aus der Entscheidung ergibt.
- BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89
Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale …
- IX ZR 168/87 -, LM ZPO § 890 Nr. 4 = WM 1988, 1710) die darauf beruhenden Pfändungen wirksam und gerechtfertigt. - LAG Bremen, 30.09.2008 - 3 Ta 40/08
Aufhebung eines rechtskräftigen Zwangsgeldbeschlusses
Eine Rückerstattung des gezahlten Zwangsgeldes kommt aber überhaupt nur in Betracht, wenn nicht nur der der Zwangsvollstreckung zu Grunde liegende Titel (= Urteil vom 17.10.2006) wirkungslos ist, sondern auch die Zwangsvollstreckungsmaßnahme (= Zwangsgeldbeschluss vom 19.01.2007) aufgehoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1988, IX ZR 168/87, DB 1989, 110;… Landgericht Itzehoe, a.a.O.). - LAG Hamm, 27.06.2017 - 4 Ta 514/16
Zwangsgeld; Rückzahlung; Rechtskraft; Aufhebung
Nach einer Entscheidung des BGH (Urteil vom 22.09.1988 - IX ZR 168/87 = DB 1989, 110) kommt die Rückzahlung von Ordnungsgeld - für Zwangsgeld kann nichts anderes gelten -erst dann in Betracht, wenn der der Zahlung zugrunde liegende Bestrafungsbeschluss aufgehoben ist. - BGH, 21.12.2005 - X ZR 13/05
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Ordnungsgeldbeschluss; …
Sollte das Berufungsurteil später aufgehoben werden, müsste die Staatskasse vielmehr entgegen der Antragsbegründung nach Aufhebung der Ordnungsgeldbeschlüsse durch das Prozessgericht bereits gezahltes Ordnungsgeld zurückerstatten (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.1988 - IX ZR 168/87, NJW-RR 1988, 1530;… Stöber in Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 890 Rdn. 25). - OLG Hamm, 18.04.1989 - 4 W 117/89
Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses; Rückzahlung des Ordnungsgeldes; …
Solange ein solcher Ordnungsgeldbeschluß noch in Kraft ist, kommt nämlich eine Rückzahlung des entrichteten Ordnungsgeldes von vornherein nicht in Betracht (BGH, NJW-RR 1988, 1530).