Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1996 - IX ZR 237/95   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grundstückskauf: Belehrungspflicht des Notars bei Auflassung durch einen Nichtberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 17
    Belehrung über das Genehmigungserfordernis bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages mit einem nichtberechtigten Verkäufer

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Belehrungspflicht des Notars bei Grundstücksverkauf durch Nichtberechtigten

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BeurkG § 17
    Verkauf eines Grundstücks durch einen Nichtberechtigten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2037
  • MDR 1996, 854
  • DNotZ 1997, 62
  • VersR 1996, 1543
  • WM 1996, 1694
  • BB 1996, 1300
  • DB 1996, 2333



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99  

    Anwaltsrecht - Regressanspruch gegen Rechtsanwalt nach Fristversäumnis

    Nach seiner Behauptung hat der Kläger besondere Kenntnisse und Erfahrungen nur im Arbeits- und Sozialrecht; mit Rücksicht darauf hat der Beklagte schon keinen Beweis dafür angetreten, daß der Kläger nicht belehrungsbedürftig gewesen ist (vgl. für die Notarhaftung: BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, NJW 1995, 330, 331; v. 25. April 1996 - IX ZR 237/95, NJW 1996, 2037, 2038; für die Anwaltshaftung: Fischer, in: Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung 1999 Rdnr. 1009).
  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99  

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit

    Behauptet der Anwalt, der Mandant habe die Rechtslage gekannt und sei deshalb nicht belehrungsbedürftig gewesen, so trifft ihn insoweit die Beweislast (Fischer, in Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung Rdnr. 1009; zur Notarhaftung BGH, Urt. v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, NJW 1995, 330, 331; v. 25. April 1996 - IX ZR 237/95, NJW 1996, 2037, 2038).
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96  

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

    Eine Belehrungspflicht kann sogar ganz entfallen, wenn sich die Beteiligten über die Tragweite ihrer Erklärung und das damit verbundene Risiko vollständig im klaren sind und die konkrete Vertragsgestaltung ernsthaft wollen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1996 - IX ZR 237/95 - NJW 1996, 2037, 2038).
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