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   BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09   

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https://dejure.org/2012,37368
BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09 (https://dejure.org/2012,37368)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2012 - IX ZR 184/09 (https://dejure.org/2012,37368)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2012 - IX ZR 184/09 (https://dejure.org/2012,37368)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 StBerG vom 04.11.1975, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB
    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs infolge verringerter Verlustzuweisungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater bei Verschulden des Steuerberaters hinsichtlich einer zu niedrigen Feststellung der Verluste seines Mandanten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater wegen zu niedriger Verlustfeststellung mit Bekanntgabe des Grundlagenbescheids

  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs infolge verringerter Verlustzuweisungen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StBerG § 68; BGB § 199
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater beginnt mit der Bekanntgabe der fehlerhaften Grundlagenbescheide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG a.F. § 68
    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater bei Verschulden des Steuerberaters hinsichtlich einer zu niedrigen Feststellung der Verluste seines Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsbeginn bei der Steuerberaterhaftung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung von Haftungsansprüchen gegen Steuerberater bei zu niedriger Verlustfeststellung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Verjährung von Haftungsansprüchen gegen den Steuerberater bei zu niedriger Verlustfeststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 113
  • ZIP 2013, 270
  • MDR 2013, 88
  • VersR 2013, 1186
  • WM 2013, 94
  • DB 2012, 15
  • DB 2012, 2803
  • JR 2013, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.11.2009 - IX ZR 218/08

    Anspruch gegen Steuerberater - Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, welcher verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als möglich festgestellt worden sind, beginnt regelmäßig mit der Bekanntgabe der entsprechenden Grundlagenbescheide (im Anschluss an BGH, 12. November 2009, IX ZR 218/08, WM 2010, 138).

    Zum Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs infolge verringerter Verlustzuweisungen hat der Senat bereits entschieden, dass es auch hier regelmäßig auf die Bekanntgabe der entsprechenden Feststellungsbescheide ankommt, selbst wenn es dem Mandanten gelungen ist, die höhere Steuerbelastung durch das Vorziehen anderer Werbungskosten zunächst hinauszuschieben (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - IX ZR 218/08, WM 2010, 138 Rn. 10).

  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    In sachlicher Abweichung von seinem Urteil vom 4. April 1991 (IX ZR 215/90, BGHZ 114, 150, 159 aE), auf welches sich das Berufungsgericht stützt, hat der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 2005 (aaO S. 2007 f unter II. 2.) in der bloßen Wiederholung eines früheren Fehlers keinen Anlass zur Überprüfung der bisherigen Tätigkeit gesehen, wenn sich keine neuen Umstände sachlicher oder rechtlicher Art ergeben hatten, durch die der Steuerberater veranlasst war, seine Beurteilung einer Überprüfung zu unterziehen.
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Die Schadenseinheit ist demnach in solchen Fällen zu verneinen, anders als wenn ein abgeschlossener Beratungs- oder Gestaltungsfehler in mehrere nachfolgende Veranlagungszeiträume fortwirkt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, WM 1998, 779, 780 unter II. 1.).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Das von der Revisionserwiderung herangezogene Senatsurteil vom 16. Oktober 2003 (IX ZR 167/02, WM 2004, 472, 473 f unter III. 2. a) betrifft dagegen eine andere Fallgestaltung, weil bei dem eingetretenen steuerlichen Objektverbrauch noch völlig offen war, ob die damaligen Kläger in Zukunft ein weiteres Gebäude erwerben würden, für welches sie erhöhte Abschreibungen nach § 7b EStG oder § 10e Abs. 1 EStG nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Die verjährungsrechtliche Schadenseinheit hat das Berufungsgericht im Ergebnis mit Recht verneint, ohne die Abgrenzung des Senatsurteils vom 14. Juli 2005 (IX ZR 204/01, WM 2005, 2106, 2107 unter A.) ganz zu erfassen.
  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 53/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen falscher

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Die Grundlage für einen Steueranspruch war damit zwar anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall eines Grundlagenbescheides, welcher Gewinne nach § 182 Abs. 1 AO mit bindender Wirkung für Folgebescheide feststellte, noch nicht selbständig gelegt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - IX ZR 53/06, WM 2008, 613 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Für ihre Begründetheit genügte die Wahrscheinlichkeit, dass ein bezifferbarer Schaden eintrete (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2008 - IX ZR 104/05, WM 2008, 1042 Rn 10).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 174/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Dieser Rechtsprechungswandel ist in der weiteren Spruchpraxis des Senats durch das Urteil vom 16. Oktober 2008 (IX ZR 135/07, WM 2008, 2307 Rn. 21) und den Beschluss vom 17. Juli 2008 (IX ZR 174/05, DStRE 2009, 251 Rn. 2) bestätigt worden, an letztgenannter Stelle mit dem ausdrücklichen Zusatz, hierdurch sei die ältere Sichtweise des Urteils vom 4. April 1991 (BGHZ aaO) modifiziert worden.
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09
    Dieser Rechtsprechungswandel ist in der weiteren Spruchpraxis des Senats durch das Urteil vom 16. Oktober 2008 (IX ZR 135/07, WM 2008, 2307 Rn. 21) und den Beschluss vom 17. Juli 2008 (IX ZR 174/05, DStRE 2009, 251 Rn. 2) bestätigt worden, an letztgenannter Stelle mit dem ausdrücklichen Zusatz, hierdurch sei die ältere Sichtweise des Urteils vom 4. April 1991 (BGHZ aaO) modifiziert worden.
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09

    Steuerberaterhaftung: Entstehenszeitpunkt für einen Sekundäranspruch bei mehrfach

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegenüber einem Steuerberater betont, dass neben den unterlassenen Hinweis auf begangene Pflichtverletzungen und den Schaden in Gestalt der eingetretenen Primärverjährung der Anlass treten muss, welcher der steuerliche Berater unbeachtet gelassen hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107 f unter B. II. 2.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZR 174/05, DStRE 2009, 251 Rn. 2; Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, WM 2008, 2307 Rn. 21; vom heutigen Tage - IX ZR 184/09, zVb).
  • LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23

    Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung

    Dies ist der Fall, wenn ein entsprechender belastender Bescheid der Finanzbehörde ergangen ist (BGH, Urt. v. 15.11.2012, Az. IX ZR 184/09, juris, Rn 12).
  • OLG Köln, 26.03.2015 - 8 U 27/07

    Pflichten und Haftung des Steuerberaters

    Der Beklagte hat zutreffend darauf hingewiesen, dass - ungeachtet der Frage, ob Ersatzansprüche für alle Veranlagungszeiträume, die verjährungstechnisch als wiederholte gleichförmige Fehler jeweils selbständig zu betrachten sind (allg. BGH v. 15.11.2012 - IX ZR 184/09, DB 2012, 2803; Gräfe/Lenzen/Schmeer , Steuerberaterhaftung, 5. Aufl. 2014 Rn. 880 m.w.N.), der Altregelung in § 68 StBerG a.F. oder den §§ 195, 199 BGB unterfallen (dazu Art. 229 § 11 Abs. 1, § 6 EGBGB) - , im Zeitpunkt des Zugangs (13.10.2012) der Klageerweiterung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 167 ZPO) im Schriftsatz vom 12.12.2012 ersichtlich bereits verjährt waren.
  • VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2065/14

    Regress gegen zur Ruhe gesetzten Polizeikommissar wegen unbefugter Nutzung des

    Es kommt allein auf die Zurechenbarkeit des Schadens zum jeweiligen Verhalten an (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - III ZR 81/10 -, juris; BGH, Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 184/09 - Grothe, in MüKo BGB, § 199 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13

    Schadensersatzbegehren wegen einer fehlerhaften steuerlichen Beratung;

    Die Entstehung des Anspruchs hat das Landgericht zutreffend auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NJW-RR 2013, 113 m. w. Nachw.) mit der Bekanntgabe des Grundlagenbescheides vom 27. März 2007 im weiteren Verlauf dieses Jahres angenommen.
  • LG Stuttgart, 02.03.2022 - 27 O 299/17

    Pflichtverletzungen und Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im

    Der Umstand, dass in allen Jahren derselbe Fehler passiert ist, verklammert die wiederholten Fehler nicht zu einem einheitlichen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 184/09, WM 2013, 94 Rn. 7).
  • AG Mannheim, 21.07.2017 - 3 C 3902/16

    Girokontovertrag: Verpflichtung des Kunden zur regelmäßigen Vorlage eines

    Deshalb bedarf es für die Verpflichtung zur regelmäßigen Wiedervorlage des Betreuungsausweises im laufenden Vertragsverhältnis einer vertraglichen Grundlage (vgl. BGH, Beschl. v. 30.03.2010 - IX ZR 184/09; AG Mannheim, Urt. v. 05.08.2011 - 1 C 140/11).
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