Rechtsprechung
BGH, 26.06.2014 - IX ZR 216/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 816 Abs 2 BGB, § 81 InsO, § 82 InsO
Insolvenzverfahren: Genehmigung der unwirksamen Leistung eines gutgläubigen Drittschuldners durch den Insolvenzverwalter - IWW
- Wolters Kluwer
Zuordnung eines an die Ehefrau überwiesenen Betrages zur Insolvenzmasse
- rewis.io
Insolvenzverfahren: Genehmigung der unwirksamen Leistung eines gutgläubigen Drittschuldners durch den Insolvenzverwalter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuordnung eines an die Ehefrau überwiesenen Betrages zur Insolvenzmasse
- rechtsportal.de
Zuordnung eines an die Ehefrau überwiesenen Betrages zur Insolvenzmasse
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11
Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom …
Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZR 216/13
Der Insolvenzverwalter ist jedoch berechtigt, eine unwirksame Leistung des Drittschuldners an einen von dem Schuldner Ermächtigten zu genehmigen und von diesem Erstattung der empfangenen Zahlung zu verlangen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, WM 2012, 1496 Rn. 13 ff;… Jaeger/Windel, InsO, § 82 Rn. 20;… Jaeger/Henckel, KO, 9. Aufl., § 8 Rn. 23;… Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 816 Rn. 21). - BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74
Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von …
Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZR 216/13
Insoweit ist das Berufungsgericht ersichtlich von dem zutreffenden Grundsatz ausgegangen, dass derjenige, der einem anderen Geldmittel zur Verfügung stellt, einen Rückgewähranspruch auch dann darzulegen und zu beweisen hat, wenn sich der Gegner auf eine Schenkung beruft (BGH, Urteil vom 30. Mai 1976 - III ZR 63/74, WM 1976, 974). - BGH, 12.07.2012 - IX ZR 210/11
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung …
Auszug aus BGH, 26.06.2014 - IX ZR 216/13
Infolge des Vorrangs von § 81 InsO kommt einer Leistung eines gutgläubigen Drittschuldners an den von dem Schuldner zum Empfang Ermächtigten nach Verfahrenseröffnung keine schuldbefreiende Wirkung zu (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11, WM 2012, 1553 Rn. 7).
- BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15
Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den …
In der Klageerhebung kann regelmäßig die Genehmigung der Leistung an einen Nichtberechtigten gesehen werden (BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, aaO; vom 26. Juni 2014 - IX ZR 216/13, ZInsO 2014, 1662 Rn. 3). - LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19
Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner
Nach der so festgestellten Leistungsbeziehung steht diesem Ergebnis auch nicht der Beschluss des BGH vom 26.06.2014 (Az. IX ZR 216/13) entgegen, da dieser einen Fall der rein bürgerlich-rechtlichen Anweisung außerhalb des geschäftsmäßigen Zahlungsverkehrs, bei der es sich rechtlich um eine unmittelbare Leistung des Insolvenzschuldners selbst an den Empfänger des Geldes handelte, betraf. - OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein in Großbritannien niedergelassenes …
Beruht das Einziehungsrecht eines Dritten auf einer solchen Verfügung, ist die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 1 InsO mit der dort enthaltenen Nichtigkeitsfolge gegenüber § 82 InsO vorrangig (BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11 -, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZR 216/13 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 230/15 -, BGHZ 218, 261-290, juris Rn. 20).
Rechtsprechung
BGH, 31.07.2014 - IX ZR 216/13 |
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