Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2005 - IX ZR 244/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9571
BGH, 17.11.2005 - IX ZR 244/03 (https://dejure.org/2005,9571)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2005 - IX ZR 244/03 (https://dejure.org/2005,9571)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2005 - IX ZR 244/03 (https://dejure.org/2005,9571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung von Zeugen im Regressprozess; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • Judicialis

    ZPO § 544

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Wahrung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1987 - IX ZR 94/86

    Schaden im Anwaltshaftungsprozeß bei materiell-rechtlich richtigem Unterliegen im

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 244/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können im Regressprozess Zeugen vernommen werden, die im Ausgangsprozess nicht zur Verfügung gestanden hätten (BGH, Urt. v. 2. Juli 1987 - IX ZR 94/86, NJW 1987, 3255, 2356; Urt. v. 16. Juni 2005 - IX ZR 27/04, BGH-Report 2005, 1314, 1315 f, z.V. in BGHZ bestimmt); denn der materiellen Gerechtigkeit gebührt der Vorrang vor der "wirklichen" Kausalität.
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 244/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können im Regressprozess Zeugen vernommen werden, die im Ausgangsprozess nicht zur Verfügung gestanden hätten (BGH, Urt. v. 2. Juli 1987 - IX ZR 94/86, NJW 1987, 3255, 2356; Urt. v. 16. Juni 2005 - IX ZR 27/04, BGH-Report 2005, 1314, 1315 f, z.V. in BGHZ bestimmt); denn der materiellen Gerechtigkeit gebührt der Vorrang vor der "wirklichen" Kausalität.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 244/03
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen folglich besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten übergangen oder nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 f m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht