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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2012 - IX ZR 178/11   

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https://dejure.org/2012,20426
BGH, 19.07.2012 - IX ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,20426)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - IX ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,20426)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - IX ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,20426)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 675 BGB
    Haftung des Rechtsanwalts: Beratungspflicht zu wirtschaftlichen Fragen vor Abschluss eines Vergleichs

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zum Abraten vom Abschluss eines Vegleichs wegen einer mangelnden Rentabilitätserwartung eines Fonds

  • rewis.io

    Haftung des Rechtsanwalts: Beratungspflicht zu wirtschaftlichen Fragen vor Abschluss eines Vergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; BGB § 166 Abs. 1
    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zum Abraten vom Abschluss eines Vegleichs wegen einer mangelnden Rentabilitätserwartung eines Fonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZR 178/11
    a) Es ist nicht Aufgabe des Rechtsanwalts, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946 Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 07.12.2022 - 5 U 67/21

    Haftung einer Anwaltssozietät und ihres als Sanierungsgeschäftsführer in ein

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, VersR 2009, 1224; Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZR 178/11, juris = BRAK-Mitt 2012, 262 Ls.; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 53/17, juris).

    Der Rechtsanwalt ist, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart wurde, kein Wirtschaftsberater seines Mandanten und deshalb nicht verpflichtet, diesem auch auf unternehmerischem Gebiet Ratschläge zu erteilen (Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts 9. Aufl., Kap. 2 Rn. 449; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZR 178/11, juris = BRAK-Mitt 2012, 262 Ls.).

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36570
BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,36570)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2012 - IX ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,36570)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2012 - IX ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,36570)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11
    Der von dem Kläger als verletzt gerügte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet die Gerichte dazu, die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, nicht aber dazu, diesen Ausführungen zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 09.11.2012 - IX ZR 178/11
    Der von dem Kläger als verletzt gerügte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet die Gerichte dazu, die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, nicht aber dazu, diesen Ausführungen zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33).
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