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   BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87   

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https://dejure.org/1988,893
BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87 (https://dejure.org/1988,893)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1988 - IX ZR 172/87 (https://dejure.org/1988,893)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87 (https://dejure.org/1988,893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Masseschuld - Revision - Arbeitsverhältnis - Rechtshängigkeit - Lohnforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 561
    Aufnahme des Rechtsstreits auf Festsstellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses bei Anmeldung von Lohnansprüchen eines Arbeitnehmers zur Konkurstabelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 34
  • NJW 1989, 170
  • ZIP 1988, 979
  • MDR 1988, 960
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1961 - III ZR 222/59
    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87
    Eine solche Änderung, bei der statt des ursprünglichen ein anderes Begehren mit einem geänderten Antrag verfolgt wird, ist in der Revisionsinstanz nicht zulässig (BGH Urt. vom 4. Mai 1961 - III ZR 222/59, LM Nr. 27 zu § 561 ZPO = NJW 1961, 1467).
  • RG, 21.06.1902 - I 321/01

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87
    a) Die Zuständigkeitsvorschrift des § 146 Abs. 2 KO gilt nicht für den Fall, daß bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens ein Rechtsstreit über die streitig gebliebene Forderung anhängig war, oder für Forderungen, für deren Feststellung ein besonderes Gericht, beispielsweise das Arbeitsgericht, zuständig ist, (§ 146 Abs. 3, 5 KO; RGZ 52, 54, 55; Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 146 Rdnr. 17).
  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 142/14

    Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei

    Insoweit handelt es sich um eine Klageerweiterung, die im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87, BGHZ 105, 34, 36; vom 3. April 2003, aaO S. 351; vom 29. Juni 2006, aaO Rn. 24).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Eine konkludente Änderung oder Erweiterung der Klage, die darin zu erblicken sein könnte, daß die Revision die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Zulässigkeit des Ansatzes von Anhaltewerten angreift, ist in der Revisionsinstanz ausgeschlossen (BGHZ 28, 131, 136 f.; 105, 34, 35 f.; BGH, Urt. v. 25.6.1999 - V ZR 190/98, z.V.b., unter 1.).
  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 315/14

    Insolvenztabelle: Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach Widerspruch;

    § 180 Abs. 2 InsO ordnet für den Fall eines durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits über die Forderung zwingend die Aufnahme dieses Rechtsstreits an, um die Forderung festzustellen (HK-InsO/Depré, 8. Aufl., § 180 Rn. 4); eine selbständige Feststellungsklage ist in diesem Fall unzulässig (MünchKomm-InsO/Schumacher, 3. Aufl., § 180 Rn. 15; Schmidt/Jungmann, InsO, 19. Aufl. § 180 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87, BGHZ 105, 34, 37; vom 21. Februar 2013, aaO).
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