Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1995 - IX ZR 250/93 |
Volltextveröffentlichungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1995, 748
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94
Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken
Sollte dies der Fall sein, wäre nach § 6 Abs. 1 AGBG im übrigen nur Nr. 2 Satz 2 des Sicherungsübereignungsvertrages unwirksam (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Februar 1995 - IX ZR 250/93, WM 1995, 695 ), nicht aber Nr. 2 oder gar die Sicherungsübereignung insgesamt (§ 6 Abs. 3 AGBG ). - BGH, 09.11.1995 - IX ZR 179/94
Benachteiligung des Sicherungsgebers durch eine Globalzession
Im Streitfall war aufgrund der Vereinbarung, daß der Wert der abgetretenen Forderungen mindestens (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. Dezember 1993 - VIII ZR 166/93, WM 1994, 104; Beschl. v. 2. Februar 1995 - IX ZR 250/93, WM 1995, 695) 1 Mio. DM betragen mußte und auf Verlangen des Sicherungsgebers Sicherheiten freizugeben waren, soweit deren Gesamtwert die Deckungsgrenze oder mangels einer solchen Vereinbarung den gesicherten Betrag nicht nur vorübergehend überstieg, klar und einfach zu ermitteln, wann eine Übersicherung der Beklagten zu 1 anzunehmen war.
