Rechtsprechung
BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch nach § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Annahmeverzugs - Beweislastverteilung bezüglich der Kündigung eines Dienstverhältnisses
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Beweislast, wenn der Dienstberechtigte sich gegenüber dem Vergütungsanspruch auf eine Kündigung des Dienstverhältnisses beruft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 293, 615
Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1265
- ZIP 1988, 905
- MDR 1988, 857
- WM 1988, 1131
- BB 1988, 1418
- DB 1988, 1590
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56
Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer …
Auszug aus BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87
Die Frage der Berechtigung der Annahmeverweigerung spielt beim Annahmeverzug ebensowenig eine Rolle wie die Frage des Verschuldens (vgl. dazu BGHZ 24, 91, 96). - BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72
Beweisbedürftigkeit von Tatsachen
Auszug aus BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87
Da die vorstehend wiedergegebenen Anspruchsvoraussetzungen unstreitig sind, erübrigt sich auch im Urkundenprozeß eine Beweisführung (BGHZ 62, 286, 289). - BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66
Beendigung eines Dienstverhältnisses durch eine Kündigungserklärung - Ausschluss …
Auszug aus BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87
Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner These angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15. Februar 1968 - II ZR 92/66, WM 1968, 611, 612 = BB 1968, 559) ist nicht einschlägig.
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08
Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die …
Ob der Beklagte die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse seines Annahmeverzuges erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (BGH, Urteil vom 10. Mai 1988 - IX ZR 175/87, WM 1988, 1131). - OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
Beweislast bei Vergütungsklage des Dienstverpflichteten im Urkundenprozess
Hier ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Dienstverpflichtete im Urkundenprozess - soweit streitig - nicht nur den Abschluss des Dienstvertrages urkundlich belegen muss, sondern auch sein Angebot der Dienstleistung und den Umstand, dass der Dienstberechtigte diese Dienste nicht angenommen hat (BGH NJW-RR 1988, 1265 f; KG NJW-RR 1997, 1059).Bereits das Landgericht hat darauf hingewiesen, dass der Kläger ein wörtliches Angebot der Dienstleistung iSv § 295 BGB und die Nichtannahme durch die Beklagte urkundlich nicht dargelegt hat, weshalb auch insoweit die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen der Dienstberechtigte nach der oben zitierten Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1988, 1265f; KG NJW-RR 1997, 1059) im Urkundsprozess erfolgreich Vergütung geltend machen kann.
- KG, 17.09.1996 - 5 U 3157/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
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- OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07
Zur Auslegung der Vergütungsregelung eines Dienstvertrages
Die Anspruchsgrundlage hat drei Voraussetzungen: Es muss ein Dienstverhältnis vorliegen, der Dienstpflichtige muss seine Dienste angeboten und der Dienstberechtigte sie nicht angenommen haben (BGH NJW-RR 1988, 1265). - OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 155/15
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines fristlos gekündigten …
Diese Anspruchsgrundlage hat im Wesentlichen drei Voraussetzungen: Es muss ein Dienstverhältnis vorliegen, der Dienstpflichtige muss seine Dienste angeboten und der Dienstberechtigte sie nicht angenommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1988 - IX ZR 175/87 -, Rdnr. 5, zitiert nach juris;… Münchener Kommentar/Henssler, BGB § 615 Rdnr. 12 ff.). - BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw
Ob die Klägerin die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (vgl. BGHZ 24, 91, 96; BGH, Urt. v. 10.05.1988 - IX ZR 175/87, WM 1988, 1131 = ZIP 1988, 905). - OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04
Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos …
Vielmehr handelt es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung, für die die Beklagte nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast trägt (KG, a.a.O., BGH, NJW-RR 1988, 1265). - OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06
Nichtannahme der Bauleistungen führt zum Gläubigerverzug
Schließlich spielt die Frage der Berechtigung der Annahmeverweigerung beim Annahmeverzug ebensowenig eine Rolle wie die Frage des Verschuldens (BGH, WM 1988, 1131). - OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
Ansprüche der Mitglieder des Vorstands einer Sparkasse auf Zahlung der …
Diese Anspruchsgrundlage hat im Wesentlichen drei Voraussetzungen: Es muss ein Dienstverhältnis vorliegen, der Dienstpflichtige muss seine Dienste angeboten und der Dienstberechtigte sie nicht angenommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1988 - IX ZR 175/87 -, Rdnr. 5, zitiert nach juris;… Münchener Kommentar/Henssler, BGB § 615 Rdnr. 12 ff.). - OLG Naumburg, 16.06.2014 - 10 U 37/13
Auslegung einer Individualvereinbarung durch das Berufungsgericht; Reichweite …
Wenn ein Gläubiger aber nicht zur Annahme der ihm angebotenen Leistung verpflichtet ist, dann ist es auch nicht maßgeblich, ob er die angebotene Leistung zu Recht oder zu Unrecht abgelehnt hat (BGH, Urteil vom 10.05.1988, Aktenzeichen: IX ZR 175/87, zitiert nach juris). - LAG Hessen, 22.03.1999 - 10 Sa 815/98
Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung; Voraussetzungen des …
- LAG Hessen, 03.05.1999 - 10 Sa 815/98
Ansprüche der Ehefrau auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung nach Tod ihres …