Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 544 Abs. 1 S . 1; InsO § 184

  • rws-verlag.de

    ZPO § 3; InsO § 184
    Streitwertberechnung einer Klage des Insolvenzgläubigers auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung unter Berücksichtigung der Vollstreckungsaussichten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 3; InsO § 184
    Streitwertberechnung einer Klage des Insolvenzgläubigers auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung unter Berücksichtigung der Vollstreckungsaussichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Feststellung bei Forderung wg unerlaubter Handlung: Streitwert

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Streitwertberechnung einer Klage des Insolvenzgläubigers auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung unter Berücksichtigung der Vollstreckungsaussichten

Kurzfassungen/Presse (5)

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  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Feststellungsklage, dass angemeldete Forderung auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung beruht, kann Streitwertabschlag von 75 % angemessen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer Feststellungsklage hinsichtlich einer angemeldeten Forderung wegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; Maßgeblichkeit späterer Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung zur Festsetzung der Höhe des Streitwerts; Angemessenheit eines Abschlages von 75 Prozent des Nennwerts auf die angemeldete Forderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Streitwert - Feststellung einer Deliktsforderung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streitwert - Klage auf Feststellung einer Deliktsforderung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH 22.01.2009, Az.: IX ZR 235/08 (Streitwert für die Klage auf Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung)" von der FoVo-Redaktion, original erschienen in: FoVo 2009, 142 - 145.

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe, 13.07.2007 - 10 O 537/06
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 7 U 180/07
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 920
  • ZIP 2009, 435
  • MDR 2009, 594
  • NZI 2009, 255
  • WM 2009, 767



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07  

    Restschuldbefreiung trotz unanfechtbarer Verurteilung des GmbH-Geschäftsführers

    Der Senat hat nach diesem Grundsatz in einem Fall, in dem die Vollstreckungsaussichten nur als gering einzuschätzen waren, einen Abschlag von 75 v.H. des Nennwertes der Forderung für angemessen erachtet (BGH, Beschl. v. 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, ZIP 2009, 435; siehe auch BGH, Beschl. v. 6. April 2009 - VI ZB 88/08, ZIP 2009, 2172).
  • BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08  

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das

    Daran ändert auch nichts, dass die Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht nicht im Einklang mit dem inzwischen ergangenen Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - (z.V.b.) steht.

    Sind diese als gering anzusehen, kann ein Abschlag von 75 % des Nennwerts der Forderung, wie dies im vorliegenden Fall das Landgericht gemacht hat, durchaus angemessen sein (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08).

  • OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09  

    Haftung des intern nur beschränkt entscheidungsbefugten Geschäftsführers für die

    Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung, maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH, NJW 2009, 920; OLG Frankfurt am Main, OLGReport 2009, 817 mit weiteren Nachweisen).
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  • OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 164/09  

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Unbegründetheit eines

    Auch bei der Feststellungsklage nach § 184 InsO ist die Realisierbarkeit des festzustellenden Anspruchs, mithin die voraussichtliche wirtschaftliche Lage des Schuldners für die Zeit nach Erteilung der Restschuldbefreiung, in die Streitwertfestsetzung einzubeziehen (BGH ZInsO 2009, S. 398).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 5 Ta 61/09  

    Streitwertfestsetzung - wirtschaftliche Teilidentität von Zahlungs- und

    Die Beschwerdekammer neigt jedoch der Auffassung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 - zu, wonach der Streitwert unter Berücksichtigung der späteren Vollstreckungsaussichten eines Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung abzustellen ist.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09  

    Unerlaubte Handlung: Vorsätzliches Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur

    Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung; maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH NJW 2009, 920, 921; OLG Celle NZI 2007, 473, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09  

    Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB durch den

    Maßgeblich für den Streitwert einer Feststellungsklage der vorliegenden Art ist es, wie hoch oder gering das Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (vgl. BGH NJW 2009, 920 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 24 U 182/09  

    Insolvenzrecht - Voraussetzungen der Forderungsanmeldung durch den Gläubiger

    Der Bundesgerichtshof hat nach diesem Grundsatz in einem Fall, in dem die Vollstreckungsaussichten nur als gering einzuschätzen waren, einen Abschlag von 75 % des Nennwertes der Forderung für angemessen erachtet (vgl. BGH, ZIP 2009, 435 m.w.N.; siehe auch BGH, ZIP 2009, 2172), und in einem weiteren Fall, in dem die Vollstreckungsaussichten des Klägers, deren Erhaltung er mit der Klage erstrebt hat, im mittleren Wahrscheinlichkeitsbereich lagen, den Streitwert für eine Feststellungsklage gemäß § 184 InsO auf den halben Nennwert der vollstreckbaren Forderung festgesetzt (vgl. BGH, IX ZR 239/07, a.a.O.; vgl. auch die Streitwertfestsetzung zu dem Urteil vom 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04, WM 2006, 1347).
  • OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09  

    Pflichten des Arbeitgebers bzw. Geschäftsführers hinsichtlich der Abführung von

    Bei der positiven Feststellungsklage ist im Regelfall ein Abschlag von jedenfalls 20 v. H. gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, so auch bei der Feststellungsklage nach § 184 InsO (BGH ZInsO 2009, 398 ).
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 24 U 147/08  

    Bausicherheiten - Zur Streitwerterhöhung bei Bauhandwerkersicherungshypothek

    Eine zusätzliche streitwerterhöhende Berücksichtigung erleichterter Vollstreckungsmöglichkeiten erscheint dem Senat nicht zuletzt auch deshalb sachgerecht, weil eine konkrete Bewertung von Vollstreckungsaussichten ebenfalls Berücksichtigung findet, wenn die Feststellung begehrt wird, dass eine Forderung auf einer vorsätzlich, begangenen unerlaubten Handlung beruht, (BGH NJW 2009, 920).
  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 9 W 47/11  

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, dass eine verjährte Forderung aus

  • KG, 11.06.2009 - 4 W 26/09  

    Streitwert im Verfahren der Beschwerde hinsichtlich der Restschuldbefreiung

  • LG Köln, 12.04.2010 - 20 O 498/09  
  • LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09  
  • LG Heilbronn, 02.12.2010 - 6 S 26/10  

    Klage auf Feststellung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle in Baden-Württemberg:

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 5/09  

    Sozialhilfe

  • OLG Hamm, 12.04.2012 - 6 W 11/12  

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Beruhens einer zur Insolvenztabelle

  • OLG Jena, 03.03.2011 - 5 W 405/10  

    Streitwert des Feststellungsanspruchs des Anspruchs aus unerlaubter Handlung

  • OLG Koblenz, 01.10.2009 - 12 U 419/09  
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