Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.09.1999

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1998 - IX ZR 253/98   

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https://dejure.org/1998,3854
BGH, 03.12.1998 - IX ZR 253/98 (https://dejure.org/1998,3854)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1998 - IX ZR 253/98 (https://dejure.org/1998,3854)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - IX ZR 253/98 (https://dejure.org/1998,3854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung im Zivilrechtsstreit bei mietrechtsähnlichen Verhältnis - Streitwertberechnung bei bei nicht feststellbarer Dauer eines Nutzungsrechts

  • Judicialis

    ZVG § 93 Abs. 1 Satz 3; ; ZVG § 57; ; GKG § 16 Abs. 1; ; ZPO § 6; ; ZPO § 8; ; ZPO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer einer Räumungsklage des Erwerbers in der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 7/94

    Festsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz; Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - IX ZR 253/98
    Ist - wie im Streitfall - aus dem Vorbringen desjenigen, der sich auf das Nutzungsrecht beruft, der Zeitraum, für den er dieses Recht beansprucht, nicht zu erkennen, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die streitige Zeit in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen (BGH, Urt. v. 31. März 1993 - XII ZR 265/91, WuM 1993, 392; Beschl. v. 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, NJW-RR 1996, 316).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 265/91

    Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - IX ZR 253/98
    Ist - wie im Streitfall - aus dem Vorbringen desjenigen, der sich auf das Nutzungsrecht beruft, der Zeitraum, für den er dieses Recht beansprucht, nicht zu erkennen, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die streitige Zeit in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen (BGH, Urt. v. 31. März 1993 - XII ZR 265/91, WuM 1993, 392; Beschl. v. 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, NJW-RR 1996, 316).
  • BGH, 29.05.1991 - XII ZR 22/91

    Abwehrklage gegen eine Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich - Bemessung der

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - IX ZR 253/98
    Sie findet auch dann Anwendung, wenn eine Partei sich gegenüber dem dinglichen Herausgabeanspruch mit der Berufung auf ein angebliches Mietverhältnis verteidigt (BGHZ 48, 177) und selbst Klage, z. B. eine Feststellungsklage oder eine Vollstreckungsabwehrklage (BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 - XII ZR 22/91, n. v.) erhoben hat.
  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - IX ZR 253/98
    Sie findet auch dann Anwendung, wenn eine Partei sich gegenüber dem dinglichen Herausgabeanspruch mit der Berufung auf ein angebliches Mietverhältnis verteidigt (BGHZ 48, 177) und selbst Klage, z. B. eine Feststellungsklage oder eine Vollstreckungsabwehrklage (BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 - XII ZR 22/91, n. v.) erhoben hat.
  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

    Durch die Neufassung des § 9 ZPO, der in Fällen der beschriebenen Art weiterhin ergänzend zur Bestimmung der streitigen Zeit im Sinn des § 8 ZPO angewendet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 - IX ZR 253/98 - NZM 1999, 189, 190; vom 14. April 2004 aaO), ist zwar die Differenzierung zwischen einer unbeschränkten oder bestimmten Dauer eines Bezugsrechts einerseits und dem nur zeitlich ungewissen Wegfall eines Bezugsrechts andererseits zugunsten der unterschiedslosen Zugrundelegung des 31/2-fachen Werts des einjährigen Bezugs aufgegeben worden.
  • BGH, 28.09.2023 - III ZB 93/22

    Einwand Kleingartenpachtvertrag: Rechtsmittelbeschwer einer Herausgabeklage?

    Ist das Ende des streitigen Miet- oder Pachtverhältnisses - wie hier - weder bestimmt noch sonst näher bestimmbar, so ist im Rahmen der Wertbemessung gemäß § 8 ZPO die in § 9 ZPO festgelegte Höchstgrenze des dreieinhalbfachen Jahresbetrages entsprechend anzuwenden (Senat, Beschlüsse vom 29. November 2018 - III ZR 222/18, juris Rn 5; vom 18. Mai 2017 - III ZR 525/16, NJW-RR 2017, 911 Rn. 7 und vom 26. November 2015 aaO; BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - V ZR 185/13, juris Rn. 4; vom 7. November 2002 - LwZR 9/02, juris Rn. 12 und vom 3. Dezember 1998 - IX ZR 253/98, NZM 1999, 189, 190).

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Kläger einer Herausgabeklage diese allein oder in erster Linie auf einen dinglichen Anspruch wie denjenigen aus § 985 BGB stützt und sich der Beklagte demgegenüber mit einem angeblichen Miet- oder Pachtverhältnis verteidigt (Senat, Beschluss vom 29. November 2018 aaO Rn. 1, 5 [Herausgabeanspruch aus § 985 BGB]; BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 aaO [dinglicher Herausgabeanspruch]; vom 27. Oktober 2004 - XII ZB 106/04, juris Rn. 1, 8 [Herausgabeverlangen in erster Linie aus Eigentum, hilfsweise aus gekündigtem Nutzungsverhältnis]; vom 7. November 2002 aaO Rn. 10 [dinglicher Herausgabeanspruch] und vom 3. Dezember 1998 aaO S. 189 [dinglicher Herausgabeanspruch]).

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 46/03

    Streit- und Beschwerdewert für eine Räumungsklage nach vorausgegangener Kündigung

    Daher kommt eine Bemessung nach dem Wert der Sache gemäß § 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - IX ZR 253/98 - NZM 1999, 189, 190; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 2004 - XII ZB 106/04 - WuM 2005, 66-67) nicht in Betracht.
  • BGH, 07.11.2002 - LwZR 9/02

    Bemessung der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde

    a) Ist - wie hier - das Bestehen eines Pachtverhältnisses streitig, berechnet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO; das gilt auch dann, wenn eine Partei sich gegenüber einem dinglichen Herausgabeanspruch mit der Berufung auf ein angebliches Pachtverhältnis verteidigt (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1998, IX ZR 253/98, NZM 1999, 189).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1999 - IX ZR 253/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10345
BGH, 21.09.1999 - IX ZR 253/98 (2) (https://dejure.org/1999,10345)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1999 - IX ZR 253/98 (2) (https://dejure.org/1999,10345)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1999 - IX ZR 253/98 (2) (https://dejure.org/1999,10345)
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Papierfundstellen

  • NZM 1999, 189
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