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   BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99   

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BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99 (https://dejure.org/2000,1539)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2000 - IX ZR 210/99 (https://dejure.org/2000,1539)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - IX ZR 210/99 (https://dejure.org/2000,1539)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rahmenvergütung bei nachträglicher Jahresbuchführung: Erhält der Steuerberater nur eine Monatsgebühr?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 494
  • MDR 2000, 1399
  • WM 2000, 1817
  • BB 2000, 1964
  • DB 2000, 2367
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99
    Sie umfaßt grundsätzlich alle diejenigen Tätigkeiten, die der Angelegenheit zuzuordnen sind, so daß für eine Einzelarbeit keine weitere Gebühr anfällt (BGH, Urt. v. 19. Oktober 1995 - IX ZR 20/95, WM 1996, 73, 75).

    Bei Zubilligung der Mittelgebühr von 7/10 aus § 33 Abs. 1 StBGebV, die im Rahmen des § 11 StBGebV in Durchschnittsfällen angemessen ist (vgl. BGH, Urt. v. 19. Oktober 1995, aaO 76), wäre der Unterschiedsbetrag entsprechend höher.

    Eine solche Hilfeleistung setzt voraus, daß der Steuerberater bereits mit Buchführungsarbeiten im Sinne der vorstehenden Absätze des § 33 StBGebV beauftragt ist; sie bezieht sich deswegen im wesentlichen auf Vor-, Neben- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit der Buchführung, die nicht bereits unter die übrigen Gebührenregelungen dieser Vorschrift fallen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Oktober 1995, aaO 75 f; Eggesiecker, aaO Rdnr. 33.370 ff; Bittner/Rudek, aaO § 33 Anm. 2; Eckert/Böttcher, aaO §§ 32 - 33 Rdnr. 5; Mittelsteiner/Scholz, Handbuch aaO § 33 Anm. 2 f; dieselben, Kommentar aaO § 33 Anm. 2; Charlier, aaO § 33 Rdnr. 17).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99
    Grundsätzlich ist die Tätigkeit eines Steuerberaters, für welche die Gebührenverordnung eine selbständige Gebühr ausweist, eine Angelegenheit, die sich auf mehrere, gebührenrechtlich unbeachtliche Einzeltätigkeiten erstrecken kann (BGH, Urt. v. 21. November 1996 - IX ZR 159/95, WM 1997, 330, 331 f).

    Der Vergütungsanspruch des Klägers für die Jahresbuchführung 1994 und 1995 ist mit der Beendigung dieser Angelegenheiten 1996 und 1997 entstanden (§ 7 StBGebV; vgl. BGH, Urt. v. 21. November 1996, aaO 331).

  • LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich

    Eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne (§ 12 Absatz 2 StBVV) ist der durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt abgesteckte Rahmen, in dem der Berater für seinen Auftraggeber tätig werden soll (BGH, Urteil vom 06. Juli 2000 - IX ZR 210/99, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 119/08

    Kündigung eines Steuerberatervertrages; Wirksamkeit der formularmäßigen

    Anders verhält es sich nur dann, wenn im Nachhinein für ein abgelaufenes Jahr die Buchhaltung gefertigt wird (vgl. BGH. Urt. v. 6.7.2000, IX ZR 210/99, NJW-RR 2001, 494).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung -

    des Steuerberatungsvertrages (Bl. 24 GA) schuldete der Kläger die komplette laufende Buchführung "einschließlich Aufbereitung und Bearbeitung der vom Auftraggeber... zur Verfügung zu stellenden Belege"; es handelte sich somit im eine sogenannte "Vollbuchführung" im Sinne des § 33 Abs. 1 StBGebV (vergl. BGH NJW-RR 2001, 494, 495 mwN.).

    Eine solche Hilfeleistung setzt voraus, dass der Steuerberater bereits mit Buchführungsarbeiten im Sinne der vorstehenden Absätze des § 33 StBGebV betraut ist; sie bezieht sich deshalb im Wesentlichen auf damit zusammenhängende Vor-, Neben- und Nacharbeiten, die nicht bereits unter die übrigen Gebührenregelungen dieser Vorschrift fallen (BGH NJW-RR 1996, 375, 376; NJW-RR 2001, 494, 495 mwN.).

    Wird sein Vorbringen diesen Anforderungen nicht gerecht, so kann er allenfalls die Mittelgebühr verlangen, weil diese in Durchschnittsfällen im Rahmen des § 11 StBGebV die angemessene Gebühr darstellt (BGH NJW-RR 01, 494; Senat, GI 2002, 72, 74; OLG Düsseldorf [18. ZS] StB 1986, 160; GI 1990, 115; OLG Düsseldorf [13. ZS] GI 1994, 133; OLGR 1999, 106; GI 2001, 197, 199; OLG Hamm GI 1990, 101; NJW-RR 1999, 510).

    Die - allein maßgebliche (BGH NJW 1997, 516; NJW-RR 2001, 494, 495) - zweijährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB ist mit den Wirkungen des § 217 BGB rechtzeitig unterbrochen worden.

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2005 - 23 U 190/04

    Gebührenanspruch einer RA-Partnerschaft für "laufende Finanzbuchhaltung" und

    Handelt es sich dagegen um eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung mit durchschnittlichem Umfang/Schwierigkeitsgrad, ist regelmäßig die Mittelgebühr gerechtfertigt (BGH NJW-RR 2001, 494; Senat, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01

    Rechtsfolgen mangelnder Substantiierung der Klageforderung; Hinweispflichten des

    Hat der Steuerberater - wie hier - die Buchführung für ein Wirtschaftsjahr nachträglich auf einmal zu erstellen, so handelt es sich um eine einheitliche Angelegenheit (BGH NJW-RR 2001, 494, 495 mwN.); die Gebühren für die gesamte nachträgliche Jahresbuchführung der Jahre 1996 und 1997 waren somit bereits mit der ersten Tätigkeit des Klägers verdient.

    Hinsichtlich der Bescheide für 1996 und 1998 hat der Kläger selbst nur die Mittelgebühr des § 41 Abs. 1 StBGebV in Ansatz gebracht (1. und 6. Pos.); der für 1997 berechnete Höchstsatz (2. Pos.) ist unberechtigt, weil nach § 11 StBGebV in Durchschnittsfällen lediglich die Mittelgebühr angemessen ist und der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger für einen höheren Ansatz nichts vorgetragen hat (vergl. BGH NJW-RR 2001, 494; Senat, Gl 2002, 72, 74).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 23 U 169/11

    Heilung von Formmängeln einer Steuerberaterrechnung; Geltendmachung eines

    Die Gebühr entsteht gemäß § 12 Abs. 4 StBGebV in voller Höhe, sobald der Steuerberater aufgrund des Auftrags tätig geworden ist (Urteil des Senats vom 02.06.2009 - I-23 U 119/08 - BGH, Urteil vom 06.07.2000 - IX ZR 210/99 - NJW-RR 2001, 494).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 12 U 2/09

    Steuerberaterhonorar: Form der Gebührenrechnung; Darlegungs- und Beweislast des

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Mittelgebühr im Rahmen des § 11 StBGebV in Durchschnittsfällen angemessen (vgl. BGH NJW-RR 2001, 494).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für Aktien; Beendigung der Beteiligung

    Schließlich können sich die Kläger auch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.6.2000 (Az: IX ZR 210/99 = WM 2000, S. 1687) berufen, auf die sie ihr Zahlungsbegehren auf Bl. 59 der Berufungsbegründung vom 17.12.2002 stützen.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2017 - 12 U 55/16

    Insolvenzanfechtung an den gesetzlichen Gebührenrahmen überschreitenden Zahlungen

    Diese beträgt hier 32, 50 EUR (Mittel zwischen 19 EUR und 46 EUR) je angefangene halbe Stunde, denn die Mittelgebühr ist in Durchschnittsfällen angemessen (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.2000 - IX ZR 210/99, NJW-RR 2001, 494; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.2002 - 23 U 152/01, NJOZ 2002, 1681, 1689) und es sind keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Tätigkeit der Beklagten hier eine über- oder unterdurchschnittliche Vergütung rechtfertigen würde.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01

    Honoraransprüche ; Steuerberatergebühren; Steuerberatung;

    Handelt es sich dagegen um eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung mit durchschnittlichem Umfang/Schwierigkeitsgrad, ist regelmäßig die Mittelgebühr gerechtfertigt (BGH NJW-RR 2001, 494).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 23 U 208/10

    Anforderungen an die Feststellungen einer Pauschalvereinbarung hinsichtlich der

  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99

    Gebühren des Steuerberaters - gemischter Beratungsvertrag - Beginn der Verjährung

  • LG Duisburg, 09.09.2014 - 22 O 31/12

    Einwand von Pflichtverletzungen eines Steuerberaters gegen dessen

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 25 U 5/13
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11

    Vorliegen einer abgestuften Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Geltendmachung

  • LG Duisburg, 28.06.2007 - 7 S 247/06

    Mindestgebühr - Angemessene Gebühren - Hohe Anforderungen an die Beweislast des

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 20.09.2018 - 11 C 382/16

    Steuerberatervergütung

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2011 - 23 U 167/10

    Rechtsfolgen der Anbringung handschriftlicher Erklärungen des Mandanten auf einem

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2004 - 23 U 66/03
  • AG Düsseldorf, 30.08.2013 - 30 C 11730/11

    Gebühr eines Steuerberaters für die Ermittlung des Überschusses der

  • AG Minden, 22.07.2011 - 21 C 96/08

    Bestimmung der Höhe eines Honorars für steuerliche Beratungsleistungen (hier:

  • LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 9 O 137/07

    Vergütungsanspruch einer Steuerberatergesellschaft für die Erstellung einer

  • AG Duisburg-Hamborn, 25.01.2012 - 9 C 185/10

    Erlöschen von Steuerberatungsgebühren wegen Aufrechnung mit einem

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