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   BGH, 22.10.1998 - IX ZR 213/97   

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https://dejure.org/1998,6690
BGH, 22.10.1998 - IX ZR 213/97 (https://dejure.org/1998,6690)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - IX ZR 213/97 (https://dejure.org/1998,6690)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - IX ZR 213/97 (https://dejure.org/1998,6690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Umfangs einer Bürgschaftserklärung in Hinblick auf die Übernahme des Risikos einer Haftung für zuviel geleistete Abschlagszahlungen auf erbrachte Bauarbeiten; Anspruchsqualität des § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz der Verdinglichungsordnung für ...

  • Judicialis

    ZPO § 554 b; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 und 2; ; VOB/B § 5 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 HS. 2
    Anspruch des Bestellers auf Ersatz der Mehrkosten der Ersatzvornahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1968 - VII ZR 33/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Entziehung des Auftrags bei

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - IX ZR 213/97
    Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 - i.V.m. § 5 Nr. 4 - VOB/B entfällt, weil die Klägerin nach eigenem Vorbringen die restlichen Bauarbeiten durch Dritte hat ausführen lassen (vgl. BGHZ 50, 160, 168; 62, 90, 92; Ingenstau/Korbion, VOB 13. Aufl. § 8 VOB/B Rdnr. 104).

    § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz VOB/B ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage (BGHZ 50, 160, 167); einen entsprechenden Schadensersatzanspruch aus einer anderen Rechtsgrundlage hat die Klägerin nicht dargelegt.

  • BGH, 17.01.1974 - VII ZR 146/72

    Schadensersatz bei wegen Verzuges gekündigtem VOB-Vertrag

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - IX ZR 213/97
    Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 - i.V.m. § 5 Nr. 4 - VOB/B entfällt, weil die Klägerin nach eigenem Vorbringen die restlichen Bauarbeiten durch Dritte hat ausführen lassen (vgl. BGHZ 50, 160, 168; 62, 90, 92; Ingenstau/Korbion, VOB 13. Aufl. § 8 VOB/B Rdnr. 104).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 263/86

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - IX ZR 213/97
    Das Senatsurteil vom 17. Dezember 1987 (IX ZR 263/86, NJW 1988, 907) betrifft einen verbürgten Verlust von Vorauszahlungen auf nicht erbrachte Vertragsleistungen und damit einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 12.06.1980 - VII ZR 270/79

    Umfang der Bürgschaft; Geltendmachung zahlreicher Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - IX ZR 213/97
    Es hat die Bürgschaftserklärung rechtsfehlerfrei dahin ausgelegt, daß diese nicht das Risiko einer Haftung für zuviel geleistete Abschlagszahlungen auf erbrachte Bauarbeiten umfaßt (vgl. BGHZ 76, 187, 189 f; BGH, Urt. v. 12. Juni 1980 - VII ZR 270/79, WM 1980, 951, 952).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 57/79

    Übernahme des Überzahlungsrisikos bei Abschlagszahlungen auf Bauwerke; Haftung

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - IX ZR 213/97
    Es hat die Bürgschaftserklärung rechtsfehlerfrei dahin ausgelegt, daß diese nicht das Risiko einer Haftung für zuviel geleistete Abschlagszahlungen auf erbrachte Bauarbeiten umfaßt (vgl. BGHZ 76, 187, 189 f; BGH, Urt. v. 12. Juni 1980 - VII ZR 270/79, WM 1980, 951, 952).
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