Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 1587
  • MDR 1993, 692
  • VersR 1993, 890
  • WM 1993, 1189



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Wird zitiert von ... (58)  

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99  

    Beamtenrecht

    Der erforderliche haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang kann fehlen, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 14. März 1985 - IX ZR 26/84 - NJW 1986, 1329 , vom 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91 - NJW 1993, 1587 und vom 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93 - NJW 1994, 2822 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Der erforderliche haftungsrechtliche Zusammenhang kann dagegen fehlen, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 14. März 1985 - IX ZR 26/84 - NJW 1986, 1329 , vom 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91 - NJW 1993, 1587 und vom 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93 - NJW 1994, 2822 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Voraussetzung der Haftung ist dann, dass für die Zweithandlung des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder dass diese durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Januar 1988 - IX ZR 7/87 - NJW 1988, 1262 und vom 7. Januar 1993, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97  

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Eine solche liegt vor, wenn der Sicherungsnehmer den Sicherungsgeber durch die Inanspruchnahme der Sicherheiten in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit übermäßig einengt (BGHZ 19, 12, 18; 44, 158, 161; 83, 313, 316; BGH, Urt. v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1588).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02  

    Zur Eile angetrieben - Reiseveranstalter haftet für Sturz

    Adäquanz kann fehlen, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (BGH, Urt. v. 07.01.1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1589).
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