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   BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97   

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https://dejure.org/1998,5618
BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97 (https://dejure.org/1998,5618)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - IX ZR 210/97 (https://dejure.org/1998,5618)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1998 - IX ZR 210/97 (https://dejure.org/1998,5618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzzustellung eines Vollstreckungsbescheids durch einen Postbediensteten - Beleihung von Postbediensteten mit dem Recht der förmlichen Zustellung von Schriftstücken nach den Regeln des Prozeßrechts und Verfahrensrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostG § 16 Abs. 1; ZPO § 191 Nr. 7
    Errichtung einer Zustellungsurkunde durch Bedienstete der Deutschen Post AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1716
  • NVwZ 1998, 771 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97
    An der bisher gültigen Rechtslage hat sich durch die Postreform nichts geändert (OLG Frankfurt NJW 1996, 3159; BFH ZIP 1997, 2012).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1996 - 3 Ws 735/96
    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - IX ZR 210/97
    An der bisher gültigen Rechtslage hat sich durch die Postreform nichts geändert (OLG Frankfurt NJW 1996, 3159; BFH ZIP 1997, 2012).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    a) An der Zulässigkeit dieser Ersatzzustellung hat die Privatisierung der Deutschen Bundespost zur Deutschen Post AG nichts geändert (BGH, Beschl. v. 19. März 1998 - IX ZR 210/97, NJW 1998, 1716; BFH NJW 1997, 3264).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 379/15

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachtung, Benennung Zeuge

    An dieser Rechtslage hat sich auch durch die Postreform nichts geändert (vgl. BGH Beschluss vom 19. März 1998 - IX ZR 210/97, NJW 1998, 1716).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2000 - 1 Ws 336/00

    Unterzeichnung der Zustellungsurkunde

    Nach §§ 195 Abs. 2 Satz 1, 191 Nr. 7 ZPO muß die Zustellungsurkunde die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Beamten tragen (vgl. BGH NJW 1998, 1716).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01

    Widerruf einer angeordneten Vollstreckungsaussetzung einer Restfreiheitsstrafe

    In diesem Sinne versteht der erkennende Senat auch die Entscheidung des 1. Strafsenats, zumal der dort zugrundeliegende Fall dadurch geprägt ist, dass die "Merkmale eines Schriftzuges auch nicht ansatzweise zu erkennen sind." Die Beifügung einer Dienstbezeichnung als Wirksamkeitserfordernis kann auch nicht dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 19. März 1998 (NJW 1998, 1716) entnommen werden.
  • BVerwG, 09.11.1998 - 1 D 80.97

    Versäumung der Hauptverhandlung vor dem Bundesdisziplinargericht - Verspäteter

    Demzufolge begann hier die Antragsfrist mit der ordnungsgemäß ausgeführten Ersatzzustellung des disziplinargerichtlichen Urteils gemäß § 78 Abs. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDO, § 182 ZPO (vgl. zur Zulässigkeit der Ersatzzustellung durch die Post nach der Postreform, BGH, Beschluß vom 19. März 1998, NJW 1998, 1716) am 5. Juni 1997 zu laufen und endete am Donnerstag, den 19. Juni 1997.
  • BVerwG, 06.12.1999 - 7 B 169.99
    Davon abgesehen war auch für die Zeit vor Einfügung des § 295 Abs. 2 Satz 3 ZPO in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß von Bediensteten der Deutschen Post AG ausgestellte Zustellungsurkunden öffentliche Urkunden im Sinne von §§ 415 und 418 ZPO waren (vgl. im einzelnen BGH, NJW 1998, 1716 ).
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