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   BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86   

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BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86 (https://dejure.org/1987,1261)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1987 - IX ZR 251/86 (https://dejure.org/1987,1261)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86 (https://dejure.org/1987,1261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Bürgen - Zwangsvollstreckung in den Miteigentumsanteil aus einer Sicherungshypothek - Einwendungen gegen den Bestand der Forderung - Rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid - Darlegung des Bestehens des persönlichen Anspruchs - Abgrenzung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767, § 796 Abs. 2, § 867 Abs. 1, §§ 872 ff.
    Ausschluß auf vollstreckungsbefangenem Gegenstand wegen Nichtbestehens des festgestellten Anspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 828
  • NJW-RR 1988, 459 (Ls.)
  • MDR 1988, 314
  • DB 1988, 546
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
    Auch Vollstreckungsbescheide sind der materiellen Rechtskraft fähig (§ 700 Abs. 1 ZPO); durch § 796 Abs. 2 ZPO sind die Einwendungen gegen den zuerkannten Anspruch in der § 767 Abs. 2 ZPO entsprechenden Weise beschränkt, obwohl bei Erlaß des Mahnbescheids und des Vollstreckungsbescheides die Schlüssigkeit gemäß §§ 688 Abs. 1, 691 Abs. 1, 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nicht geprüft worden ist (BGH, Urt. v. 24. September 1987 - III ZR 187/86, ZIP 1987, 1305, z.V. in BGHZ b.).

    Damit ist die Revision nicht gehindert, die ohnehin von Amts wegen zu prüfende Frage aufzuwerfen, ob die Klägerin aus dem Vollstreckungsbescheid vom 18. Mai 1983, auch soweit die Bürgin zu mehr als 130.000 DM nebst Zinsen in Höhe des Verzugsschadens ab 30. März 1983 verurteilt ist, deshalb nicht vollstrecken darf, weil sonst die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt wären (BGHZ 50, 115; BGH, Urt. v. 24. September 1987 aaO).

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
    Der ständigen Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs folgend gestattet der erkennende Senat (BGHZ 90, 207, 210) [BGH 23.02.1984 - IX ZR 26/83] dem Anfechtungsgegner, den aus §§ 2 und 3 AnfG an sich gerechtfertigten Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den vom Vollstreckungsschuldner veräußerten und vom Anfechtungsgegner erworbenen Gegenstand dadurch abzuwehren, daß er Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch erhebt.
  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
    Auch Einwendungen gegen die Zuerkennung der Zinsforderung von 15 % sind nach § 796 Abs. 2 ZPO nicht zugelassen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 6. März 1987 - V ZR 19/86, ZIP 1987, 945, z.V. in BGHZ b.).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
    Damit ist die Revision nicht gehindert, die ohnehin von Amts wegen zu prüfende Frage aufzuwerfen, ob die Klägerin aus dem Vollstreckungsbescheid vom 18. Mai 1983, auch soweit die Bürgin zu mehr als 130.000 DM nebst Zinsen in Höhe des Verzugsschadens ab 30. März 1983 verurteilt ist, deshalb nicht vollstrecken darf, weil sonst die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt wären (BGHZ 50, 115; BGH, Urt. v. 24. September 1987 aaO).
  • BGH, 11.07.1974 - II ZR 1/73

    Drittwirkung des Vollstreckungsbefehls im Widerspruchspozeß

    Auszug aus BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
    Nach dem Urteil BGHZ 63, 61, 62 [BGH 11.07.1974 - II ZR 1/73], das sich auf RGZ 153, 200, 204 und Huber JuS 1972, 621 f stützt, kann ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegenüber Dritten im Verteilungsverfahren (§§ 872 ff ZPO) keine geringere Wirkung haben als ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis, das der Schuldner abgegeben und damit dem Gläubiger eine entsprechende Rechtposition eingeräumt hat.
  • RG, 05.01.1937 - VII 138/36

    1. Welche Einwendungen können im Rechtsstreit mehrerer Pfändungspfandgläubiger

    Auszug aus BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
    Nach dem Urteil BGHZ 63, 61, 62 [BGH 11.07.1974 - II ZR 1/73], das sich auf RGZ 153, 200, 204 und Huber JuS 1972, 621 f stützt, kann ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegenüber Dritten im Verteilungsverfahren (§§ 872 ff ZPO) keine geringere Wirkung haben als ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis, das der Schuldner abgegeben und damit dem Gläubiger eine entsprechende Rechtposition eingeräumt hat.
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 39/16

    Schuldübernahme: Alleinige Einwilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers in

    Der neue Eigentümer tritt nicht als Vollstreckungsschuldner ein (Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 26 Rn. 4; Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 26 Rn. 2.9; ders., BGHReport 2007, 580; Jursnik, MittBayNot 1999, 125, 126; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828, 829).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Es hat zwar - im Ausgangspunkt zutreffend - erkannt, daß der Gläubiger einer aufgrund eines rechtskräftigen Titels erwirkten Zwangshypothek der Verpflichtung enthoben ist, im Prozeß gegen den auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§ 1147 BGB) in Anspruch genommenen Hypothekenschuldner wenigstens die Entstehung der gesicherten Forderung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828, 829).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 141/12

    Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch bei Zahlung wegen drohender

    Der Grundstückseigentümer, der zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung eine auf seinem Grundstück lastende, eine fremde Schuld sichernde Zwangssicherungshypothek ablöst, kann seine Leistung von dem Gläubiger im Wege einer Bereicherungsklage nur insoweit zurückverlangen, als der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Ablösung mit der Vollstreckungsgegenklage selbst Einwendungen gegen den gesicherten Anspruch hätte vorbringen können (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. November 1987, IX ZR 251/86, NJW 1988, 828).

    Daher kann der neue Eigentümer, der den Vollstreckungsgläubiger vom Zugriff auf den vollstreckungsbefangenen Gegenstand deshalb ausschließen will, weil der im vollstreckbaren Titel - bzw. hier in den vollstreckbaren Urkunden - festgestellte Anspruch nicht (mehr) bestehe, gegen den Anspruch selbst nur die Einwendungen erheben, die der Vollstreckungsschuldner je nach Art des vollstreckbaren Titels gemäß § 767 Abs. 2 ZPO oder § 794 Abs. 1 Nr. 4, §§ 795, 796 Abs. 2 ZPO oder § 794 Abs. 1 Nr. 5, §§ 795, 797 Abs. 4, 767 Abs. 1 und 3 ZPO im Wege der Vollstreckungsgegenklage vorbringen könnte (BGH, Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828, 829).

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 255/93

    Hinreichende Bestimmtheit eines Zahlungsanspruchs aus einer vollstreckbaren

    Die Einwendung, der durch die Zwangssicherungshypothek gesicherte Anspruch sei vollständig erfüllt, ist im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828, 829).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Dem konkurrierenden Gläubiger ist nach den im Senatsurteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828 dargelegten Grundsätzen nicht verwehrt, Einwendungen gegen den im Vollstreckungstitel festgestellten Anspruch des anderen Gläubigers zu erheben.
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der

    Nur so wird das mit der Rechtskraft nicht zu vereinbarende Ergebnis vermieden, daß der dem Gläubiger bereits endgültig zuerkannte Anspruch im Rahmen der Vollstreckung erneut geprüft und festgestellt werden muß (vgl. BGH Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, zur Veröffentlichung in BGHR ZPO § 767 Abs. 2 Rechtsnachfolge 1 vorgesehen).
  • FG Baden-Württemberg, 10.02.1995 - 9 K 173/91

    Duldungsbescheid zur Zwangsversteigerung bei Sicherungshypothek; Ermessensfehler

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  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 170/07

    Zwangsvollstreckung: (Un-)Statthaftigkeit einer Vollstreckungsgegenklage;

    Die Vollstreckungsabwehrklage ist insbesondere auch eröffnet für Einwendungen gegen den Anspruch aus einer Zwangssicherungshypothek (s. BGH NJW 1988, S. 828, 829; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, S.1431, 1432; Baumbach/Hartmann, ZPO, 66.Aufl. 2008, § 867 Rdn.18; Musielak/Becker, ZPO, 6.Aufl.2008, § 868 Rdn.6).
  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89

    Verfügung unter Nichtbeachtung eines relativen Veräußerungsverbots

    Nach den im Senatsurteil vom 19. November 1987 -IX ZR 251/86, NJW 1988, 828 dargelegten Grundsätzen wären auch die Beklagten, die von den Schuldnern das Eigentum an den Einrichtungsgegenständen erworben haben und insoweit deren Rechtsnachfolger geworden sind, befugt, den Klägern entgegenzuhalten, daß aufgrund neuer Tatsachen ihr titulierter und durch die einstweilige Verfügung geschützter Anspruch auf Übertragung des Eigentums gegen die Eheleute Ha. untergegangen sei und damit auch der Anspruch gegen die Beklagten auf Herausgabe der Einrichtungsgegenstände nicht mehr bestehe.
  • BGH, 29.01.2015 - V ZR 93/14

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsversteigerung aus einer

    Aus diesem Grund wurde die Präklusionsvorschrift in § 767 Abs. 2 ZPO schon auf die nach § 867 Abs. 3 ZPO aF erforderliche Duldungsklage gemäß § 1147 BGB entsprechend angewendet (BGH, Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828, 829).
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

  • FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21

    Erlass eines Duldungsbescheids aufgrund einer Zwangssicherungshypothek

  • OLG Köln, 21.03.2014 - 11 U 223/12

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Titelgläubigers

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 W 43/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Anspruch auf Löschung einer

  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 80/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 17 W 1165/10

    Wohnungseigentumsrecht; Zwangsvollstreckungsrecht

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02

    Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen freiwilliger Gerichtsbarkeit und

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