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   BGH, 17.12.2009 - IX ZR 215/08   

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BGH, 17.12.2009 - IX ZR 215/08 (https://dejure.org/2009,10529)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - IX ZR 215/08 (https://dejure.org/2009,10529)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 215/08 (https://dejure.org/2009,10529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtung der gläubigerbenachteiligenden Wirkung; Erlangung der Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung durch den Insovenzgläubiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstständige Anfechtung der gläubigerbenachteiligenden Wirkung; Erlangung der Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung durch den Insovenzgläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZR 215/08
    Der Verwalter kann die Wirkungen der Anfechtung auf die Herstellung der Aufrechnungslage beschränken (BGH, Urt. v. 22. Oktober 2009 - IX ZR 147/06, WM 2009, 2394, 2395 Rn. 11).

    Als Rechtshandlung kommt grundsätzlich jedes Rechtsgeschäft in Betracht, das zum anfechtbaren Erwerb einer Gläubiger- oder Schuldnerstellung führt (BGH, Urt. v. 22. Oktober 2009, aaO Rn. 15).

    Ebenso sind Rechtshandlungen Dritter anfechtbar, die - wie im Streitfall die Beantragung von Insolvenzausfallgeld - kraft eines gesetzlichen Forderungsübergangs dem Aufrechnenden eine Gläubigerstellung verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 2009, aaO Rn. 16 ff).

  • OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99

    Insolvenzrecht; Unzulässige Aufrechnung gem. § 96 Nr. 3 InsO

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZR 215/08
    Danach liegt eine Rechtshandlung vor, wenn der Aufrechnende als Schuldner im Wege der Abtretung eine Forderung erlangt hat (OLG Köln NJW-RR 2001, 1493, 1494 m.w.N.; HmbKomm-InsO/Jacoby, 3. Aufl. § 96 Rn. 12).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08

    Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZR 215/08
    Erfolg hat die Nichtzulassungsbeschwerde im Blick auf die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 410.640 EUR, wie sich aus dem Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 214/08 (z.V.b.) ergibt, auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    b) Nach ständiger Rechtsprechung kann die gläubigerbenachteiligende Wirkung, die mit der Herstellung einer Aufrechnungslage eintritt, selbständig angefochten werden (zur KO bereits BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 216/98, BGHZ 147, 233, 236; zur InsO Urteil vom 9. Juli 2009 - IX ZR 86/08, ZIP 2009, 1674 Rn. 30 ff; vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 147/06, WM 2009, 2394 Rn. 11 ff mwN; Beschluss vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 215/08, Rn. 3 nv; BFH, ZIP 2011, 181 Rn. 26 bis 29).
  • BGH, 24.06.2010 - IX ZR 97/09

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage bei

    Ebenso sind die gläubigerbenachteiligenden Wirkungen von Rechtshandlungen Dritter anfechtbar, die - wie im Streitfall die Beantragung von Insolvenzausfallgeld - kraft eines gesetzlichen Forderungsübergangs dem Aufrechnenden eine Gläubigerstellung verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 2009, aaO Rn. 16 ff; Beschl. v. 17. Dezember 2009 - IX ZR 215/08, Rn. 4).
  • BGH, 24.06.2010 - IX ZR 125/09

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Aufrechnung bei Erhalt der

    Ebenso sind die gläubigerbenachteiligenden Wirkungen von Rechtshandlungen Dritter anfechtbar, die - wie im Streitfall die Beantragung von Insolvenzausfallgeld - kraft eines gesetzlichen Forderungsübergangs dem Aufrechnenden eine Gläubigerstellung verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 2009, aaO Rn. 16 ff; Beschl. v. 17. Dezember 2009 - IX ZR 215/08, Rn. 4).
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   BGH, 26.04.2010 - IX ZR 215/08   

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https://dejure.org/2010,9205
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