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   BGH, 15.11.2007 - IX ZR 254/06   

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https://dejure.org/2007,12459
BGH, 15.11.2007 - IX ZR 254/06 (https://dejure.org/2007,12459)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2007 - IX ZR 254/06 (https://dejure.org/2007,12459)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2007 - IX ZR 254/06 (https://dejure.org/2007,12459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verschiebung eines Verjährungsbeginns wegen Rechtsunkenntnis des Geschädigten infolge unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852
    Beginn der Verjährung bei unübersichtlicher Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZR 254/06
    Die Annahme des Berufungsgerichts, eine Rechtsunkenntnis des Geschädigten infolge unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage könne den Verjährungsbeginn hinausschieben, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 653; v. 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041, 2042).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZR 254/06
    Die Annahme des Berufungsgerichts, eine Rechtsunkenntnis des Geschädigten infolge unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage könne den Verjährungsbeginn hinausschieben, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 653; v. 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041, 2042).
  • OLG München, 04.12.2007 - 5 U 3524/07

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilung - Verjährung; verspätete

    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGH, Urteil vom 03.03.2005, NJW-RR 2005, 1148, 1149; jüngst bestätigt mit Beschluss des BGH vom 15.11.2007, IX ZR 254/06, JURIS-Umdruck Rd-Nr. 2).
  • OLG München, 12.02.2008 - 5 U 3576/07

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter

    15Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGH, NJW 1999, 2041; ders., NJW-RR 2005, 1148, 1149; Beschluss des BGH vom 15.11.2007, IX ZR 254/06, JURIS-Umdruck Rd-Nr. 2).
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