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   BGH, 12.02.2015 - IX ZR 186/13   

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https://dejure.org/2015,4374
BGH, 12.02.2015 - IX ZR 186/13 (https://dejure.org/2015,4374)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - IX ZR 186/13 (https://dejure.org/2015,4374)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - IX ZR 186/13 (https://dejure.org/2015,4374)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 Abs 1 Nr 3 InsO
    Insolvenzverfahren: Bestimmtheit der betroffenen Gegenstände bei Anordnung der Nachtragsverteilung

  • IWW

    § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Nachtragsverteilung aufgrund einer nachträglichen Ermittlung von Gegenständen der Insolvenzmasse

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Bestimmtheit der betroffenen Gegenstände bei Anordnung der Nachtragsverteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3
    Anordnung der Nachtragsverteilung aufgrund einer nachträglichen Ermittlung von Gegenständen der Insolvenzmasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachtragsverteilung - und die Bezeichnung der aufgefunden Gegenstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2015, 962
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2012 - IX ZB 111/10

    Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nachtragsverteilung

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - IX ZR 186/13
    Die Verfügungsbefugnis geht vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, WM 2008, 305 Rn. 7; vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, WM 2012, 366 Rn. 16).

    Wegen dieser Wirkungen müssen die betroffenen Gegenstände im Anordnungsbeschluss selbst ausreichend bestimmt bezeichnet werden (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012, aaO Rn. 9).

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06

    Unzulässigkeit der Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - IX ZR 186/13
    Die Verfügungsbefugnis geht vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, WM 2008, 305 Rn. 7; vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, WM 2012, 366 Rn. 16).
  • BGH, 20.12.2018 - IX ZB 8/17

    Insolvenzverfahren: Zugehörigkeit der Ansprüche auf die Versicherungsleistung

    Wird eine Nachtragsverteilung angeordnet, weil nachträglich Gegenstände der Masse ermittelt worden sind (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO), müssen die betroffenen Gegenstände im Anordnungsbeschluss selbst ausreichend bestimmt bezeichnet werden (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, WM 2012, 366 Rn. 9; vom 12. Februar 2015 - IX ZR 186/13, ZInsO 2015, 634 Rn. 2).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZR 119/15

    Haftung des Insolvenzverwalters: Zurechenbarkeit des Verschuldens eines mit der

    Der Senat hat bereits entschieden, dass wegen der Beschlagnahmewirkung und des Übergangs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Verwalter die Gegenstände, auf die sich die Anordnung der Nachtragsverteilung bezieht, ausreichend bestimmt bezeichnet werden müssen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - IX ZR 186/13, ZInsO 2015, 634 Rn. 2).
  • BGH, 27.04.2017 - IX ZB 93/16

    Insolvenzverfahren: Nachtragsverteilung des Erlösanteils aus der nach Aufhebung

    Dort sind die betroffenen Gegenstände ausreichend bestimmt bezeichnet, so dass die dort genannte Forderung auf Auszahlung des zugeteilten Erlösanteils mit der Anordnung vom Insolvenzbeschlag erfasst wurde und die Verfügungsbefugnis von der Schuldnerin auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012, aaO Rn. 9; vom 12. Februar 2015 - IX ZR 186/13, ZInsO 2015, 634 Rn. 2).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 74/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Soweit Gegenstände nicht bestimmt bezeichnet sind, treten die Wirkungen der Anordnung nicht ein (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - IX ZR 186/13, ZInsO 2015, 634 Rn. 2).
  • BFH, 20.09.2016 - VII R 10/15

    Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung

    Die Verfügungsbefugnis geht vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über (BGH-Beschluss vom 25. Februar 2016 IX ZB 74/15, WM 2016, 558; vgl. auch BGH-Beschlüsse vom 26. Januar 2012 IX ZB 111/10, WM 2012, 366, und vom 12. Februar 2015 IX ZR 186/13, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZinsO-- 2015, 634).
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 16 U 35/13

    Nachtragsverteilung; Anordnungsbeschluss

    Keine Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Verfahrensaufhebung, wenn der Beschluss des Insolvenzgerichts den Gegenstand der Nachtragsverteilung nicht ausreichend bestimmt bezeichnet (bestätigt durch BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - IX ZR 186/13).
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