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   BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14   

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https://dejure.org/2015,29609
BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14 (https://dejure.org/2015,29609)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2015 - IX ZR 206/14 (https://dejure.org/2015,29609)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2015 - IX ZR 206/14 (https://dejure.org/2015,29609)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 675 BGB, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO
    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages: Nachforschungspflicht hinsichtlich der Versäumung der Ausschlussfrist für eine Klagebegründung im Wohnungseigentumsverfahren

  • IWW

    § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 WEG, § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG, §§ 233, 234 ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 234 Abs. 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 287 ZPO, § 15 Abs. 2 RVG, §§ 611, 675 BGB, § 634 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Kenntnis von einer Fristversäumnis mit dem deutlichen Hinweis des gegnerischen Anwalts bzgl. der nicht rechtzeitigen Einreichung der Klagebegründung; Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten; Erfassung von zu beachtenden Ausschlussfristen von Amts ...

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 234 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Anwalt hatte auf Fristversäumnis hingewiesen

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 234 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Anwalt hatte auf Fristversäumnis hingewiesen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages: Nachforschungspflicht hinsichtlich der Versäumung der Ausschlussfrist für eine Klagebegründung im Wohnungseigentumsverfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; ZPO § 234
    Verspäteter Antrag auf Wiedereinsetzung bei Kenntnis von Verletzung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Kenntnis von einer Fristversäumnis mit dem deutlichen Hinweis des gegnerischen Anwalts bzgl. der nicht rechtzeitigen Einreichung der Klagebegründung; Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten; Erfassung von zu beachtenden Ausschlussfristen von Amts ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kenntnis von Fristversäumung durch Hinweis des gegnerischen Anwalts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einholung einer Deckungszusage - und die Anwaltsgebühren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widereinsetzungsfrist - und der Hinweis des gegnerischen Anwalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristversäumnis - und die haftungsausfüllende Kausalität in der Anwaltshaftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltsregreß - und die Aufrechnung mit den Anwaltsgebühren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kenntnis von einer Fristversäumung mit Zugang eines Schriftsatzes der Gegenseite

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kenntnis von einer Fristsäumnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnis von einer Fristversäumung mit Zugang eines Schriftsatzes der Gegenseite

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis von Fristversäumung durch Hinweis des gegnerischen Anwalts? (IMR 2016, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3519
  • MDR 2015, 1380
  • NZM 2015, 896
  • ZMR 2016, 84
  • FamRZ 2016, 42
  • VersR 2016, 119
  • WM 2016, 136
  • AnwBl 2016, 73
  • AnwBl Online 2016, 21
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 05.06.2012 - VI ZB 16/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachfragepflicht des

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07, NJW-RR 2008, 930 Rn. 6; vom 3. Dezember 2009, Rn. 8; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6).

    Liegt jedoch ein konkreter Anlass vor, kann eine Nachfragepflicht begründet sein (vgl. BVerfGE 42, 120, 126; BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012, aaO Rn. 10).

    Ein solcher Anlass ist zwar - um die Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten nicht zu überspannen und den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren - regelmäßig noch nicht allein aus der Tatsache abzuleiten, dass vor Fristablauf keine entsprechende Nachricht des Gerichts eingegangen ist (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012, aaO).

    Ergibt sich jedoch aus einer Mitteilung des Gerichts unzweifelhaft, dass etwas fehlgelaufen ist, kann eine solche Nachricht Nachforschungspflichten des Rechtsanwalts auslösen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 11; vom 5. Juni 2012, aaO).

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Insofern kann der Auftraggeber den aus dem Anwaltsdienstvertrag (§§ 611, 675 BGB) herrührenden anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03, NJW 2004, 2817; vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 55; D. Fischer in: Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 1000).

    Eine Minderung der vereinbarten Vergütung wie im Fall des § 634 BGB ist bei einem Dienstvertrag ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010, aaO; D. Fischer, aaO).

    b) Allerdings kann die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Gebühren entfallen, wenn die Belastung mit der Honorarverbindlichkeit Bestandteil des aus einer anwaltlichen Vertragsverletzung resultierenden Schadens ist (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010, aaO Rn. 56; D. Fischer, aaO).

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 238/08

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei mangelnder Wiedergabe des maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    b) Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und auf rechtliches Gehör gebieten es, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 2002, 1005; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, nv Rn. 8).

    Deshalb ist ein Rechtsanwalt, der regelmäßig in besonderem Maße eine hinreichend sichere Ausgangskontrolle gewährleisten muss und diese Verpflichtung im konkreten Fall erfüllt hat, grundsätzlich nicht gehalten, den Eingang seiner Schriftsätze bei Gericht zu überwachen (vgl. BVerfGE 79, 372, 375 f; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 10).

    Ergibt sich jedoch aus einer Mitteilung des Gerichts unzweifelhaft, dass etwas fehlgelaufen ist, kann eine solche Nachricht Nachforschungspflichten des Rechtsanwalts auslösen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 11; vom 5. Juni 2012, aaO).

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Liegt jedoch ein konkreter Anlass vor, kann eine Nachfragepflicht begründet sein (vgl. BVerfGE 42, 120, 126; BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012, aaO Rn. 10).

    Ein solcher Anlass ist zwar - um die Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten nicht zu überspannen und den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren - regelmäßig noch nicht allein aus der Tatsache abzuleiten, dass vor Fristablauf keine entsprechende Nachricht des Gerichts eingegangen ist (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012, aaO).

    Ergibt sich jedoch aus einer Mitteilung des Gerichts unzweifelhaft, dass etwas fehlgelaufen ist, kann eine solche Nachricht Nachforschungspflichten des Rechtsanwalts auslösen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38, 39; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 11; vom 5. Juni 2012, aaO).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Entgegen einer vielfach vertretenen Ansicht dürfte - zumindest wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in der Anforderung der Deckungszusage unter Beifügung eines Entwurfs der Klageschrift erschöpft - das Vorliegen einer eigenen Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG zu verneinen sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10, NJW 2012, 919 Rn. 9).

    Denn die Annahme nur einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne setzt regelmäßig nicht voraus, dass der Anwalt mit einer einzigen Prüfungsaufgabe befasst war (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, aaO).

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Dies muss jedoch zweifelsfrei geschehen; die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision genügt nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen (BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, NJW 2012, 3577 Rn. 16; vom 29. Januar 2015 - IX ZR 279/13, WM 2015, 581 Rn. 8).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Dies muss jedoch zweifelsfrei geschehen; die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision genügt nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen (BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, NJW 2012, 3577 Rn. 16; vom 29. Januar 2015 - IX ZR 279/13, WM 2015, 581 Rn. 8).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    aa) Nach dem Inhalt dieses eine Seite umfassenden Schriftsatzes, hätte der Beklagte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen müssen, dass die Klagebegründung als fristgebundene Rechtshandlung versäumt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 05, 76, 77; vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11, NJW 2012, 159 Rn. 9; Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO, 7. Aufl., § 234 Rn. 4).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Hierbei hat das Gericht über die Frage, wie der Vorprozess nach Auffassung des Schadensersatzrichters richtigerweise hätte entschieden werden müssen (vgl. G. Fischer, aaO Rn. 1190), nach den Grundsätzen des § 287 ZPO Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, WM 2011, 993 Rn. 19).
  • OLG Celle, 12.01.2011 - 14 U 78/10

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
    Insbesondere, wenn - wie vorliegend - kein vorheriger Hinweis des Rechtsanwaltes auf die Entstehung gesonderter Gebühren festgestellt werden kann, dürfte eine auf die Einholung einer Deckungszusage gestützte Gebührenforderung nicht begründet sein (vgl. OLG Celle, NJOZ 2011, 802, 804).
  • BGH, 28.09.1972 - IV ZB 62/72

    Fristenwesen - Berufungsfrist - Ablauf der Berufungsfrist -

  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZB 35/76

    Wiedereinsetzungsfrist - Fristversäumnis - Sorgfaltpflicht eines Anwalts

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 68/89

    Auswirkung der Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO auf den Lauf von

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 211/00

    Darlegungs- und Beweislast im Anwaltshaftungsprozess wegen des Verjährenlassens

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für

  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 318/18

    Honorarforderung eines Rechtsanwalts

    Allerdings kann die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Gebühren entfallen, wenn die Belastung mit der Honorarverbindlichkeit Bestandteil des aus einer anwaltlichen Vertragsverletzung resultierenden Schadens ist (BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364, Rn. 55 f. bei juris; vom 24.09.2015 - IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, Rn. 25 f. bei juris).
  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 319/18

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung- AGB-rechtliche Unwirksamkeit einer

    Allerdings kann die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Gebühren entfallen, wenn die Belastung mit der Honorarverbindlichkeit Bestandteil des aus einer anwaltlichen Vertragsverletzung resultierenden Schadens ist (BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364, Rn. 55 f. bei juris; vom 24.09.2015 - IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, Rn. 25 f. bei juris).
  • OLG München, 12.12.2019 - 8 U 178/19

    Wahlwiederholungs-Apps genutzt: Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben

    Denn ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung erhalten hat (BGH NJW-RR 2008, 581; NJW 2007, 759 [761]; IX ZR 206/14).
  • LG Berlin, 25.10.2019 - 65 S 77/19

    Kündigung bei erheblichem Zahlungsrückstand eines an Depression erkrankten

    Als zugunsten des Mieters wirkendes Korrektiv wird im Rahmen des § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB angesehen, dass der Kündigungstatbestand eine schuldhafte Pflichtverletzung voraussetzt, der Mieter demnach die Möglichkeit hat, sich - etwa wegen einer unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit oder unverschuldeter Zahlungsengpässe - zu entlasten, (Rechtsgedanke des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BGH, Beschl. v. 20.07.2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2015, 682, nach juris Rn. 15f; Urt. v. 13.04.2016 - VIII ZR 39/15, WuM 2016, 365, nach juris Rn. 17; Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, WuM 2012, 682, nach juris Rn. 24; MüKoBGB/Häublein, 7. Aufl. 2016, BGB § 573 Rn. 65).

    Dies zugrunde gelegt, war es Sache der Beklagten, im Einzelnen darzulegen, dass sie die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hatte, wobei es ausreichte, dass sie darlegt und nachweist, dass ernstlich in Betracht kommende Möglichkeiten eines Verschuldens nicht bestehen, weil sie die ihr obliegende Sorgfalt beachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.07.2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2015, 682, nach juris Rn. 16; LG Berlin, Urteil vom 27. März 2019 - 65 S 223/18 -, Rn. 13 - 14, juris).

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19

    Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick

    Diese Lücke ist dadurch zu schließen, dass der Dienstverpflichtete bei Vertretenmüssen Schadensersatz nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB) schuldet (BGH, Urt. vom 4.3.1982 - I ZR 107/80, vom 24.3.1982 - IVa ZR 303/80, vom 4.2.2010 - IX ZR 18/09 - Rn. 56, vom 24.9.2015 - IX ZR 206/14 - Rn. 26 und vom 13.9.2018 - Rn. 16; jeweils mwN.; BAG, Urt. vom 17.9.1998 - 8 AZR 175/97).
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10, m.w.N.).

    Hat der Bevollmächtigte Anlass, an einer störungsfreien Datenübertragung und damit an der Eignung einer Telefax-Übermittlung für die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes zu zweifeln, darf er sich, wenn er sich gleichwohl für eine Übermittlung per Telefax entscheidet, ungeachtet der Frage, worauf die Störung beruht, nicht ohne jede Rückversicherung darauf verlassen, die Datenübertragung werde störungsfrei funktionieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.2018, 2 LA 1176/17, juris Rn. 3; allgemein zur Überprüfungspflicht eines Rechtsanwalts bei gegebenem Anlass: BGH, Beschl. v. 29.6.2017, I ZB 111/16, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 13; Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10 f.).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2016 - 2 U 73/16

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist:

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob dem Wiedereinsetzungsgesuch nicht ein der Partei wie eigenes Verschulden anzurechnendes Fehlverhalten (§ 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BGHZ 146, 228 [juris Tz. 3] - Wiedereinsetzung V ; B. v. 15.09.2014 - II ZB 12/13 [Tz. 9 und 14]; WM 2016, 136 [Tz. 12] des von ihr ebenfalls betrauten Patentanwaltes zu Grunde liegt (vgl. hierzu BGHZ a.a.O. - Wiedereinsetzung V ), zu dessen Fristenorganisation und konkreter Kontrolle sich der Wiedereinsetzungsantrag nicht verhält.

    Allerdings sieht der Senat ein kausales Defizit in der konkreten Fristenorganisation (vgl. allg. hierzu BGH WM 2016, 136 [Tz. 9]) darin, dass der Klägervertreter die Angestellte mit der Fristenüberwachung in diesem Fall betraut, jedenfalls nicht angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Fristenkomplexes für zusätzliche Sicherungsvorkehrungen gesorgt hat.

    Zwar darf - wie aufgezeigt - ein Rechtsanwalt an seiner einmal unterstellten ordnungsgemäßen Fristenorganisation festhalten; hat er aber einen konkreten Anlass, an deren störungsfreiem Ablauf zu zweifeln, so kann eine Nachforschungspflicht angezeigt sein (BGH WM 2016, 136 [Tz. 10]).

  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 144/19

    Regressanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen einen Rechtsanwalt: Beweislast

    Wird im Regressprozess geltend gemacht, der anwaltliche Fehler habe zum Verlust des Vorprozesses geführt, gehört dessen gedachter Ausgang zum hypothetischen Kausalverlauf, der vom Geschädigten darzulegen und nötigenfalls zu beweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519 Rn. 18).
  • LG Berlin, 27.03.2019 - 65 S 223/18

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristgemäßen Kündigung wegen

    13 Als zugunsten des Mieters wirkendes Korrektiv wird im Rahmen des § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB angesehen, dass der Kündigungstatbestand eine schuldhafte Pflichtverletzung voraussetzt, der Mieter demnach die Möglichkeit hat, sich - etwa wegen einer unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit oder unverschuldeter Zahlungsengpässe - zu entlasten, (Rechtsgedanke des) § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Beschl. v. 20.07.2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2015, 682, nach juris Rn. 15f; Urt. v. 13.04.2016 - VIII ZR 39/15, WuM 2016, 365, nach juris Rn. 17; Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, WuM 2012, 682, nach juris Rn. 24; MüKoBGB/Häublein, 7. Aufl. 2016, BGB § 573 Rn. 65).

    14 Dies zugrunde gelegt, war es Sache der Beklagten, im Einzelnen darzulegen, dass sie die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hatte, wobei es ausreichte, dass sie darlegt und nachweist, dass ernstlich in Betracht kommende Möglichkeiten eines Verschuldens nicht bestehen, weil sie die ihr obliegende Sorgfalt beachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.07.2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2015, 682, nach juris Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

    Macht der Anspruchsteller, wie vorliegend die Klägerin, geltend, ein gerichtliches Verfahren sei durch den in Anspruch genommenen vormaligen Prozessbevollmächtigten nicht oder fehlerhaft geführt worden, hat er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er den mit der Ausgangsklage geltend gemachten Anspruch ohne die anwaltliche Pflichtverletzung hätte durchsetzen können (BGHZ 126, 217; Urteil vom 24.09.2015 - IX ZR 206/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.12.2018 - 7 U 66/17 Rn 6; Senat, Urteil vom 17.03.2020 - 6 U 46/18; jew. zit. nach juris).

    Es ist dann Aufgabe des Gerichtes des Regressprozesses zu prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGHZ 163, 223; Urteil vom 24.09.2015 - IX ZR 206/14; jew. zit. nach juris), wobei dabei die Beweislastverteilung gilt, die auch in den vorangegangenen Verfahren zur Anwendung gekommen ist, d.h. der Beklagte des Anwaltsprozesses tritt in die Rolle der Beklagten des Grundprozesses ein (BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 21/03 Rn 37f.; vom 06.05.2004 - IX ZR 221/00 Rn 8; jew. zit. nach juris).

  • AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22

    Folgen der Verweigerung der Belegeinsicht

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 66/17

    Rechtsanwaltshaftung: Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Widerrufsvorbehalt

  • LG Berlin, 29.01.2020 - 65 S 231/19

    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen Nichterfüllung einer titulierten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2019 - 2 M 58/19

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Rechtsmitteleinlegung über das

  • BVerwG, 12.06.2020 - 8 B 8.20

    Folgen der Übergehung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte

  • LG Berlin, 07.11.2018 - 65 S 121/18

    Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei überwiegenden

  • OLG Brandenburg, 22.06.2021 - 2 U 6/21

    Amtshaftungsansprüche wegen nicht rechtzeitiger Erteilung eines Zeugnisses nach §

  • BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16

    Wirksame Fristenkontrolle bzgl. der Erledigung fristgebundener Sachen;

  • OLG München, 26.11.2020 - 8 U 1281/20

    Keine Feststellungsklage des Käufers eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2021 - 23 U 106/18

    Haftung aus steuerlicher Fehlberatung bezüglich eines Sonderausgabenabzugs

  • LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22

    Anwaltsbeauftragung durch die WEG

  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21

    Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2020 - 24 U 176/19

    Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen in einer

  • AG Stuttgart, 28.08.2020 - 3 C 1988/19

    Rückabwicklung überzahlter Gerichtskosten- und Honorarvorschüsse zwischen

  • VG Düsseldorf, 31.01.2022 - 29 K 1789/20

    Somalia: Klagefristversäumnis bei elektronisch übermittelter Klage

  • AG Recklinghausen, 29.12.2015 - 90 C 52/15

    Frist für die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG Berlin, 14.04.2021 - 2 O 62/19
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