Rechtsprechung
BGH, 07.04.2011 - IX ZR 206/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten eines von einem Patienten gegen seine Krankenkasse geführten Rechtsstreits über die Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Im Behandlungszeitpunkt verfügbarer Wissensstand und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes ist maßgeblich für den Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse wegen einer stationären Behandlung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 13.08.2008 - 13 O 1251/06
- OLG München, 13.10.2010 - 15 U 4621/08
- BGH, 07.04.2011 - IX ZR 206/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.09.2007 - GS 1/06
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer …
Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZR 206/10
a) Insoweit fehlt es bereits an der erforderlichen Darlegung, inwiefern die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts durch den Beschluss des Großen Senats vom 25. September 2007 (GS 1/06, BSGE 98, 111) eine für die vorliegende Sache im Sinne des Klägers entscheidungserhebliche Änderung erfahren hat. - BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZR 206/10
Auch bereits in der Vergangenheit hatte - worauf das Berufungsgericht zutreffend hinweist - der 1. Senat durch Urteil vom 9. Juni 1998 (B 1 KR 18/96 R, NZS 1999, 242) erkannt, dass die Entscheidung darüber, ob dem Versicherten eine Krankenhausbehandlung zusteht, nicht dem einweisenden Arzt oder dem Krankenhaus, sondern der Krankenkasse obliegt. - BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92
Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen
Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZR 206/10
Diese Schlussfolgerung ist dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330).
- BGH, 04.02.2016 - IX ZR 133/15
Rücktritt vom Kaufvertrag: Berücksichtigung behobener Mängel bei der …
Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugin H. und dem anschließenden Hinweis auf die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Berufung - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330; Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZR 206/10, Rn. 6;… vom 10. November 2011 - IX ZR 27/11, Rn. 6;… vom 21. Februar 2013 - IX ZR 219/12, ZInsO 2013, 608 Rn. 7). - BGH, 21.02.2013 - IX ZR 219/12
Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Bewertung der Unentgeltlichkeit einer …
Auf etwaige weitere Beweisanträge hat der Kläger jedenfalls in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht verzichtet, weil er sie nicht aufrechterhielt, obwohl das Berufungsgericht seine Sachaufklärung ersichtlich abgeschlossen hatte (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330; Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZR 206/10, nv Rn. 6;… vom 10. November 2011 - IX ZR 27/11, nv Rn. 6). - BGH, 10.11.2011 - IX ZR 27/11
Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R. eines …
Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugen H. und K. - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330; Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZR 206/10, Rn. 6).