Rechtsprechung
BGH, 25.09.2003 - IX ZR 177/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Judicialis
ZPO a.F. § 554b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19
Haftung eines Notars wegen Auszahlung von Darlehensmitteln unter Verletzung einer Treuhandauflage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98
Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach …
Auszug aus BGH, 25.09.2003 - IX ZR 177/00
Das Berufungsgericht ist mit Recht von einem einseitigen Treuhandauftrag der klagenden Bank ausgegangen, die ihre vorrangigen Weisungen auch einseitig widerrufen und die Rückzahlung der Darlehensmittel verlangen durfte, weil sie dieselben noch nicht endgültig aus der Hand gegeben hatte (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 2001 - IX ZR 427/98, WM 2002, 29, 30). - BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84
Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars …
Auszug aus BGH, 25.09.2003 - IX ZR 177/00
Der Verlust der Darlehensmittel ist dem Notar nach dem Schutzzweck der verletzten Norm auch billigerweise zuzurechnen (vgl. BGHZ 96, 157, 172 f).