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   BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13   

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https://dejure.org/2015,515
BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13 (https://dejure.org/2015,515)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2015 - IX ZR 198/13 (https://dejure.org/2015,515)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 (https://dejure.org/2015,515)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Rückzahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

  • IWW

    § 130 InsO, § ... 166 Abs. 1 BGB, § 133 Abs. 1, § 143 Abs. 1 InsO, § 130 Abs. 1 InsO, § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 561 ZPO, § 129 InsO, § 18 Abs. 2 InsO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wissen eines Gläubigers um das Betreiben eines Schneeballsystems als Beweisanzeichen für seine Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners i.R.e. Anspruchs auf Rückzahlung einer Anlage

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Insolvenzschuldners bei Wissen um schuldnerisches Schneeballsystem

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzanfechtung - Kenntnis von einem Schnellballsystem als Beweisanzeichen für Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Rückzahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Schneeballsystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissen eines Gläubigers um das Betreiben eines Schneeballsystems als Beweisanzeichen für seine Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners i.R.e. Anspruchs auf Rückzahlung einer Anlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsatzanfechtung: Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schneeballsysteme - und die Insolvenzanfechtung der Kapitalrückzahlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzrecht im Februar 2015

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anlage im Schneeballsystem: Zur Kenntnis des Gläubigers von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kenntnis von einem Schneeballsystem als Beweisanzeichen für Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung - Kenntnis von einem Schnellballsystem als Beweisanzeichen für Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnis von einem Schneeballsystem als Beweisanzeichen für Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zu Beweisanzeichen für Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Anfechtungsrisiko bei Kapitalanlagen im Schneeballsystem

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schneeballsystem bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anlegerrecht: Durch Pfändung von 10-jähriger Anfechtungsfrist in die Dreimonatsfrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zurechenbare Kenntnis von Rechtsanwälten

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Anfechtungsrisiko bei Kapitalanlagen im Schneeballsystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 567
  • ZIP 2015, 279
  • MDR 2015, 301
  • NZI 2015, 222
  • WM 2015, 293
  • BB 2015, 321
  • DB 2015, 301
  • NZG 2015, 647
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 93/11

    Insolvenzanfechtung: Prognose einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13
    Droht die Zahlungsunfähigkeit, bedarf es konkreter Umstände, die nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 93/11, NZI 2014, 259 Rn. 9).

    Diese Grundsätze gelten nach gefestigter Senatsrechtsprechung auch dann, wenn eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013, aaO; Beschluss vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13
    Hat der Anwalt die fraglichen Kenntnisse sogar auf seiner Internetseite oder gegenüber einer Zeitung öffentlich bekanntgegeben, kann der Mandant einer Wissenszurechnung ebenfalls nicht mehr durch Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht entgegentreten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12, NZI 2013, 133; vom 10. Januar 2013 - IX ZR 28/12, NZI 2013, 253; kritisch etwa Fölsing, KSI 2013, 126).
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13
    Sind beide Teile über die Zahlungsunfähigkeit unterrichtet, kann von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und dessen Kenntnis beim Gläubiger ausgegangen werden, weil der Schuldner in einem solche Fall weiß, nicht sämtliche Gläubiger befriedigen zu können, und dem Gläubiger bekannt ist, dass infolge der ihm erbrachten Leistung die Befriedigungsmöglichkeit anderer Gläubiger vereitelt oder zumindest erschwert wird (BGH, Urteil vom 19. September 2013 - IX ZR 4/13, WM 2013, 2074 Rn. 14).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13
    Hat der Anwalt die fraglichen Kenntnisse sogar auf seiner Internetseite oder gegenüber einer Zeitung öffentlich bekanntgegeben, kann der Mandant einer Wissenszurechnung ebenfalls nicht mehr durch Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht entgegentreten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12, NZI 2013, 133; vom 10. Januar 2013 - IX ZR 28/12, NZI 2013, 253; kritisch etwa Fölsing, KSI 2013, 126).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 221/11

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer insolventen GmbH: Benachteiligungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13
    Diese Grundsätze gelten nach gefestigter Senatsrechtsprechung auch dann, wenn eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013, aaO; Beschluss vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).
  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Die bezweckte Erleichterung kommt nicht zum Tragen, wenn man, wie es der Senat in der Vergangenheit getan hat, den Vollbeweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des Schuldners allein aus der von ihm erkannten (drohenden) Zahlungsunfähigkeit ableitet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, WM 2015, 293 Rn. 9 mwN; vom 21. Januar 2016 - IX ZR 84/13, ZIP 2016, 374 Rn. 15).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen

    Ist dies nicht gewährleistet und müssen deshalb der Schuldner und die Gläubiger davon ausgehen, dass die Finanzierung des Unternehmens auch künftig nicht stabil ist, sondern dass die bei Unternehmensfortführung zu verdienenden Gelder weiterhin nicht ausreichen werden, um die anfallenden Kosten zu decken, ist der (erneute) Zusammenbruch des Unternehmens bereits absehbar (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, WM 2015, 293 Rn. 14).
  • BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die

    Der Beklagte konnte die mit der Schuldnerin getroffene, anlässlich jeder Bestellung erneuerte Zahlungsvereinbarung jederzeit beenden, eine gesicherte Aussicht, demnächst Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können, bestand nicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, ZInsO 2015, 299 Rn. 9).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 84/13

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, WM 2015, 293 Rn. 9 mwN).

    In einem solchen Fall handelt der Schuldner nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn konkrete Umstände nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015, aaO; vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591 Rn. 31 mwN).

  • BGH, 22.07.2021 - IX ZR 26/20

    Voraussetzungen für die Untentgeltlichkeit von vertraglich vereinbarten, von

    Zwar trifft es zu, dass ein Unternehmen, welches ein Schneeballsystem betreibt und von den Neuanlegern Geld einsammelt, um es wieder an die Altanleger als Zinsen auszuzahlen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, NJW 2021, 1759 Rn. 16), so lange nicht "defizitär" arbeitet, wie die neu eingeworbenen Gelder zur Begleichung der Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, NZI 2015, 222 Rn. 14).
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
    Sofern der Schuldner ein Schneeballsystem betreibt, ist von drohender Zahlungsunfähigkeit auszugehen (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 9, juris).

    Im Rahmen eines derartigen Systems geleistete Zahlungen stammen jeweils aus dem Geld der später geworbenen Anleger, deren Befriedigung immer unsicherer wird, so dass Zahlungsunfähigkeit jedenfalls droht (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 14, juris).

    Diese Grundsätze gelten nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013, aaO; Beschluss vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3; (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 9, juris).

    Der Schuldner, der so verfährt, handelt regelmäßig im Bewusstsein seiner mindestens drohenden Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 14, juris).

    Weiß der Gläubiger bei Durchsetzung eines Anspruchs, dass der Schuldner ein Schneeballsystem betreibt, liegt darin ein wesentliches Beweisanzeichen für seine Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, juris).

  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
    Sofern der Schuldner ein Schneeballsystem betreibt, ist von drohender Zahlungsunfähigkeit auszugehen (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 9, juris).

    Im Rahmen eines derartigen Systems geleistete Zahlungen stammen jeweils aus dem Geld der später geworbenen Anleger, deren Befriedigung immer unsicherer wird, so dass Zahlungsunfähigkeit jedenfalls droht (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 14, juris).

    Diese Grundsätze gelten nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013, aaO; Beschluss vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3; (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 9, juris).

    Der Schuldner, der so verfährt, handelt regelmäßig im Bewusstsein seiner mindestens drohenden Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, Rn. 14, juris).

    Weiß der Gläubiger bei Durchsetzung eines Anspruchs, dass der Schuldner ein Schneeballsystem betreibt, liegt darin ein wesentliches Beweisanzeichen für seine Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (BGH, Urteil vom 08. Januar 2015 - IX ZR 198/13 -, juris).

  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den

    Zwar ist die klägerseitige Überlegung richtig, dass ein durch fortwährende Ausgaben von Anlegeranleihen finanziertes "Schneeballsystem" nicht stabil und unter bestimmten Bedingungen damit zu rechnen ist, dass seine Refinanzierung früher oder später nicht mehr möglich sein wird (BGH, ZIP 2015, 279, 281).
  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 233/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

    Wie der Kläger mit seinem Wiedereinsetzungsgesuch zutreffend geltend macht, ist ihm die mit der Zustellung der neuen Urteilsabschrift erlangte - zeitlich frühere - Kenntnis der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten von der nicht erfolgten Revisionszulassung nicht entsprechend § 166 Abs. 1 BGB mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zuzurechnen (vgl. zum Rechtsanwalt als sogenannten Wissensvertreter BGH, Urteile vom 26. Oktober 2006 - IX ZR 147/04, BGHZ 169, 308 Rn. 17 [für § 852 Abs. 1 BGB aF]; vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, NJW-RR 2015, 567 Rn. 11 und 13 [für § 133 InsO]; vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, NJW-RR 2019, 116 Rn. 13 f. mwN).
  • BGH, 19.11.2019 - II ZR 53/18

    Vorliegen des objektiven und subjektiven Tatbestands einer Insolvenzverschleppung

    Zudem legt die Behauptung, die Beklagten hätten die Geschäfte der E. GmbH in der Art eines Schneeballsystems geführt, drohende Zahlungsunfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, ZIP 2015, 279 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2019 - 12 U 47/18

    Zahlungsunfähigkeit eines Schwesterunternehmens wegen der Haftung für Forderungen

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 12 U 68/14
  • LAG Thüringen, 09.11.2017 - 3 Sa 139/17

    Aufhebung eines Aufhebungsvertrags - Missbrauch einer Handlungsvollmacht -

  • SG Karlsruhe, 24.02.2016 - S 4 KA 2628/14

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Frist für Zahlung der Widerspruchsgebühr nach

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 12 U 123/15

    Gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen des Schuldners; Verkürzung der Masse;

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